Seit Anfang August erhalten Anwälte, Notare, Gutachter und Gerichte mehr Geld für ihre Arbeit. Das „Kostenrechtsmodernisierungsgesetz“ bedeutet für Verbraucher eine Preissteigerung von bis zu 18%, in fast allen Bereichen.
Der Gang zum Anwalt wird noch teurer: 12% mehr Gebühren müssen Klienten hier zahlen. Bei Notaren beträgt die Gebührenerhöhung 15, bei Gerichten sogar 18%. Lediglich die anwaltliche Erstberatung bleibt bei festgelegten Kosten von maximal 190€.
Herbert P. Schons, Vizepräsident des deutschen Anwaltvereins, hält die Preissteigerung für längst überfällig. Tragen müssen die erhöhten Kosten jedoch die Verbraucher. Denn auch Rechtsschutzversicherungen werden die Mehrkosten durch die höheren Gebühren an die Versicherten weitergeben – die Policen werden also ebenfalls um voraussichtlich 16% steigen.
Wenn es um rechtliche Fragen geht, gibt es jedoch auch kostengünstige Alternativen: So können sich Hilfesuchende an Mieterverbände oder Gewerkschaften wenden. Auch Ombudsmänner und Schlichter können alternativ zu Rechtsanwälten eingesetzt werden.
Haben Sie die Gebührenerhöhung schon zu spüren bekommen? Teilen Sie Ihre Erfahrungen mit uns und anderen Verbrauchern!