Verbraucherschutz.de erhält viele Zuschriften von Verbrauchern, die es versäumt haben, Ihre Bahncard fristgerecht zu kündigen.
Der Pressesprecher der Bahn schrieb uns:
Kunden werden mehrfach darauf hingewiesen, dass eine Probe BahnCard in ein Abo übergeht, so sie nicht rechtzeitig gekündigt wird.
Beim Kauf der BahnCard im DB Reisezentrum bzw. bei einer DB Agentur steht der entsprechende Hinweis direkt neben dem Unterschriftenfeld. Darüber hinaus wird darauf nochmals in dem Schreiben hingewiesen, mit dem die Kunden ihre BahnCard erhalten. Von daher verfängt der Hinweis von Herrn F. , „das nie die Rede war von einer weiteren Karte“ war, nicht ganz.
Verbraucherschutz.de hat auf der Homepage der DB/Bahncard festgestellt, dass vor jeder Bestellung der Bahncard folgende Sätze angezeigt werden:
„Bitte beachten Sie, dass es sich bei der BahnCard 50 um ein Abo-Produkt handelt. Näheres finden Sie in den Konditionen“
oder
„Die BahnCard 25 gilt ab dem 1. Geltungstag ein Jahr und wird automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, sofern sie nicht 6 Wochen vor Laufzeitende schriftlich gekündigt wird“
oder
„Bitte beachten Sie, dass Sie die Bahncard im Abonnement erwerben“
Wir werden daher keine Vorgänge mehr weiter leiten, bei denen es versäumt wurde, die Kündigungsfrist einzuhalten, da die Bahn in diesem Fall eine Kulanzzahlung ablehnt.
Ich habe eine BahnCard 50 gewonnen und auch diese verlängerte sich automatisch um ein Jahr. Ich war doch sehr überrascht als die Rechnung über 250€ bei mir ankam.die zuständige Marketingbearbeiterin wollte sich dem Anliegen nun annehmen aber ich sehe auch hier keine großen Erfolgsaussichten. Schöner Gewinn…
Hallo,
kann mir einer erklären wieso das gesetz welches z.B. bei Handyverträgen Kündigungsfristen und Vertragsverlängerungen regelt nicht für das Bahn-Card Abo gilt?
Vielen Dank.
Bei der Buchung für eine Reise im Januar 2023 wurde mir eine BahnCard auf Probe angeboten um den Preis zu reduzieren. Jetzt kam eine Rechnung für die Verlängerung des BahnCard Abos um 1 Jahr. Sowas wollte ich nicht. An einen Hinweis für ein Abo kann ich mich nicht erinnern. Bei Zeitungen enden Probeabos heute automatisch. Schade das die Bahn solche Methoden anwendet. Jeder Betrogene sollte soviel darüber berichten wie möglich. So schützen wir andere Bahnkunden vor dem gleichen Fehler!
Auch ich bin in die Probebahncard-Abofalle getreten. Bei einer 3-monatigen Probe ist eine 50%ige Kündigungszeit tatsächlich eher sittenwidrig. Ich ging natürlich von 4 Wochen, was im Dienstleistungsbereich derzeit eher auch schon viel ist, für Testabos (hier tendiert es fairerweise zu 1 Tag bzw vor dem 1. Verlängerungstag, aus und kündigte entsprechend. Resultat: 1 Jahr zusätzlich voller Preis.
Ich glaube die Firma sollte zeitlich Bescheid geben das bald die karte bald ungultig wird und es sich nochmal automatich noch ein Jahr verlangert wird.
Die machen das weil die wissen dass viele leute wurden dann kundigen.
Die Bahncard ist eine typische Abofalle. Das System ist bewußt darauf angelegt, Menschen etwas unterzujubeln, das sie nicht kaufen wollen. Sonst gäbe es diese Diskussion nicht. Den Telekommunkationsfirmen wurde bereits das Handwerk gelegt. Da gilt nach Ablauf der durch subventionierte Handys begründeten Mindestlaufzeit eine Kündigungsfrist von einem Monat. Es wird Zeit, daß das bei der Bahncard auch kommt, insbesondere weil bei der Markt das beim Monopolunternehmen DB nicht regeln kann.
Ich muss hier Herrn Alex G zustimmen, dass die Bahn eindeutig intransparent und irreführend handelt. Beim Abschluss einer Bahncard auf Probe wird mittels eines keinen Asterix darauf hingewiesen, dass sich die BahnCard auf Probe 25 und 50 in ein Abo umwandelt, sollte man nicht entsprechend kündigen, aber die 100er Karte wird nicht verlängert! Warum? Hat das die Bahn nötig?
Die Bahn handelt hier eindeutig intransparent. Anstatt Kunden vor der Kündigungsfrist von 6 Wochen vorher zu warnen – erfährt man von der automatischen Verlängerung meist erst wenn die Rechnung für die nächste Periode eintritt. Nämlich genau nachdem die Kündigungsfrist abgelaufen ist…
auch ich bin in die Abfalle der Bahn getappt, – gleiche Erfahrung wie Kerstin W. Ich finde es völlig inakzeptabel, dass ein grosses Deutsches Unternehmen solche Praktiken nutzt und werde Bahnreisen in Zukunft vermeiden.
Hallo Verbraucherschutz-Team, ich bin auch in die Abofalle der Bahn geraten und habe zwischenzeitlich eine Ladung des Amtsgerichts vorliegen. Der Rechtsanwalt der UNIVERSUM Inkasso schreibt, dass das Abo eindeutig beim Bestellvorgang ersichtlich sein soll und sendet einen Screenshot der Bestellseite mit. M. E. nach war die Bestellseite zum Zeitpunkt meiner Bestellung noch in einer anderen intransparenten Version in Betrieb. Haben sie eine Info, ob und wann die Seite geändert wurde?
Versucht man nach dem Kauf die Konditionen einzusehen, hat man von der Bahn 1x das Rechnungsdokument und 1x eine Kaufbestätigung per Mail. Auf keinem Dokument steht, dass es sich um ein Abo handelt. Laut Kundenservice kann man das lediglich in den AGBs auf der Homepage einsehen. Im Kundenportal selbst gibt es tatsächlich ein Feld in dem die Bahn Häkchen setzt, sofern es sich um ein Abo handelt. Bei erster Verlängerung des Abos setzt sie dieses Häkchen aber nicht.
Der Kundenservice der Bahn hat mir ferner geantwortet: „Aus Erfahrung wissen wir, dass ein Großteil unserer Kunden die BahnCard viele Jahre nutzt. Daher bieten wir die BahnCard seit Dezember 2002 ausschließlich im Abonnement an.“ Das ist sicherlich auch gut zu wissen – ohne Abofalle kann man also keine Bahncard kaufen.
Beim Kauf eines Online-Tickets wurde ich darauf hingewiesen, dass sich der Kauf einer Probe-BahnCard 25 bereits bei dieser Reise lohnen würde, sodass ich mich für einen Kauf entschied. Vom Hinweis „Bitte beachten Sie, dass es sich bei der BahnCard 50 um ein Abo-Produkt handelt. Näheres finden Sie in den Konditionen“ aufmerksam geworden informierte ich mich näher über das Produkt. Ich folge dem ausgewiesenen Link und wurde zu einer Download-Seite weitergeleitet, in der ich ein PDF mit (wie es mir schien) sämtlichen Bekanntmachungen der DB der letzten Jahre herunterladen konnte. Zwar wurde dort „erklärt“, wie man an nähere Informationen über BahnCard oder bahn.bonus gelangen könnte, doch halfen sie mir nicht weiter. Dank der Suchfunktion fand ich nach einigen Minuten den Abschnitt über die Probe-BahnCard und auch den Hinweis, dass diese sechs Wochen vor Ablauf der Frist gekündigt werden müsse, andernfalls würde man eine reguläre BahnCard erhalten. Dies ist auch auf der vorläufigen BahnCard, welche mir nach dem Kauf als PDF zugeschickt wurde, vermerkt. Jedoch muss ich sagen, dass diese Information wirklich sehr gut versteckt war. Als Verbraucherin würde ich mir wünschen, diese Information unkompliziert zu erhalten und sie mir nicht mühselig selbst ersuchen zu müssen.
Zudem verwunderte es mich, dass sowohl auf der Homepage als auch in besagtem PDF zu lesen war, dass die Probe-BahnCard drei Monate lang gültig sei, auf meiner jedoch bloß ein Gültigkeitszeitraum von zwei Monaten ausgeschrieben ist (obwohl das Enddatum noch vor dem letzten Geltungstag der Aktion liegt!). Wie dies zu Stande kam konnte ich mir nicht erklären.