Das Amtsgericht Frankfurt hat entschieden: Verpasst ein Fluggast aufgrund einer Verspätung der ersten Maschine seinen Anschlussflug, hat er Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Diese Situation der Fluggäste ist mit der im Fall eines annullierten Fluges vergleichbar. Wenn der Fluggast einen Anschlussflug verpasst und daraufhin mehr als 3 Stunden verspätet am Ziel ankommt, steht ihm eine Ausgleichszahlung in derselben Höhe zu, so das Amtsgericht Frankfurt (Az.: 29 C 655/12 [11]). Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift „ReiseRecht aktuell”.
Im vorliegenden Fall hatte ein Ehepaar seinen Anschlußflug aufgrund einer Verspätung der ersten Maschine verpasst. Die Fluggesellschaft lehnte eine Ausgleichzahlung ab und argumentierte, der erste Flug sei nur geringfügig verspätet gewesen. Das ließ das Gericht nicht zu und verwies auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Der hatte entschieden, „dass Fluggästen aufeinanderfolgender Flüge Ausgleichsleistungen wegen Nichtbeförderung zustehen, wenn diese auf eine von der Fluggesellschaft zu verantwortende Verspätung des ersten Fluges zurückzuführen ist“. Das gelte auch für diesen Fall entschied das Gericht und sprach den Reisenden 2 x 600 Euro zu, wie es in diesem Fall für Flüge auf der Fernstrecke vorgesehen ist.
Pauschalreise – Entschädigung ??
– AB – von DUS nach Abu Dhabi
dort geplante ca 2, 5 std. Wartezeit / Umsteigen in
8.40 – AB – zum Weiterflug nach Phuket.
………….
Bei Ankunft in ABU DHABI (pünktlich) wurden wir über eine 6,20 -stündige Verspätung/Verzögerung des Weiterfluges informiert. (15.00)
Pilot erklährte über B-funk, dass wir NUR warten mußten, weil – AB – ein “Missmanagment in Berlin” hat -keine Weiterflugcrew (- AB -) , da eigene Arbeitszeit zu Ende war u. erst Ruhezeit anstand…