Axon Leasing: Sonderverwalter bestellt
Die miesen Nachrichten häufen sich. Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) hat einen Sonderbeauftragten nach § 45 c KWG bestellt. Betroffene beklagen durch irreführende Aussagen der Firma Axon, damals noch eine Aktiengesellschaft und jetzt eine GmbH) Lug und Trug. Das Hamburger Landgericht hat bestätigt, dass die Klauseln der Axon AG (mittlerweile Axon Leasing GmbH) als „tückisch“ und „nachteilhaft“ für den Leasingnehmer bezeichnet werden dürfen (324 O 01/16). Mit diesen Aussagen dürften nach der Einschätzung der Verbraucherschutz.de-GröpperKöpke Rechtsanwälte „das Vertrauen in das Geschäftsmodell des Leasinggebers von vielen Kunden restlos verbrannt sein.“ Und jetzt fordert der Sonderverwalter, Herr Stefan Volk, die Kunden auch noch auf, einer zweifelhaften Vertragsänderung zuzustimmen.
„Dem sollten die die betroffenen Axon-Leasingnehmer auf gar keinen Fall zustimmen. Denn nach unserer Einschätzung,“ sagte uns ein Anwalt, „würden die Leasingnehmer damit den Anspruch, das Fahrzeug zum vereinbarten Wert zu verkaufen, bedingungslos abgeben. Damit,“ führt der Rechtsanwalt weiter aus, „würden sich die Betroffenen selbst schädigen.“
Und der Anwalt führt ergänzend aus: „Die BaFin hat mit dem schwerwiegenden Eingriff der Bestellung des Sonderbeauftragten Volk das Axon-Management nicht grundlos ausgetauscht. Augenscheinlich hegt es Zweifel an der Seriosität des von den bisherigen Unternehmensverantwortlichen vertretenen Geschäftsmodells. Das ist für uns nachvollziehbar. Denn die Vollziehung des versprochenen Erwerbs des geleasten Fahrzeugs ist unter besonderer Berücksichtigung des geltenden Steuer- und Abschreibungsrechts zweifelhaft. „Uns liegt,“ sagt der Anwalt „ein Fall vor, in dem die Axon absurder Weise das Eigentum an dem Fahrzeug auch noch an den Leasingnehmer übertragen hat. Wie soll dann,“ fragt sich der Anwalt “ auch noch die Aussonderung der Wagens aus dem betrieblichen Vermögen des Leasingnehmers von statten gehen. Das klingt schräg.“
Ich habe zur Zeit ebenfalls ein Verfahren laufen, die Berufung wurde jedoch abgelehnt. Im Jahr 2011 hatte ich schon einmal einen Leasingvertrag, diesen Vertrag habe ich nach 24 Monaten gekündigt, die vereinbarte Summe laut den „Vertragsbedingungen 1“ bezahlt und der Brief und das Auto gehörte mir.
Jetzt habe ich das Auto komplett bezahlt und soll es zurückgeben oder lt. DEKRA-Gutachen zum Händelerpreis nochmals kaufen.
RIESENSAUEREI und Betrug. Man sollte an die Presse/TV gehen.
Hi Leute,
ich habe auch ein Verfahren in München laufen. Hat bei Euch auch der Leasingkaufmann mündliche Zusagen gemacht?
Ich suche für mein Verfahren Zeugen und bitte um Hilfe.
BG
Justus
Wir dürfen nächste Woche auch unser Auto abgeben. Haben den Prozess in München verloren. Sauerei. Wir hätten doch mit diesen Voraussetzungen kein 60.000 € Auto geleast. Aber das glaubt einen ja nicht mal das Gericht.
Wie wäre es mit eine sammelkkage?
Hallo milad,
Schreib mich mal bei Gelegenheit über 0172 2804437 an.
Hast du bereits die axon verklagt?
Es gibt anscheinend auch urteile wo nach dem Brief geklagt wurde und axon musste den Brief an den Kunden heraus geben.
Ich hatte bereits mit dem gf gesprochen.
Er meinte zu mir, wenn ich die Fahrzeuge erwerben möchte müsste ich ein Gutachten erstellen und den Händler vk nochmal bezahlen..
Das ist Betrug hoch 10.
Verbraucherzentrale bringt nichts…..
Aber bei einer sammelklage wäre ich
wieso kann man sich nicht zusammen tun und gegen diese Heuchler vorgehen. ich habe ebenfalls 2 Verträge und habe beide Autos schon mehr als die Wert waren über die 4 Jahre bezahlt und das Gericht ist sogar auf der gleiche Seite wie Axon.
Hallo und guten Tag,
ich habe bei der AXON -LeasingGMBH 2016 einen Kfz- Leasingvertrag abgeschlossen. Vertragende Oktober 2021.
Nun habe ich erfahren, dass scheinbar die Axon Leasing GMBH Insolvent ist. Muß der Vertrag bis zum Ende erfüllt werden?
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Düll
Hallo,
der Kaufpreis lag bei 42000 Euro. Ich zahle monatlich knapp 800 Euro. Nach 60 Monaten ergibt es eine Summe in Höhe von Euro 48000 Euro zugüglich der Restbetrag. Laut der Geschäftsleitung müsste ich das Fahrzeug zurück geben. Was kann ich dagegen tun?
Aktuell habe ich drei Verträge und zahle im Monat 1500 Euro an Axon. In 60 Monaten haben die von mir 90 tausend erhalten und ich kann die Fahrzeuge nicht behalten ?
genau das gleiche Schema – Sauerei!
Zur Zeit laufen einige Verfahren gegen AXON.
Aber trotzdem hat mir ein Anwalt aus München keine großen Hoffnungen gemacht.
Das darf doch wohl nicht wahr sein.
Mir bleibt auch nur abzuwarten übrig und die Hoffnung das die Richter endlich den Betrug erkennen.
Also weiter zahlen bis zum bitteren Ende.
……………einen Mietkaufvertrag kann man definitv anderswo günstiger bekommen wie bei Axon.
Leider zu spät
Genau so ist es bei mir gelaufen nun wo sie im focus stehen , habe das fahrzeug mit 10ooo e überbezahlt
Und das selbe wird mir auch passieren.
Fahrzeug weg und ca. 10.000€ drüber bezahlt.
Scheinbar keine Chance die Betrüger gerichtlich zu verantwortung zu ziehen!
Betrügerisches Geschäftsgebahren. Dass so etwas in Deutschland möglich ist, zeigt wie veraltet in vielen Teilen unser Rechtssystem ist. Hier werden gezielt Geschäftleute getäuscht mit einem raffinierten System. Es wird Vertrauen aufgebaut und einige Leasingobjekte wie besprochen abgewickelt, um dann gezielt die Falle zuschnappen zu lassen.
motor-talk.de/forum/axon-leasing-leasing-de-autouebernahme-t3772265.html?page=26
Habe nun das zweite Fahrzeug bei Axon Leasing GmbH, jetzt scheinbar nur noch Axon GmbH geliest. Der erste Vertrag hat mit der der Übernahme des Fahrzeuges nach Ablauf der 5 Jahre wie vereinbart geklappt. Nun wollte ich meinen zweiten Vertrag nach 2, 2,5 und 3 Jahren kündigen und das Fahrzeug übernehmen. Ich habe nun wiederholt die Absage erhalten und ich muss den Vertrag über die vollen 5 Jahre erfüllen und der Rückkauf zum vereinbarten Restwert wurde mir nicht zugesichert.
Das selbe passiert bei mir gerade