Verbraucherschutz.de hat seit Juli 2014 ca. 400 Beschwerden von Verbrauchern erhalten, denen Beiträge für eine Reiseversicherung bei der Berlin Direkt abgebucht wurden, von der sie nichts wussten.
Wie sich herausstellte, hatten alle diese Verbraucher ein Jahr vor Abbuchung der Beiträge einen Flug gebucht, und hierzu eine Reiseversicherung in dem Glauben abgeschlossen, dass diese nur für diese Reise abgeschlossen sei.
Nun mussten die Verbraucher feststellen , dass diese Versicherung hätte gekündigt werden müssen, denn ohne Kündigung verlängerte sie sich stillschweigend um ein Jahr.
Verbraucherschutz.de schrieb am 2.9.2014 an den Pressesprecher von fluege.de und den Teamleiter von der Berlin Direkt:
Hallo Herr K,
wie telefonisch besprochen übersende ich Ihnen nachstehend eine Beschwerde als exemplarisches Beispiel bezüglich der BD24 Reiseversicherung und in der Anlage einige Screenshots.
Seit Anfang Juli erhalten wir massiv viele Beschwerden wie die nachstehende. Dies resultiert aus der Tatsache, dass diese Verbraucher vor einem Jahr eine Reise gebucht, und hierzu eine Reiseversicherung abgeschlossen haben.
Nun nach einem Jahr wird die Jahresprämie vom Konto eingezogen, und die Verbraucher beschweren sich, weil sie nicht wussten, dass die Versicherung sich verlängert wenn sie nicht gekündigt wird.
Unser Vorstand macht Sie darauf aufmerksam, dass eine Reiseversicherung grundsätzlich nur für die gebuchte Reise abzuschließen ist, und sich auf keinen Fall nach einem Jahr verlängern darf!
Wir möchten Sie bitten mit Ihrer Rechtsabteilung und der BD24 zu klären, wie der Abschluss einer Reiseversicherung für den Verbraucher eindeutig dargestellt werden kann, so dass dieser vor Abschluss weiß, dass er entweder eine einmalige Reiseversicherung,oder eine Reiseversicherung, die sich nach einem Jahr verlängert, beantragt.
Schauen Sie sich bitte als Beispiel einmal die ERV bei reisen.com an:
– ERV: Reiserücktrittvers: info!
Rundumsorglos info vorher nicht buchbar! Reiseende ist vorgegeben!
Das Gleiche gilt auch für die Portale billigfluege.de, travel24.com und ab-in-den-urlaub.de!
Am 6.10.14 fragte Verbraucherschutz.de nach und erhielt die Antwort, dass das Thema noch immer diskutiert würde.
Am 14.1.2015 stellten wir fest, dass die Darstellung bei der Buchung der Reiseversicherung nun in einer deutlichen und transparenten Form erfolgt!
Verbraucherschutz.de bittet die Verbraucher, Ihre Anfragen bezüglich der ungewollten Verlängerung einer Reiseversicherung, direkt über das Kontaktformular der BD24 zu stellen.
Bitte lesen Sie unseren Artikel:
Hallo an alle,
ich habe am 01.01.2015 auch eine solche E-Mail erhalten.
Dabei wurde die Reise des letzten Jahres nicht einmal angetreten sondern storniert (ohne auf die Versicherung zurückzugreifen).
Ich wäre sehr erfreut wenn sie auch bei mir als Vermittler fungieren könnten?!
Die mir zugewiesene VSNR wäre die 779813196.
Freundlicher Gruß
Steffen
Wir hatten Ihre Anfrage weiter geleitet und erhielten die nachstehende Information:
Sehr geehrter Herr P.
Frau Lauckenmann hat uns in Ihrem Auftrag kontaktiert.
Selbstverständlich möchten wir gerne Stellung zu Ihrem Anliegen nehmen.
Im Zuge einer online getätigten Reisebuchung haben Sie sich für unsere Reiseversicherung entschieden.
Bereits vor Abschluss der Versicherung wurden neben dem Produktinformationsblatt auch unsere Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Ansicht und zum Download zur Verfügung gestellt. Im Rahmen des Buchungsprozesses muss mit Setzen eines Häkchens aktiv bestätigt werden, dass die zur Verfügung gestellten Informationen gelesen und akzeptiert wurden. In diesen Unterlagen wird auch über die branchenübliche automatische Verlängerung der Jahresversicherung und der dazugehörigen Prämiengestaltung informiert.
Unmittelbar im Anschluss an den Versicherungsabschluss erfolgt der Versand unserer Versicherungsbestätigung. Mit dieser informieren wir erneut über die automatische Verlängerung des Vertrages. Der Versand an Sie erfolgte per E-Mail am 09.01.2014 an die angegebene Adresse …..
Um Ihnen schnell und unbürokratisch zu helfen, werden wir Ihren Vertrag im Rahmen einer Kulanz, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, rückwirkend beenden. Sofern die Prämienzahlung bereits erfolgt ist, werden wir diese selbstverständlich umgehend zurück erstatten.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Suche hier ebenfalls Hilfe, da ich 2014 über flüge.de einen Flug gebucht habe, der offenbar mit der Berlin Direkt gekoppelt war. Habe von der Versicherung zu keiner Zeit Unterlagen erhalten und bin erst über die Folgeabbuchung gestolpert. Nun ist die website von BD gar nicht mehr erreichbar bzw. wird als „nicht vertrauenswürdig“ von meinem Browser eingestuft. Wie kann ich mich jetzt noch gegen die Forderungen wehren?
Wir hatten Ihre Anfrage nach Erhalt der Policennummer weiter geleitet und erhielten die nachstehende Information:
Bitte stellen Sie unbedingt einen Kommentar ein, wenn Sie das Geld erhalten haben.
Sehr geehrte Frau L.,
Frau Lauckenmann hat uns in Ihrem Auftrag kontaktiert.
Selbstverständlich möchten wir gerne Stellung zu Ihrem Anliegen nehmen.
Im Zuge einer online getätigten Reisebuchung haben Sie sich für unsere Reiseversicherung entschieden.
Bereits vor Abschluss der Versicherung wurden neben dem Produktinformationsblatt auch unsere Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Ansicht und zum Download zur Verfügung gestellt. Im Rahmen des Buchungsprozesses muss mit Setzen eines Häkchens aktiv bestätigt werden, dass die zur Verfügung gestellten Informationen gelesen und akzeptiert wurden. In diesen Unterlagen wird auch über die branchenübliche automatische Verlängerung der Jahresversicherung und der dazugehörigen Prämiengestaltung informiert.
Unmittelbar im Anschluss an den Versicherungsabschluss erfolgt der Versand unserer Versicherungsbestätigung. Mit dieser informieren wir erneut über die automatische Verlängerung des Vertrages. Der Versand an Sie erfolgte per E-Mail am 11.11.2013 an die angegebene Adresse ….
Um Ihnen schnell und unbürokratisch zu helfen, werden wir Ihren Vertrag im Rahmen einer Kulanz, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, rückwirkend beenden. Aufgrund der Rücklastschrift vom 08.01.2015, ist der Mahnprozess nun beendet und jegliche Forderungen sind hinfällig.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ich habe ebenfalls Bekanntschaft mit den Geschäftspraktiken von „fluege.de“ bzw. dem Versicherer BD24 (dh. Reiseversicherung mit automatischer jährlicher Verlängerung) machen müssen. Ich gehe in meinem Fall davon aus, dass die automatische Vertragsverlängerung überhaupt gar nicht erst wirksamer Vertragsbestandteil geworden ist. Der ganze Fall wird von mir via Blog detailgenau zur Info dokumentiert:
http://unister-analyse.blogspot.de/2014/12/meine-personliche-bekanntschaft-mit.html
habe gerade die email bekommen dass der die geschichte auf kulanz fallengelassen wird. vielen dank für Ihre Hilfe!!
Guten Morgen,
die bd 24 hat nach meinem schreiben vom 12.12.14, die Vers. aus kulanzgründen storniert!
vielen dank!
Mit freundlichen Grüßen
uwe