AVIS erstattet die Schadenbelastung
Herr Johannes S. schrieb uns:
AVIS hat mir nachträglich 508,63 Euro für einen angeblich von mir verschuldeten Schaden auf meiner Kreditkarte belastet. Die Tatsache selber, die Umstände sowie das Verhalten von AVIS sind sehr ärgerlich, so dass ich mich an Sie wende.
Bei der Anmietung habe ich die Schadensfreiheit der übernommenen Fahrzeuges geprüft und unterschrieben. Während der Anmietung hatte ich keinen Unfall und eine Sichtprüfung durch mich und eine Begleitung vor der Rückgabe haben keine Schäden ergeben.
Bei der Rückgabe während der Öffnungszeit wurde eine direkt Abnahme der Fahrzeuges von der AVIS-Mitarbeiter abgelehnt, obwohl ansonsten keine Kunden im Geschäft waren. Leider habe ich nicht darauf bestanden, allerdings hatte ich auch schon viel positive Erfahrung mit Europcar & Enterprise, bei denen es bei Rückgaben ohne Protkoll keine Probleme gab. Am folgenden Tag habe ich aktiv im Internet meine Rechnung abgerufen und dort eine Schadensbelastung über 508,63 Euro entdeckt. Eine Meldung von AVIS gab es bis dahin nicht!
Ein Anruf bei der AVIS-Station ergab, dass ich am Folgetag zurückgerufen werden soll. Dieser Rückruf am Folgetag beinhaltete aber nur die Information, dass ich die zentrale Schadenshotline anrufen solle. Dort konnte der Mitarbeiter aber keine Schaden im System feststellen und meinte, AVIS brauche zur Klärung bis zu 30 Tage.
In den folgenden Tagen erhielt ich einen automatisierten Brief mit der Schadensinformation sowie einigen Fotos auf der Rückseite. Diese Fotos lassen leider nicht wirklich erkennen, was der Schaden genau ist und wie diese entstanden sein könnten.
WICHTIG ist, dass diese Fotos
1. nach Uhrzeitangabe auf dem Brief ca. 7 Stunden nach Rückgabe, und
2. auf dem rückseitigen Parkplatz
gemacht worden sind.
Damit habe ich den Wagen ordnungsgemäß während der Öffnungszeiten zurückgegeben und habe dabei AVIS die Möglichkeit gegeben, den Wagen dabei zu prüfen. Erst viel später an einem anderen Standort wird ein Schaden festgestellt. Der Schaden kann damit nach meiner Rückgabe entstanden sein:
– durch andere AVIS-Kunden auf dem Parkplatz, auf dem ich das Fahrzeug abgestellt hatte.
– während der Reinigung
– bei der Überführung auf den rückseitigen Parkplatz
– bei einer zwischenzeitlichen weiteren Vermietung
AVIS meldet sich leider nicht wie versprochen innerhalb von 30 Tagen zurück. Ein erneuter Anruf von mir bringt keine Klärung, sondern nur das Versprechen eine kurzfristigen Meldung. Diese erfolgt dann auch, geht aber in keiner Weise auf meine genannten Punkte ein.
Eine anschließend versuchte Rückbuchung des Betrags über meine Kreditkartenfirma war leider nicht möglich, da man bei der Anmietung unterschreibt, dass nachträglich entstandene Kosten ebenfalls abgebucht werde dürfen. Die Kreditkartenfirma könne ”nicht prüfen, ob der abgebuchte Betrag zu Recht belastet wurde”, daher solle ich mich an AVIS wenden.
Ich bin froh, dass diese Probleme jetzt in Deutschland auftreten, da ich hier wenigstens AVIS leicht vor Gericht bringen kann, falls das nötig wird. Ich hoffe aber noch, dass durch die Vermittlung von verbraucherschutz.de das noch auf gütlichen Wege gelöst werden kann.
Beste Grüße,
Johannes S.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 30.8.13 an AVIS weiter und bat um eine Stellungnahme. AVIS antwortete am 4.9.13:
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für die Kontaktaufnahme mit Avis Budget Kleinschadenabteilung. Bitte verzeihen Sie uns die verzögerte Antwort.
Nach Sichtung und Prüfung der Unterlagen haben wir die Entscheidung getroffen, die Schadenbelastung an Kunden zu erstatten. Wir werden die Berechnung der Selbstbeteiligung i. H. v. 508,63 EUR auf dem Kreditkartenkonto von Herrn S. erstatten.
Außerdem wird dem Kunden eine korrigierte Rechnung per Post zugeschickt.
Für die entstandenen Unannehmlichkeiten möchten wir uns entschuldigen.
Mit freundlichen Grüßen / Kind regards
Ihr NWE Team
Avis Budget Autovermietung GmbH & Co. KG
Herr S. schrieb uns:
Hallo Frau Lauckenmann,
vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Das Geld ist bereits wieder auf meinem Kreditkartenkonto gebucht und online konnte ich meine korrigierte Rechnung einsehen!
Schade, dass sich AVIS erst jetzt bewegt hat, aber besser jetzt statt erst vor Gericht! Erstaunlich, wie ausgeliefert man bei eine Autoanmietung sein kann!
Viele Grüße,
Johannes S.