AVAS: Keine Korrektur der falschen Anzeige; antwortet nicht.
Ein Verbraucher stellte am 10.11.2020 den nachstehenden Kommentar bei uns ein:
Schilling
10.11.2020
Das Portal Rooms24 müsste verboten werden. Hier werden den Anbietern von Ferienunterkünften unseriöse Verträge aufgedrängt, die unverschämt sind und juristisch abgesichert, den Vermietern keine Gäste bringen, sondern nur der Bereicherung von Rooms24 dienen. Unfähige Mitarbeiter können keine vorhandenen Daten richtig übernehmen . Es ist erschreckend.!
SOLCHE Unternehmen haben auf den Seiten zur Vermittlung von Ferienunterkünften nichts zu suchen.
Wir schrieben am 27.5.2021 an „Schilling“:
Sehr geehrter Herr Schilling,
Sie hatten einen Kommentar zu unserem Artikel eingestellt:
Sollten Sie immer noch Probleme mit der Firma haben, schreiben Sie mir bitte.
Herr Schilling antwortete:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann, viele Dank für Ihre Mitteilung. Es geht um den am 12.06.2020 abgeschlossenen „Fernabsatzvertrag“ zur kostenfreien Darstellung unseres Ferienhauses bei „rooms 24“. Wir sind bei Traum-Ferienwohnungen seit vielen Jahren gelistet und hatten im 2. Halbjahr 2020 noch Einiges frei. Deshalb wollten wir das kostenfreie, zeitlich begrenzte Angebot von rooms 24 nutzen.
Der Fehler lag bei uns, da wir durch Totalausfall unseres Apple-Laptop auf den vorgegebenen Termin (01.11.2020-Kündigung der kostenfreien Veröffentlichung) nicht rechtzeitig reagieren konnten. Wir sind 85 und 86 Jahre alt und uns ist keine andere Möglichkeit eingefallen.
Alle Verhandlungen mit dieser Firma blieben ohne Ergebnis und waren teilweise unwürdig. Lediglich der 2-Jahresvertrag wurde auf ein Jahr reduziert. Dafür haben wir 284,89 € gezahlt. Im Jahr 2020 und auch 2021 sind keine Mietanfragen ausgehend vom Portal rooms24 bei uns eingegangen.
Das Ferienhaus steht noch heute im Angebot von rooms 24 (Thüringen / Bad Langensalza – Ferienhaus „Rosen-Ambiente“).
Die Daten für die Veröffentlichung wurden mit unserer Zustimmung von unserer Webseite www.ferienhausrose.de für „rooms 24“, aber leider mit 5 gravierenden Fehlern übernommen.
Alle Versuche mit dem Geschäftsführer Herrn J. Scholz, weiterhin Landesbeauftragte für Datenschutz Sachsen-Anhalt, Thüringer Landesbeauftragter für Datenschutz, da es hier um falsche Übernahme von Daten ging; Pfaff Marketing und Consulting, Magdeburg; alles ergebnislos.
Für uns ist diese Angelegenheit erledigt. Wir haben dabei den Glauben an den Rechtsstaat total verloren.
Vielen Dank für das gezeigte Interesse.
Mit freundlichen Grüßen Hildegard und Dieter Schilling
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 28.5.21 an [email protected], Herrn Jürgen Scholz (Geschäftsführer) weiter und schrieb:
Sehr geehrter Herr Scholz,
die nachstehende Zuschrift erhielten wir von Herrn Schilling.
Bitte teilen Sie mir mit, warum die Fehler in der Anzeige bisher nie korrigiert wurden.
Da die Anzeige nun seit einem Jahr falsch veröffentlicht wurde, möchte ich Sie hiermit bitten, die Anzeige nun zu korrigieren und kostenlos für ein weiteres Jahr zu veröffentlichen.
Da wir beabsichtigen, den Vorgang zu veröffentlichen, möchte ich Sie bitten, mir Ihre Antwort bis zum 02.06.2021 um 15:00 Uhr zukommen zu lassen.
Wir erhielten keine Antwort.