Wie hoch darf die Anzahlung für eine Pauschalreise sein? Jedenfalls nicht 40%, so hat das OLG (Oberlandesgericht) in Dresden entschieden. Auch die Zahlung des Restbetrages bereits 45 Tage vor Reiseantritt ist laut Gerichtsurteil eine Benachteilugung des Kunden. (8U1900/11) Somit erklärte das Oberlandesgericht mit seinem Urteil die angeführten AGB’s eines Pauschalreise-Anbieters für null und nichtig. In der Begründung hieß es, dass es keinen relevanten Grund gäbe, warum der Reisende/Kunde eine derart hohe Anzahlung leisten sollte. Dies gelte ebenso für den frühzeitig fällig werdenden Restpreises. Hierdurch werde das gesetzlich verankerte Prinzip des “Zug um Zug” von Leistung und Gegenleistung ohne Not außer Kraft gesetzt. Anzahlungen um die 20% sah das OLG Dresden als absolut vertretbar an.

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