Ab dem 19. Januar 2013 gelten neue Regeln für die Gültigkeit eines Führerscheins, es wird nur noch ein befristeter Führerschein für alle Fahranfänger ausgegeben.
Wer dann seinen Führerschein macht, erhält ihn nur noch für 15 Jahre!
Dann muss er erneuert werden, eine neue Prüfung ist allerdings nicht erforderlich.
Alte Führerscheine haben generell nur noch eine Laufzeit bis 2033 und müssen bis dahin umgetauscht werden.
Wie ist das eigentlich mit der sogenannten Besitzszandswahrung für Innhaber von alten Führerscheinen?
Ein theoretisch lebenslang gültiger Führerschein wird zwangsweise eingezogen und durch einen mit lediglich 15 Jahren Gültgkeit ersetzt. Hier ist dieses Prinzip doch eindeutig verletzt oder nicht?
Erst recht, wenn man selbigen nicht eintauscht mit 10€ zur Kasse gebeten wird. Und wenn man ihn umtauscht alle 15 Jahre 25€ bezahlen soll.
Kann das rechtens sein?