Verbraucher, die eine Forderung durch die Be Beauty auf Zahlung von Mitgliedsbeiträgen erhalten, obwohl sie ihre Premium-Mitgliedschaft bei eDates.de kündigten, sollten Mitgliedsbeiträge, die ihnen zu Unrecht vom Konto abgebucht wurden, zurückzufordern!
LG München I, Urteil vom 12.05.2016 – 12 O 17874/15 (zum Zeitpunkt 05.07.2016: nicht rechtskräftig)
Eine Kündigungsbestimmung in den AGB der Be Beauty GmbH betreffend eDates.de, wonach die Premium-Mitgliedschaft vom Nutzer (unter Ausschluss einer Kündigung in “Textform”) unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 8 Wochen zum Vertragsende in gesetzlich geregelter „Elektronischer Form” z.B. per Email gekündigt werden kann, ist unwirksam.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat die Be Beauty zwischenzeitlich anderweitig in ihre Grenzen verwiesen und eine Kündigungsklausel in den AGB des Portals edates.de der Be Beauty für unwirksam erklärt.
Zum heutigen Tag – 05. Juli 2016 – bestehen entsprechende Kündigungsbestimmungen auf beiden Portalen – edates.de und flirtydate.de – weiterhin, bei dates.de in leicht abgewandelter Form, bei flirtydate.de- mit exakt dem vom Gericht im Falle von edates.de beanstandeten Inhalt:
§ 7 Vertragsbeendigung, Kündigungsfristen
(2) Die kostenpflichtige Premium-Mitgliedschaft nach § 3.2 kann vom Nutzer unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 10 Wochen zum Vertragsende in gesetzlich geregelter „Elektronischer Form“ z.B. per Email gekündigt werden. Die Kündigung in „Textform“ ist aus Datenschutz- und Sicherheitsgründen ausgeschlossen.
Informationen stammen von der Anwaltskanzlei Rader und Masur.
Hatte die ewig im Nacken (seit 2012), dann war ne Zeit Ruhe …. nun plötzlich Post von ner Fairmount GmbH, die die Forderung von eDates (via Fa. BB Service GmbH) übernommen haben will.
Ist das bei euch auch der Fall ?
eDates hat rechtlich ja schon gut einstecken müssen: ich lass das also mal weiter entspannt kommen 😉
Meine sog. Test-Premium-Mitgliedschaft (Dauer 1 Monat zum Preis von € 1,99) versuchte ich gemäß § 7.2 der AGB per E-Mail zu kündigen. Die Kündigung und die Aufforderung zu Bestätigung wurden ignoriert. Pünktlich zum Ende dieser „Testmitgliedschaft“ wurder versucht, von meinem Kto. 80,- € abgebucht, den ich zurückholen lies. Die Profile der Damen im Portal scheinen gefälscht. Liegt hier gewerbsmäßiger Betrug (StGB § 263) vor?