Avis erstattet die volle Schadensbelastung.
Herr Stefan D. schrieb uns am 26.06.2019
Betreff: www.billiger-mietwagen.de
Voucher Nummer 310534800
Guten Tag,
Meine Beschwerde ist gegen die Firma billiger-mietwagen.de. Bei meiner Beschwerde geht es um folgendes: Ich habe vom 7.6. 2019 bis 24. 6.2019 ein Fahrzeug auf billiger-mietwagen.de gebucht. Der Vermieter ist in diesem Fall Avis. Das Fahrzeug erlitt am 11.6. 2019 einen Hagelschaden bei einer Fahrt nach Slowenien. Ich habe diesen Schaden am selben Tag telefonisch bei Avis Deutschland gemeldet und habe das Fahrzeug am selben Tag bei der naechsten Avis Filiale (Ljubljana Flughafen) ansehen lassen. Ein Avis Mitarbeiter hat dort Fotos gemacht und den Hagelschaden bestaetigt. d.h. Ich bin meiner Sorgfaltspflicht auf jeden Fall nachgekommen. Mir wurde ganz klar von einem Avis Mitarbeiter bei der oben genannten Filiale gesagt, dass Avis im Falle eines Sturmschadens keinen Selbstbehalt von mir verlangen wuerde. Auch die Firma billiger-mietwagen.de schreibt auf ihrer website in den Haeufigen Fragen folgendes: „Wenn Sie nicht mit ihrem eigenen Auto, sondern mit einem Mietwagen in einen Sturm geraten, sieht die Sache schon wieder anders aus. Falls Sie eine Vollkaskoversicherung beim Vermieter abgeschlossen haben, sind damit zwar sowohl Vollkaskoschäden (z. B. durch einen im Weg liegenden Ast) als auch Teilkaskoschäden (z. B. Hagelfolgen) abgedeckt. Allerdings wird in dem Fall die vereinbarte Selbstbeteiligung von vielen Vermietern eingefordert (bis zu 950 Euro). Ausnahmen bilden dabei die großen internationalen Anbieter wie Hertz und Avis, die ganz auf die Selbstbeteiligung verzichten.“
Genauer gesagt ist meine Beschwerde, dass die Firma billiger-mietwagen.de falsche Angaben auf ihrer website macht. Auf der website steht ganz klar, dass Avis „ganz auf die Selbstbeteiligung verzichtet.“ Jedoch wurde bei der Rueckgabe meines Mietwagens meine Kreditkarte sofort mit 950 Euro belastet fuer den Selbstbehalt. Ich habe auf Grund der Information auf billiger-mietwagen.de dieses Fahrzeug gebucht, bin jedoch wegen der oben genannten, komplett falschen Information zu einem Schaden von 950 Euro gekommen.
Ich gehe davon aus, dass es in Deutschland nicht legal ist, Angaben auf einer website fuer Autovermietungen zu machen, die nicht gewaehrleistet werden. Ich erbitte Sie, sich mit billiger-mietwagen.de in Verbindung zu setzen, um diesen Sachverhalt aufzuklaeren. Ich habe bereits Fotos/screen shots von der falschen Information auf billiger-mietwagen.de gemacht als Beweis. Vielen Dank fuer Ihre Mithilfe in dieser Angelegenheit.
Mit freundlichen Gruessen
Stefan D.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 29.06.2019 an billiger-mietwagen.de, Herrn Frieder Bechtel (Geschäftsführer) weiter und erhielt die nachstehende Antwort
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
wir haben beim Mietwagen-Broker CardelMar, der über die Nicht-Erstattung entschieden hat, für den Kunden widersprochen und angefragt, den Hagelschaden zu erstatten.
Leider warten wir noch auf eine finale Antwort. Wir haben schon nachgehakt.
Es könnte helfen, wenn Sie sich direkt an CardelMar wenden.
Sobald wir eine Rückmeldung von CardelMar für den Kunden haben, erfahren Sie davon.
Herzliche Grüße
Frieder Bechtel
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 04.07.2019 an CardelMar, Herrn Eric Hart (Geschäftsführer) weiter. Herr Stefan D. schrieb uns am 04.07.2019
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
Zunaechst moechte ich mich bei Ihnen bedanken fuer die schnelle Bearbeitung dieser Angelegenheit.
Ich moechte hiermit auf eine e-mail Nachricht hinweisen, die ich am 3.7. 2019 von der Firma Avis erhalten habe. In dieser e-mail wurde mir mitgeteilt, dass Avis tatsaechlich die Schadensbelastung in Hoehe von 950 Euro nicht in Rechnung haette stellen sollen. Es wurde mir in dieser e-mail mitgeteilt, dass Avis die gesamte Schadensbelastung rueckerstatten wird. Ich habe diese Rueckerstattung zwar noch nicht erhalten, jedoch gehe ich davon aus, dass diese in Baelde erfolgt.
Auf Grund der obigen Information moechte ich meine Beschwerde gegen billiger-mietwagen.de zurueckziehen, da diese nun nicht mehr den Tatsachen entspricht. Sollten Sie fuer mich Hinweise zum weiteren Verlauf dieser Angelegenheit haben, erbitte ich Sie, mir diese mitzuteilen.
Nochmals herzlichen Dank fuer Ihre Bemuehungen und fuer Ihre Mithilfe in dieser Angelegenheit. Ich lebe in den Vereinigten Staaten und muss sagen, dass die Kompetenz und Professionalitaet des deutschen Verbraucherschutzes einfach bewundernswert ist.
Mit freundlichen Gruessen
Stefan D.
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