Sollte der Stromanbieter die Lieferverträge durch Insolvenz kurzfristig beenden müssen, springt der örtliche Grundversorger ein. In solchen Fällen ist er gesetzlich zur Stromlieferung verpflichtet.
es kommt immer wieder vor, dass kleine mittelständische Energieversorger aufgrund der starken Konkurrenz am Energiemarkt Insolvenz anmelden. Jüngstes Beispiel: Der Discount-Anbieter e:veen, der Anfang Juli Konkurs verlauten ließ. Zurecht fragen Verbraucher sich dann, wie es nach einer solchen Pleite weitergeht. Ist meine Stromversorgung weiterhin sichergestellt? Was passiert mit meinen Vorauszahlungen? Mit wem muss ich mich in Verbindung setzen? Und was sagt das über kleine Nischen-Anbieter aus? Welche Schritte eingeleitet werden sollten und wie es um eine gesicherte Stromversorgung steht, erklärt Jan Rabe, Geschäftsführer des unabhängigen Wechselservice Wechselpilot:
„Für die wichtigste Frage, was mit dem Strom passiert, kann ich Entwarnung geben. Auch nach einer Insolvenz werden Kunden weiterhin mit Strom beliefert. In der Regel ordnet der Versorger seine Geschäftsprozesse innerhalb der nächsten drei Monate transparent und informiert seine Kunden über das weitere Vorgehen. Sollte der Versorger die Lieferverträge doch kurzfristig beenden müssen, springt der örtliche Grundversorger ein. In solchen Fällen ist er gesetzlich zur Stromlieferung verpflichtet. Bei einem Lieferstopp empfiehlt es sich, den alten Zählerstand abzulesen und an den lokalen Versorger zu kommunizieren. Aber Achtung: Diese Ersatzversorgung ist meist teurer als der Durchschnitt. Wer sparen will, sollte sich innerhalb der zweiwöchigen Kündigungsfrist schnell nach einem günstigen Versorger umsehen.
Für den Fall, dass der insolvente Versorger die Preise im Nachgang anzieht, greift das Sonderkündigungsrecht und Verbraucher haben die Möglichkeit, den Versorger zu wechseln. Was den Widerruf von Einzugsermächtigungen angeht, so sollten Kunden nicht übereilt handeln und Zahlungsverpflichtungen erst per Überweisung abwickeln, wenn bekannt ist, dass der Versorger einen Insolvenzantrag gestellt hat.
Im Falle weiterer Zahlungen und Schadensersatze, ist der Stromanbieter innerhalb der ersten sechs Wochen dazu verpflichtet, eine Abrechnung zu schicken und entsprechendes Guthaben zu erstatten.
Grundsätzlich sollten Nachrichten, wie die aktuelle Meldung zur Insolvenz von e:veen, Verbraucher nicht davor abschrecken, auf kleine Anbieter zu setzen. Das Einsparungspotential ist immens und ein Risiko nicht gegeben. Sowohl Privat- als auch Geschäftskunden sollten das Feld nicht den großen Playern überlassen, die damit die Preismacht behalten.“
Mit Wechselpilot ermutigen die Gründer Jan Rabe und Maximilian Both die Verbraucher nicht nur zum jährlichen Anbieterwechsel, sondern übernehmen diesen Wechselprozess für jeden Kunden– inklusive Kommunikation zu den Versorgern, auch in Krisensituationen wie einer Insolvenz oder bei etwaigen Querschlägen der Anbieter. Das Hamburger Startup sichtet kontinuierlich die Preise von über 12.000 Strom- und Gastarifen, die derzeit von rund 1.000 Versorgern in Deutschland angeboten werden. Anschließend wird jeder Kunde automatisch in den optimalen Vertrag gewechselt, der je nach Präferenz besonders günstig oder nachhaltig ist. Im Ergebnis steht eine durchschnittliche Ersparnis von 30%.
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