Aromastoffe in Lebensmitteln müssen zukünftig ein strenges Zulassungsverfahren durchlaufen haben. Gesunheitsgefähdende und irreführende Aromastoffe sind nicht mehr zulässig.
Lebensmittel werden mit Aromastoffen angereichert um Geschmack und/oder Geruch zu verbessern. Eine Vielzahl von Lebensmitteln wird seit langem mit Aromastoffen angereichert, die Palette reicht von Apfelmus bis zum Ziegenkäse. Natürliche Aromastoffe, wie zum Beispiel Vanillin, müssen natürlichen Ausgangsprodukten (pflanzlichen und tierischen) entnommen werden.
Leider wird die neue Richtlinie erst in 18 Monaten umgesetzt, erst dann sind die nicht auf der „EU-weiten Positivliste“ aufgeführten Aromastoffe verboten,
Eine EU-weite Positivliste gibt Auskunft darüber, welche Aromastoffe verwendet werden dürfen. Solche, die nicht auf der Liste stehen, sind verboten. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) entscheidet nach einem strengen Prüfverfahren über deren Zulassung. In der Positivliste 2.100 werden zulässige Aromastoffe. Benannt, hinzukommen 400 Aromastoffe, die weiter im Handel bleiben, bis die EFSA die Prüfung abgeschlossen hat. Wissenschaftliche Einrichtungen haben diese Aromastoffe bereits als sicher eingestuft.