Berlin Direkt Versicherung erstattet die Umbuchungskosten
Frau Marie N. schrieb uns:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Seit über einem Monat stehe ich mit dem Kundenservice von fluege.de in Kontakt. Ich befinde mich seit Anfang Januar auf Grund eine Auslandssemesters in San Francisco und habe für Juni meinen Rückflug gebucht. Weil ich gerne mit meinem Rückflug flexibel sein wollte, habe ich den sogenannten ”CleverFly” Umbuchungsschutz abgeschlossen.
Leider habe ich von hier aus keine Möglichkeit, mit dem Kundenservice telefonisch in Kontakt zu treten. Deshalb bin ich an Emails gebunden.
Davon habe ich bisher diverse an fluege.de geschrieben. In den meisten Fällen wird mir gar nicht geantwortet. Wenn mir geantwortet wird, dann bekomme ich keine direkten Aussagen auf meine Fragen. Mein Freund in Deutschland ruft nun regelmäßig von Deutschland aus an, damit es etwas voran geht. Letzte Woche kann dann endlich ein Angebot für eine Umbuchung- ich sollte dafür aber 260 Euro zahlen. Dies sehe ich auf Grund meines Reiseschutzes, den ich für fast 30 Euro gekauft habe, nicht ein.
In den Konditionen der Versicherung steht: Ende des Vertrages, Kündigungsrecht, Geschäftsgebühr:
Der Vertrag endet in der Reise-Rücktrittsversicherung mit dem Antritt der Reise, für alle anderen Versicherungen mit dem Ende der Reise bzw. dem vereinbarten Versicherungsende.
Die Reise ist ja noch nicht zu Ende, den Rückflug habe ich noch nicht angetreten. Deshalb muss mir die Umbuchung (bis zu einer Höhe von 200 Euro) erstattet werden. Auf das Angebot letzten Donnerstag habe ich direkt geantwortet und die Buchung unter dem Vorbehalt des Greifens der Versicherung angenommen. Mir wurde gesagt, ich habe bis Freitag zu antworten. Da bis zum darauffolgenden Dienstag keine Antwort kam, hat mein Freund wieder angerufen. Ihm wurde gesprochen, man würde sich direkt darum kümmern. Natürlich ist wieder nichts passiert.
Die Zeit drängt her- abgesehen davon, dass ich mein Wohnheim schon letzte Woche mit einem konkreten Datum kündigen musste, muss ich wissen, wann ich nach Hause komme, weil ich auf Grund einer Krankheit diverse Arzttermine festlegen muss. Ich bin auch nach einem Monat mit den Nerven am Ende- das ewige hin und her und warten. Die denken, man kann alles mit den Kunden machen, die sehr viel Geld zahlen.
Sie sind meine letzte Hoffnung- bitte helfen Sie mir. Sonst komme ich niemals früher nach Hause.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen,
Marie N.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 24.2.14 an die Berlin Direkt Versicherung weiter und erhielt die nachstehende Antwort:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 24.02.2014.
Zunächst möchten wir Ihnen danken, dass Sie uns vor Veröffentlichung auf Ihrem Online-Portal Gelegenheit geben, zu der geäußerten Kritik unserer Kundin Marie N. Stellung zu nehmen.
Wie Frau N. in ihrer E-Mail an Sie bereits richtig darlegte, hat sie im Zuge einer Reisebuchung über fluege.de am 06.10.2013 unseren CleverFly Umbuchungsschutz abgeschlossen.
Frau N. bemängelt, dass wir aus ihrer Sicht unsere Versicherungsbedingungen für die Umbuchung falsch auslegen.
In unseren Versicherungsbedingungen ist hierzu folgendes geregelt: “ Der Versicherungsvertrag endet einen Tag vor dem ursprünglich gebuchten Abflugdatum.“
Üblicherweise wird mit dem Abflugtag der Tag des Reisebeginns bezeichnet. Der Tag des Rückfluges ist der Rückflugtag.
Frau N. hat den Umbuchungsschutz einmalig für die gesamte Reise abgeschlossen. Ihr Reisebeginn war der 06.01.2014. Als Schadensfall anerkannt werden somit Umbuchungen bis einschließlich dem 05.01.2014.
Sofern uns Frau N. die entsprechenden Unterlagen (Rechnung des ursprünglichen Fluges, Umbuchungsrechnung) zu ihrem Schadenfall zusendet, prüfen wir in diesem konkreten Fall gerne, ob eine Zahlung im tariflichen Rahmen (max. 200,00 EUR pro versicherte Person) ausnahmsweise auf dem Wege einer Kulanz jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Frau Marie N. schrieb uns:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
im letzten Monat hatte ich Sie kontaktiert, da ich Schwierigkeiten mit einer Umbuchungsversicherung fuer fluege.de hatte.
Nachdem ich zwei Mal nachhaken musste, habe ich nun endlich meine Umbuchungskosten von der Berlin Direkt Versicherung AG erstattet bekommen. Dies ist zwar ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht geschehen- mein Geld habe ich aber zurueck erhalten.
Ich wollte mich an dieser Stelle ganz herzlich fuer Ihre Hilfe bedanken. Ohne Sie haetten mir die Verantwortlichen wahrscheinlich noch heute nicht geantwortet.
Tausend Dank!!
Mit freundlichen Gruessen,
Marie N.
Vielen Dank für Eure Erfahrungen mit cleverfly! Die Tatsache, dass das Abflugdatum das Hinflugdatum ist, macht die Versicherung für meine Zwecke nutzlos. Ich weiss erst vor Ort, ob ich Umbuchen muss/will oder nicht.
Das ist ganz schön clever von cleverfly, und die sparen sich dadurch ne Menge!
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Schwiegervater hat einen Flug gebucht, der am 31.7 endet.Er ist geschäftlich im Ausland unterwegs und wusste nicht genau ob er die Geschäfte bis ende Juli schafft,deshalb hat er bei der BerlinDirekt Versicherung einen CleverFly Umbuchungsschutz abgeschlossen.Er schafft es nicht bis morgen zurück zukommen.Die BerlinDirekt sagt aber,dass sie nur die Kosten bis einen Tag vor Flugbeginn übernehmen.Aber die Versicherung gilt doch bis zum Reiseende.Was soll er tun?
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
ich hatte Sie am 20.06.2014 per E-Mail kontaktiert und über mein Problem-Anliegen mit der Berlin Direkt Versicherung um Hilfe gebeten.
Der Herr Wauschkind (Beschwerde Management)von der Berlin Direkt Versicherung hat mir bestätigt das die Reiseversicherung mit Folgeprämie zurückgenommen wird.
Ich wollte mich auch bei Ihnen an dieser Stelle ganz herzlich für Ihre Hilfe bedanken.
Ohne Sie wäre es mir sicherlich nicht möglich. Danke!!
Mit freundlichen Grüßen
Selmani