Beim Verfassungsgericht sind seit der Corona-Notbremse mehr als 65 Verfahren anhängig.
Das geänderte Infektionsschutzgesetz ist seit dem 25.4.2021 in Kraft getreten und soll helfen, die dritte Welle der Pandemie zu bremsen. Wenn an drei Tagen hintereinander die Sieben-Tage-Inzidenz die Schwelle von 100 überschreitet, müssen die betroffenen Regionen die Verbreitung des Virus mit schärferen Maßnahmen, wie zum Beispiel Ausgangssperren in der Nacht und Kontaktbeschränkungen auf eine Person pro Haushalt, bekämpfen.
Seit dem wurden viele Klagen beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Unter anderem auch von der FDP, die die Widersinnigkeit des Gesetzes durch Studien belegen will.
Die FDP will vor dem Bundesverfassungsgericht gegen diese Maßnahmen klagen, weil ihrer Meinung nach die nächtlichen Ausgangssperren und pauschalen Kontaktbeschränkungen ungeeignete Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung seien, weil wirkungslos und widersprüchlich.
Vorgelegte wissenschaftliche Studien würden laut FDP belegen, dass nächtliche Ausgangssperren so gut wie nichts zur Eindämmung der Pandemie beitragen, da es nicht gefährlich sei, sich nachts draußen aufzuhalten, sondern es sei gefährlich, sich drinnen zu treffen.
Führende Aerosolforscher aus Deutschland hätten kürzlich in einem Schreiben einen Kurswechsel der Politik gefordert, da die Gefahr drinnen lauere. Auf der anderen Seite argumentieren Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, dass es nicht darum gehe, Menschen am Spazieren draußen zu hindern, sondern zu vermeiden, dass sie sich auf dem Weg zu Besuchen drinnen machen.
Auch die Besuchsregelungen seien laut FDP widersprüchlich und die Kontaktbeschränkungen auf eine Kontaktperson ungeeignet. Es dürfe zwar ein Kind oder Enkelkind allein seine beiden Eltern oder Großeltern besuchen; die Eltern oder Großeltern dürften aber nicht gemeinsam das Kind oder Enkelkind besuchen, egal ob sie bereits geimpft seien oder nicht. Dies sei laut FDP eine fehlende Logik hinter der Einschränkung.
Unter den Klägern gegen die neuen Maßnahmen sind unter anderem auch die Gesellschaft für Freiheitsrechte, Politiker verschiedener Parteien und Anwälte.
Wann mit einer Entscheidung zu rechnen sei, sei laut Sprecher des Verfassungsgerichtes unklar.
Quelle:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/corona-notbremse-mehr-als-65-verfahren-beim-verfassungsgericht/ar-BB1g5HKU?ocid=mailsignout&li=BBqg6Q9
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