AVIS erstattet die Schadenbelastung.
Herr Benjamin S. schrieb uns am 01.11.2019
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich benötige dringend Ihre Unterstützung bzgl. eines Konfliktes mit der AVIS Autovermietung.
Ich habe dort über billiger-mietwagen.de (dort liegt auch schon eine Reklamation vor) ein Auto übers Wochenende gemietet. Das war der 24.08.2019 – 25.08.2019.
Bei der Abholung musste ich das gemietete Auto (Smart forfour) aus dem Parkhaus abholen. Ich habe mir den Wagen natürlich vorher angesehen und Ihn ausdrücklich Schadenfrei übernommen. Auch habe ich 2-3 Fotos gemacht.
Die Anmietung verlief bis dahin soweit Problemlos.
Der Ärger fing bei der Rückgabe an. Ich habe das Auto am 25.08.2019 ordnungsgemäß zurückgegeben und telefonisch nachgefragt, ob alles geklappt hätte bzgl. der Rückgabe und man bestätigte mir, dass alles in Ordnung gewesen sei.
2 Tage später erhielt ich dann eine Email, in welcher ich darüber lediglich informiert wurde, dass ein Schaden vorliegen würde und mir jetzt bereits 351,12 € abgebucht werden würden. (per Kreditkarte und ohne meine Zustimmung / Unterschrift)
Das passierte dann auch. Ich bekam dann eine Art „Quittung“ auf welcher nur aufgeführt war, dass ein Schaden vorliege und das dieser darin besteht, dass die Kofferraumabdeckung fehlen würde!
Diese Abdeckung war aber bereits zum Mietbeginn nicht vorhanden! Ich dachte mir zu diesem Zeitpunkt, dass das evtl. „normal“ wäre, dass die Autovermietung diese raus nimmt. Als ein „Schaden“ habe ich das nicht gesehen!
Zur Info: Eine reguläre Kofferraumabdeckung für dieses Modell kostet direkt bei Smart lediglich um die 90€!
Des Weiteren habe ich ein Foto vom Heck des Autos, auf welchem zusehen ist, dass die Kofferraumabdeckung bereits zu Mietbeginn fehlt.
(Uhrzeit / Datum im Foto).
Daraufhin habe ich AVIS kontaktiert und dies reklamiert / widerrufen und mich beschwert, sowie meine Bank über die unzulässige Abbuchung informiert.
Anschließend habe ich Stellung dazu genommen und das Foto als Beweismittel, sowie Aussagen von 4 Zeugen hinzugefügt, welche auch nochmals bestätigen, dass so eine Abdeckung nicht im Auto vorhanden war! Ich möchte doch anmerken, dass auch hierbei die Unschuldvermutung gelten muss und AVIS aufzeigen sollte, dass überhaupt so eine Abdeckung zum Auto gehört hat und diese zum Mietbeginn vorhanden war. Nun wird mir das ungerechtfertigt zur Last gelegt. Das ist einfach unbegreiflich!
Bisher ist die Angelegenheit immer noch in Klärung und ich habe immer noch kein Geld zurückerhalten.
Ich bitte Sie daher um dringende Hilfe, die Angelegenheit zu klären.
Mit freundlichen Grüßen
Benjamin S.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 05.11.2019 an AVIS weiter und erhielt am 11.11.2019 die nachstehende Antwort:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
ich beziehe mich auf die Anfrage von Herrn S.
Unsere Fallnotizen zeigen, dass der Vorgang zwischenzeitlich über unsere Kundenbetreuung geregelt wurde.
Nach Sichtung und Prüfung der uns zur Verfügung gestellten Bildmaterialien haben wir die Entscheidung getroffen, die Schadensbelastung zu stornieren.
Die Belastung in Höhe von 351.12 EUR wurde m 07.November auf die hinterlegte Kreditkarte des Kunden erstattet. Der Betrag wird in den nächsten 7-10 Tagen dem Konto von Herrn S. gutgeschrieben.
Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten und hoffen, die Angelegenheit nunmehr zufriedenstellend gelöst zu haben.
Mit freundlichen Grüßen,
Herr Benjamin S. schrieb uns am 12.11.2019
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
zuerst einmal muss ich mich recht herzlich bei Ihnen für die Unterstützung seitens des Verbraucherschutzes bedanken.
Ich denke, dass das ein starker Faktor war, welcher am Ende zum Erfolg geführt hat.
Ich kann Ihnen jetzt schon mitteilen, dass ich den offenen Betrag bereits vollständig von AVIS zurück erhalten habe.
Ich bin wirklich froh darüber und mehr als zufrieden.
Wie gesagt, vielen Dank für die Unterstützung und
mit besten Grüßen
Benjamin S.