ARD ZDF Beitragsservice informiert: Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Nebenwohnungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
in seinem Urteil vom Sommer 2018 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass Nebenwohnungen auf Antrag von der Rundfunkbeitragspflicht befreit werden können. Damit ein solcher Antrag jedoch bewilligt werden kann, müssen Inhaber von Nebenwohnungen, Ferienwohnungen, Datschen oder Gartenlauben außerhalb von Kleingartenanlagen einige Voraussetzungen erfüllen.
In unserem neuesten Servicebeitrag erklärt eine Expertin des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, welche Voraussetzungen das sind und wie Inhaber einen Antrag auf Befreiung ihrer Nebenwohnung vom Rundfunkbeitrag stellen können.
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