Inhaltlich richtet sich die Verbraucherrechterichtlinie im Wesentlichen an den Onlinehandel
Auf europäischer Ebene soll die Verbraucherrechterichtlinie einen einheitlichen Verbraucherschutz gewährleisten. Ob insbesondere im Onlinehändler die Vorgaben der Richtlinien einhalten werden, ist Ausgangspunkt der EU-weiten Marktüberwachungsaktion „Sweep“. Die Redaktion von anwalt.de gibt einen Überblick über die wichtigsten EU-Verbraucherrechte und informiert über die Initiative.
Inhalt der Verbraucherrechterichtlinie
Inhaltlich richtet sich die Verbraucherrechterichtlinie im Wesentlichen an den Onlinehandel. Hier gelten zum Schutz der Verbraucher insbesondere wichtige Informationspflichten, etwa zur Gewährleistung oder Garantie.
Darüber hinaus enthält die Richtlinie auch vertragliche Vorgaben, etwa zum Widerrufs- oder Zurückbehaltungsrecht und schließlich müssen Verbraucher auf besondere Situationen ausdrücklich hingewiesen werden, z. B. wenn Lieferbeschränkungen bestehen oder nur bestimmte Zahlungsmittel akzeptiert werden.
Europaweite Marktüberprüfung
Ob Onlineangebote die EU-Verbrauchervorschriften einhalten, wird regelmäßig von mehreren Behörden überprüft. Hierzulande sind die Wettbewerbszentrale und der vzbv für die Überprüfung von Internetseiten deutscher Onlinehändler zuständig.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ist dagegen für Onlinehändler zuständig, die ihren Sitz in der EU haben.
Die Marktüberwachung „Sweep“ wird jährlich durchgeführt. Laut dem Ministerium haben mittlerweile viele Händler reagiert, deren Internetseiten nicht die Verbraucherschutzanforderungen erfüllt hatten, und ihre Onlineshops im Interesse der Verbraucher angepasst.
anwalt.de services AG
Hallo Damen, Herren, ich bitte Sie um Auskunft.
Gilt in Deutschland beim Warenverkauf eine 2 Järige Garantie, auch beim Kauf übers Internet. Ja?
Die Firma VIPTECH gewährt in ihren Geschäftsbedingungen eine 1Jährige Garantie. Hebelt dies die vorherige Frage aus.
Danke und Gruss Dudi.