Avis.de erstattet die Schadenbelastung.
Frau Kerstin H. schrieb uns am 02.06.2019:
Betreff: Avis Autovermietung – Einbehalten der hinterlegten Kaution / unberechtigte Schadensbelastung
Nachrichtentext:
Sehr gehrte Damen und Herren,
über das Internet-Portal „billiger-mietwagen.de“ mietete ich o.g. Fahrzeug vom 27.4. – 9.5.2019. Nach einstündiger Wartezeit am Schalter und dem Hinweis, dass das von mir bestellte (schriftlich bestätigte und mit Kreditkarte bezahlte) Fahrzeug nicht existiere („Sie haben selber Schuld, wenn Sie über einen Drittanbieter reservieren“) erhielt ich in einer sehr hektischen Atmosphäre den Schlüssel zu einem Mietfahrzeug und den Hinweis, wo auf dem Gelände das Fahrzeug stehen würde. Eine Übergabe fand nicht statt („so etwas machen wir nicht, damit haben wir schlechte Erfahrungen gemacht“). Das Fahrzeug war extrem verdreckt (wir haben Fotos hiervon angefertigt), so dass etwa vorhandene Schäden gar nicht zu erkennen gewesen wären. Ich wurde auch nicht darauf hingewiesen, das Fahrzeug auf eventuelle Schäden zu überprüfen. Bei der Rückgabe entdeckte der Mitarbeiter sehr zielstrebig einen Kratzer an der rechten Vorderfelge, der angeblich vorher noch nicht dagewesen sei (woher weiß der das??). Der Mitarbeiter äußerte, sehr sicher wirkend, der Kratzer sei frisch und müsse „in den letzten 3 Stunden“ verursacht worden sein. Das Fahrzeug stand aber den ganzen Tag an meiner Arbeitsstelle und auf dem Weg zur Autovermietung ist nichts dergleichen passiert. Ich bin mir sicher, keinen Schaden verursacht zu haben und habe den Verdacht, dass über diese Methoden der sehr günstige Preis wieder hereingeholt werden soll. Am 18.5. erhielt ich eine Rechnung über 482,35 €, abzgl. der einbehaltenen Kaution von 200,- € sollte ich nun noch einen Betrag von 282,35 € zahlen. Meine Versuche der Klärung per e-mail liefen ins Leere, nach Übersendung der von uns angefertigten Fotos von dem verdreckten Fahrzeug hörte ich nichts mehr und bitte Sie nun um Hilfe bei der weiteren Klärung.
Mit freundlichen >Grüßen
Kerstin H.
Nummer:
Mietvertrag 614940362 mit EU-KW6434
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 04.06.2019 an AVIS weiter und erhielt am 27.6.2019 die Stellungnahme eines Anwalts von AVIS.
Frau Kerstin H.schrieb uns daraufhin:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann
danke für Ihre Antwort.
Die in der Anlage von der Anwaltskanzlei beigefügte Darstellung entspricht in 2 Punkten nicht den Tatsachen. Mir wurde von dem Internetportal billiger-mietwagen.de ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe (kein Automatikfahrzeug) schriftlich bestätigt. Des weiteren erhielt ich auf meine Frage nach einer Übergabe (das Fahrzeug hatte keinen Zündschlüssel, ich wußte zunächst nicht, wie ich es starten konnte) die Antwort „so etwas machen wir nicht, damit haben wir schlechte Erfahrungen gemacht“.
Die Firma Avis hat mir am 25.6.2019 den Betrag von 482,35 € zurücküberwiesen.
Nochmal vielen Dank für Ihr Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin H.
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