Sehr viele Verbraucher versuchen zur Zeit ihre Reisen in die Türkei zu stornieren oder umzubuchen. Dies erweist sich als schwierig und kostspielig, weil das Auswärtige Amt trotz Ausnahmezustand in der Türkei nach wie vor nicht vor Reisen in die Küstengebiete der Türkei warnt.
Reiseveranstalter wie TUI, XTUI und Jahnreisen weigern sich kostenlos zu stornieren oder umzubuchen. Eine Stornierung bei XTUI kann da schnell ein paar hundert Euro kosten, da XTUI die Flüge fest bucht und Reisen nicht umzubuchen sondern nur zu stornieren sind. Was wahrscheinlich viele Verbraucher gar nicht wissen.
Auszug aus dem Eintrag des Auswärtigen Amtes vom 26.7.16 zur Lage in der Türkei:
Am 15. Juli 2016 kam es in der Türkei zu einem Putschversuch. Die türkische Regierung hat daraufhin am 20. Juli 2016 den Notstand nach Art. 119 und 120 der türkischen Verfassung und des Notstandgesetzes von 1983 ausgerufen. Dieser gilt zunächst für drei Monate und in allen 81 Provinzen der Türkei. Hiermit können u. a. Ausgangssperren kurzfristig verhängt, Durchsuchungen vorgenommen und allgemeine Personenkontrollen jederzeit durchgeführt werden.
Reisenden in der Türkei wird dringend empfohlen, sich besonders umsichtig zu verhalten, immer ein gültiges Ausweisdokument mit sich zu führen und die Medienberichterstattung sowie diese Reise- und Sicherheitshinweise aufmerksam zu verfolgen.
Reisenden wird außerdem enger Kontakt mit ihrem Reiseveranstalter oder ihrer Fluglinie empfohlen. Im Reiseverkehr kann es weiterhin zu Beeinträchtigungen kommen.
Für Personen, die neben der deutschen auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzen, kann die Notstandsregelung unter Umständen Reisebeschränkungen bei der Ausreise bedeuten. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass unbeachtlich des gesetzlichen Anspruchs deutscher Staatsangehöriger auf konsularischen Rat und Beistand, kein konsularischer Schutz gegenüber hoheitlichen Maßnahmen der türkischen Regierung und ihrer Behörden gewährt werden kann, wenn der oder die Betroffene auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzt.
Landesweit ist weiter mit politischen Spannungen sowie gewaltsamen Auseinandersetzungen und terroristischen Anschlägen zu rechnen.
Aus anderen Teilen des Landes, insbesondere von der Mittelmeerküste, wurden keine besonderen Ereignisse gemeldet.
Auch bei Reisen über Land wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Von Reisen in das Grenzgebiet der Türkei zu Syrien und Irak, insbesondere in die Städte Diyarbakır, Cizre, Silopi, Idil, Yüksekova und Nusaybin sowie generell in die Provinzen Mardin, Şırnak und Hakkâri wird dringend abgeraten.
Unser Partneranwalt, Herr Vincent Aydin, schrieb uns hierzu:
Hallo Frau Lauckenmann,
das Auswärtige Amt unterteilt seine Hinweise und Warnungen in Reisehinweise, Sicherheitshinweise und Reisewarnungen. Einer Interpretations- und Auslegungsmöglichkeit unterliegen die einzelnen Beschreibungen daher nicht. Was zu welcher Kategorie zählt, legt das Auswärtige Amt fest. auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/SicherheitshinweiseA-Z-Laenderauswahlseite_node.html?letter=A
Eine Recht auf Stornierung gibt es nur im Fall von „höherer Gewalt“, wie etwa einer Naturkatastrophe, politischen Unruhen oder Krieg. Ob im Einzelfall jedoch wirklich „höhere Gewalt“ vorliegt, muss vom Gericht entschieden werden. Nicht jeder Reisewarnung berechtigt zur Stornierung.
Einen guten Artikel zum Thema finden Sie hier finanztip.de/reisestornierung/
Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen natürlich gern zur Verfügung.
Mit besten Grüßen aus Berlin
Vincent Aydin
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Vincent Aydin
Rechtsanwalt
E-Mail: [email protected]
MEA Rechtsanwälte
in Kooperation*
www.mea-ra.de