Die Zeit des Karnevals ist angebrochen. Aber die vielen Tanzveranstaltungen und der spaßige Trubel halten auch einige Fettnäpfchen bereit
Die Redaktion von anwalt.de hat einige davon für Sie zusammengetragen. Für Lachkrämpfe und Heiterkeitsausbrüche wird aber nicht gehaftet!
„Unter Süßigkeitenbeschuss!“ Schadensersatz oderSchmerzensgeld für Verletzungen oder abgebrochene Zähne durch die Bonbons gibt es nicht!
„Die tollpatschige Hupfdohle“ Bei Verletzungen auf dem Tanzparkett kommt die Unfallversicherung nicht auf!
„Der Alohol war schuld“ Wer seinen Chef im Alkoholrausch beleidigt, dem kann gekündigt werden!
„Der Jecke und seine Jacke“ Wer seine Jacke mit den Autoschlüsseln unbeaufsichtigt lässt, muss für einen möglicherweise entstandenen Schaden die Kosten tragen
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