Avis nimmt die Forderung für den Steinschlag zurück.
Herr Moritz M. schrieb uns 05.11.2019
Betreff: Abbuchung wegen Steinschlag durch AVIS
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach einer Anmietung eines Mietwagens über AVIS Neukölln* vom 18.10. bis zum 20.10. erhielt ich einige Tage später ein Schreiben.
In diesem Schreiben wurde mir mitgeteilt, das ich einen Schaden an dem angemieteten Wagen verursacht haben soll und ein mitgesendetes Schadensprotokoll, über den Unfallhergang ausfüllen soll.
Dieser Schaden wurde nicht weiter konkretisiert, jedoch wurde mir ein Betrag in Höhe von 716,02€ von meinem Konto abgebucht.
Bei der Rückgabe des Wagens habe ich das Fahrzeug auf Schäden oder Kratzer geprüft und stellte es -besten Gewissens- auf dem Gelände des Verleihers ab.
Leider war kein Mitarbeiter vor Ort der den Wagen abgenommen hat, da die Abgabe außerhalb der Öffnungszeiten erfolgte.
Ich habe mehrere male versucht per Mail den Kontakt zu Avis zu suchen, ebenfalls versuchte ich telefonisch einen Sachbearbeiter zu erreichen.
Allerdings wurde auf meine Anfragen nie reagiert.
Nach einem heutigen Anruf bei der Geschäftsstelle in Berlin-Neukölln, wurde mir von einem Mitarbeiter mitgeteilt, dass es sich bei dem Schaden um einen Steinschlag handeln soll.
Auf Ihrer Seite habe ich von ähnlichen Fällen gelesen, bei denen ohne eine Rechnung oder sonstige Belege ein vergleichbarer Betrag von Avis eingezogen wurde.
In einem Fall wurde ebenfalls ein Steinschlag als Schaden gemeldet, ebenfalls bei der AVIS Geschäftsstelle in Neukölln, ebenfalls ohne Belege.
Hier wurde festgestellt das der Steinschlag einen Verschleiß am Fahrzeug darstellt und der Mieter nicht haftbar gemacht werden kann.
Quelle: verbraucherschutz.de/avis-erstattet-die-schadenbelastung-fuer-den-steinschlag/
Ich hoffe sehr das Sie mir weiterhelfen können!
Mit vielen freundlichen Grüßen
Moritz M.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 05.11.2019 an BSC Executive Office Frau M. weiter und erhielten die nachstehende Antwort.
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom 05.11.2019.
Wir haben Herrn M. in dieser Angelegenheit heute per E-Mail geantwortet.
Mit besten Grüßen
Attila P.
Herr Moritz M. schrieb uns 12.11.2019
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
ich bedanke mich herzlich bei Ihnen für Ihre Arbeit und Ihre Mühe.
Das es so reibungslos und zeitnah zum Erfolg führen würde, habe ich nicht gedacht.
Mit dem Ergebnis bin ich mehr als zufrieden!
Mit vielen freundlichen Grüßen
Moritz M.