Beschwerde über Get Fit Fitness-Center Herbolzheim
Herr Jörg K. schrieb uns:
Sehr geehrte Damen und Herren,
eigentlich wollten wir uns am 17.9.2013 durch eine Plakatwerbung auf Fahne mit: Jetzt geht’s ab! 37€ monatlich in diesem Fitness-Center nur informieren … nett und zuvorkommend wurden wir empfangen und ebenso schnell wurden wir in Beschlag genommen. Es ging Alles total schnell und Wir (4 Personen) haben nach diesem kurzen Vortrag bzw. Gespräch mit dem Inhaber im Get Fit Fitness-Center Herbolzheim einen 36 Monats – Vertrag unterschrieben. Das Probetraining ging zügig. Schnell merkten wir, dass die Gewichte viel zu schwer für uns waren und Fragen wurden ignoriert. Wir hatten ungute Gefühle und fühlten uns auch deplatziert. Uns fiel auf, dass hauptsächlich Männer mit starker Muskulatur und Six Pack trainierten.
Im Nachhinein haben wir im guten Glauben unterschrieben. Wir haben später schriftlich per Einschreiben gekündigt UND von unserem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht. Auch wieder im guten Glauben, dass die Sache erledigt ist. Dann kamen die ersten Abbuchungen incl. Serviceleistungen. Da wir uns im Recht wogen, unfair behandelt fühlten und unwissend waren, ließen wir die Banklastschrift zurück gehen. Am 8.11.2013 kam dann das Schreiben, dass ein Zurücktreten vom Vertrag nicht möglich ist. Und sie weisen darauf hin, das wir Dienstleistungen in Anspruch genommen haben. Sie bitten uns von Rückbuchungen Abstand zu nehmen, dadurch nur weitere nicht unerhebliche Kosten entstehen. Sie werden weiterhin Mitgliedsbeiträge abbuchen. Sollte dies nicht möglich sein, sind sie gehalten, diese Angelegenheit an den Anwalt zu überweisen.
Atteste und Ummeldungen .. der Studiobetreiber bleibt hart und möchte die Sache bis Vertragsende (36 Monate) durch ziehen, da es ihm um seinen Stolz ginge und er sich im Recht fühle.
Klar waren wir im Nachhinein naiv und man unterschreibt nicht einfach so etwas … das wissen wir auch. Wir sind vier intelligente Mensch und doch sind wir reingefallen.
Wir wissen keinen Rat mehr wie es weiter gehen solle. Wieder hat der Betreiber Mitgliedsbeiträge von unseren Konten abgezogen, trotz außerordentlichen Kündigungen mit Einschreiben … dürfen wir sie wieder zurück gehen lassen oder ist es besser wir lassen dem Betreiber die Beträge: 4 x 143,50 .. 4x 7,60 .. 1×37,00. Das wären Beträge für Oktober/November.
So langsam kommt Verzweiflung und Ratlosigkeit auf.
Vorab schon mal vielen Dank für Ihr Bemühen!
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 4.12.13 an den Inhaber des Fitnessstudios, Herrn Kracht, weiter, erhielt aber keine Antwort.
Am 13.1.2014 schrieb uns Herr Jörg K.:
Hallo Frau Lauckenmann,
ein Gutes 2014 noch.
wir freuen uns das wir Unterstützung von Ihrer Seite bekommen.
Ja leider hat Herr Kracht sich nicht gemeldet. Wie vorher auch nicht. Nur mit Abbuchungen im Dez. pro Person 215,-€ und Anfang Januar mit 230,-€ dann. Die Abbuchungen haben wir auch zurück gehen lassen. Ja, jetzt kam ein neuerlicher Brief(In der Anlage) mit Einschreiben, diesmal von Herrn Kracht. Für Frau Heffner und für mich. Dort möchte er alles auf einmal für 3 Jahre. Von jedem von uns 1.870,24 €.
Ansonsten würde er gleich Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in die Wege leiten. Das ist ja wohl wirklich der Ober Hammer.
Ich war vor der Email an Sie noch bei Herrn Kracht und wollte vernünftig mit ihm reden und das regeln. Doch er meinte…. unterschrieben und fertig. Da hatte ich ihn damit konfrontiert das er sagte, wir können ja zurück treten vom Vertrag und außerdem mache er kein Probetraining ohne Mitgliedschaft. Na klasse, erst schreiben eine Woche Probetraining gratis und dann kommen und sagen ohne Mitgliedschaft kein Probetraining. Sonst war ja die Arbeit umsonst wenn die Leute nach einer Woche Probe nicht mehr kommen. Die Worte von Herrn Kracht.
Und so hatten wir unterschrieben, was natürlich naiv war. Trotzdem so was jetzt zu machen das ist nicht in Ordnung.
Es würde mich freuen wenn Sie uns mit Rat da etwas zur Seite stehen könnten. So wie ich die Sache sehe werde ich nicht Drumherum kommen und einen Anwalt zu beauftragen müssen. Herr Kracht wird nicht einlenken.
Vielleicht können wir ja mal kurz telefonieren, da kann ich es dann doch etwas besser erzählen.
Oder natürlich gerne per Email.
Wir wissen wirklich keinen Rat mehr.
Freundliche Grüße
Jörg K.
Verbraucherschutz.de erhielt am 4.2.2014 eine Stellungnahme des Anwalts von Herrn Kracht, der die Ausführungen der Verbraucher in Abrede stellt und uns aufforderte, gewisse Textteile zu entfernen.
Diese Frage ist durch die Rechtsprechung eindeutig geklärt. Wer das Nachlesen will, kann das hier tun: dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=08.02.2012&Aktenzeichen=XII%20ZR%2042/10.
Der Schaden der durch solche unbegründete Beschwerden und die Darstellung im Internet provoziert wird, sollte auf die Ersteller umgelegt werden. Eine Verleumdungsanzeige wäre das Mindeste…
Verbraucherschutz??? Wo bleibt der Unternehmerschutz!???
Als Unternehmer in Deutschland ist man wirklich IMMER der Verlierer, Bürokratie und Gesetzgeber müssen ja ALLES reglementieren.
Solange bis sämtliche Ladengeschäfte aufgegeben wurden, dann darf gerne mal versucht werden „online“ zu trainieren
Die Ansicht von „GUKI“ ist völliger Unsinn. Der Bundesgerichtshof (nicht das Verfassungsgericht) hat 2012 zur Laufzeit von Fitness-Verträge festgestellt, dass auch Verträge mit einer Laufzeit von mehr als 2 Jahren (also auch 3, 4 oder selbst 5 jährige Verträge) zulässig sind, solange eine Kündigung aus wichtigem Grund möglich ist. Die Regelung des § 309 Nr. 9 BGB ist gerade nicht anwendbar. Unberechtigte Kündigungen wegen vermeintlich zu langer Laufzeit sind daher unwirksam.
DANKE Dr.Göbr,
für die Richtigstellung und den passenden Nachweiss.
Leider meinen viele Personen mit Ihrem Halbwissen andere belehren zu müssen…
Gerade in der Fitnessbranche ist es leider Gang und Gebe das Verträge nur solange eingehalten werden, wie die Lust anhält!
Danach brauche ich nicht mehr zu bezahlen, warum auch, ist doch nur Hobby und ich gehe ja eh gar nicht mehr trainieren…
Als Ehemaliger Studiobetreiber platzt mir bei solchen Geschichten fast der Kragen!
Einfach unglaublich! Und zwar wie dummdreist Herr Jörg K. meint Verträge sind aus Jux und Dollerei da.
Als erwachsener Mensch kann man erwarten das man durchliest und versteht bevor man einen Vertrag unterzeichnet.
In JEDER anderen Branche muss dies auch akzeptiert werden, versucht doch mal aus einem anderen Laufzeitvertrag vorzeitig raus zu kommen.
Ein Studiobetreiber MUSS sich mit Laufzeitverträgen absichern, schließlich laufen Betriebskosten, Personalkosten usw auch auf!
Na ja, aber aus Kulanz mal ein Auge zudrücken schadet weder dem Portemonnaie noch dem Renommee!
Da gebe ich Ihnen im privaten Bereich vollkommen Recht.Im Geschäftlichen allerdings ist man meist gezwungen unpopulär zu entscheiden. Finanzamt,Banken und Angestellte verzichten NIE auf ihr Geld!
Allen die so eine Einrichtung nutzen, sind dankbar wenn der „Betrieb“ gesund bleibt!
Kleiner Nachtrag noch 😉
Es bleibt ja nicht bei EINEM „Kulanzfall“! Wenn so ein Weg eingeschlagen wird, muss unter Umständen monatlich/wöchentlich oder gar täglich ein Auge zugedrückt werden!?
Wo soll die Linie gezogen werden?
Entweder bei allen oder bei keinem, oder!? Dann kann man sämtliche Vertragsformulare ja gleich in die Tonne klopfen…
Auch wenns für Herr Jörg K. bitter ist, Vertrag ist Vertrag!!!
Hallo Herr Jörg K.
ich verstehe nicht wieso Sie nicht schon längst einen Anwalt genommen haben, dieser würde ihnen mitteilen, dass diese Fitnessstudio Verträge, welche länger als 12 Monate sind, laut Bundesverfassungsgericht, eh Sittenwidrig sind und Sie ihr Geld zurückbekommen.
Diese Fitnessstudio Verträge bauen immer auf die Unwissenheit der Menschen, die sie unterschreiben auf. Der Fitnessstudio Besitzer kann nicht einfach eigene Gesetze erfinden. Es gibt in Deutschland diesbzgl andere.