Thomas Cook Touristik: „Es scheint so als lockte der Veranstalter mit abnormalen Preisen anfänglich um die lesenden Personen erst einmal dazu verlocken auf das Angebot zu klicken“
Herr Fabienne K. schrieb uns am 17.11.16:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
Am 9. Oktober 2016 bin ich durch den Anbieter „Urlaubspiraten“ bei Facebook auf ein Reiseangebot im Mai 2017 nach Griechenland von Neckermann/Thomas Cook aufmerksam gemacht geworden, welches mein Partner und ich am selbigen Tag noch für den Endpreis von 200,00€ pro Person buchten . Es wurde angepriesen als super Frühbucher Schnäppchen für 200,00€ und war selbst 2-3 Tage nach unserer Buchung noch verfügbar, allerdings dann nach und nach immer zu weiter erhöhten Preisen. Nach dem Buchungsvorgang machten wir sogar einen Screenshot von dem angezeigten Endpreis 400,00 € gesamt.
Am 11.10.2016 erhielten wir dann zusätzlich noch eine schriftliche Reisebestätigung per Email inkl. Flugdaten, Preis etc.
Die Anzahlung in Höhe von 80,00 € wurde auch eingezogen.
Am 14.11 (über 4 Wochen später) haben wir nun einen Brief erhalten mit der Information, dass es sich um einen Eingabefehler bei dem Reisepreis handelte und alles nichtig ist (anbei)
Wir würden/werden auch selbst dagegen per Anwalt vorgehen, haben uns nur gedacht, dass bei einem solch riesen und bekannten Veranstalter und einer solch unverschämten Vorgehensweise bei Buchungen von angebotenen Schnäppchen, es doch sehr interessant für den Verbraucherschutz sein könnte.
Es scheint so als lockte der Veranstalter mit abnormalen Preisen anfänglich um die lesenden Personen ersteinmal dazu verlocken auf das Angebot zu clicken und dann nach und nach werden die Preise teuerer aber viele Personen buchen dann ja trotzdem erst einmal aufmerksam gemacht. Und die, die wirklich ganz zu Anfang die mega Schnäppchen gemacht haben, werden durch einen solch unverschämten Brief abgespeist?
Wären Sie interessiert sich in den Fall einzuschalten?
Gerne hören wir von Ihnen
Viele Grüße
Fabienne K.
Wir leiteten die Anfrage am 19.11.16 an Urlaubspiraten weiter und erhielten am 22.11.16 die nachstehende Antwort:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
wir bedauern es sehr, dass die gebuchte Reise nicht zustande kam und dass es zu einer Absage vom Reiseveranstalter Neckermann kam. Da wir als reiner Vermittler dieser Reise fungieren und wir keine direkten Geschäftsbeziehung mit Neckermann Reisen haben, sind wir rechtlich leider nicht in der Lage direkt in das vermittelte Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter einzugreifen und eine Durchführung der Reise zu erzwingen. Eventuelle Ansprüche können ausschließlich direkt vom Kunden und unmittelbar dem Vertragspartner, dem durchführenden Veranstalter, geltend gemacht werden.
Darüberhinaus verweisen wir in unseren AGB’s auf folgendes:
,,Urlaubspiraten betreiben unter der Website eine Onlineplattform, die eine umfangreiche Zusammenstellung von Reiseangeboten sowie weiteren Leistungen diverser Reiseveranstalter bzw. Anbieter (z.B. Hotelbetreiber, Fluggesellschaften) bereitstellt und es Ihnen insbesondere ermöglicht, die Reisekonditionen der jeweiligen Veranstalter näher zu vergleichen. In diesem Rahmen agiert Urlaubspiraten insbesondere nicht als Reisevermittler, sondern stellt Ihnen nur die Angebote bzw. Reiseinformationen des jeweiligen Veranstalters zur Verfügung. Ein Reisevermittlungsvertrag kommt daher ausdrücklich nicht mit Urlaubspiraten zustande, so dass eine Vermittlung im rechtlichen Sinne nicht geschuldet ist.
Urlaubspiraten haftet weder für einen Vermittlungserfolg noch die Erbringung der Leistung selbst. Insbesondere übernimmt Urlaubspiraten keine Gewähr und/oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Zuverlässigkeit sowie rechtliche Zulässigkeit von fremden Inhalten, die über die von ihr betriebene Website abrufbar sind, sofern Urlaubspiraten hiervon keine Kenntnis hat.“
Wie Ihnen mitgeteilt wurde, befand sich in der Datenlieferung des Veranstalters ein Fehler, durch den die Möglichkeit bestand, dem Veranstalter online ein Angebot zur Buchung der Reise zum Preis von 400€ zu unterbreiten.
Die Datenqualität des gewählten Reiseveranstalters können wir leider nicht beeinflussen.
Die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten bitten wir zu entschuldigen und hoffen auf Ihr Verständnis dafür, dass sich diese Entscheidung des Veranstalters unserer Einflussnahme als Portal für Reiseempfehlungen entzieht.
Mit freundlichen Grüßen
Jasmina S.
23.11. an Thomas Cook 29.11. Antwort:
VD Verbraucherschutz
Deutschland online e.V.
Radickestr. 28
21079 Hamburg
Reiseziel: Kreta – Reisedatum: 08.05.2017
Mandanten: ………….
Sehr geehrte Frau Kollegin Lauckenmann,
hiermit zeigen wir an, dass wir die Thomas Cook Touristik GmbH, Thomas-Cook-Platz 1 in 61440 Oberursel vertreten. Wir sind beauftragt, Ihre E-Mail vom 23.11.2016 zu beantworten.
Unsere Mandantschaft nimmt an Mediationsverfahren grund-sätzlich nicht teil.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Anwaltssocietät T&M
Marko
Rechtsanwalt
Wir leiteten die Nachricht an Herrn K. weiter und schrieben:
Sehr geehrter Herr K.
wir hatten Ihre Anfrage weitergeleitet und erhielten die nachstehende Information mit Anlage.
So etwas habe ich in meiner 6-jährigen Tätigkeit bei Verbraucherschutz.de noch nicht erlebt.
Wir werden den Vorgang veröffentlichen.
Da wir keine Anwälte beschäftigen, und auch keine Rechtsauskünfte erteilen, muss ich Sie in dem Fall leider bitten, einen Anwalt zu kontaktieren.
Wir haben einen Partneranwalt, der sich auch dem Reiserecht gewidmet hat.
Sie können sich für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Anliegens einfach und unverbindlich an kontakt@mea-ra.de wenden, oder rufen Sie an unter 030 52 68 72 38.
Rechtsanwalt Vincent Aydin
MEA Rechtsanwälte
Gneisenaustr. 51
10961 Berlin
Deutschland
Telefon: 030/52687238
E-Mail: kontakt@mea-ra.de
Herr K. schrieb uns am 2.12.16:
Guten Morgen Frau Lauckenmann,
vielen Dank für Ihre Information.
Wirklich erschreckend. Ich habe mich gestern noch direkt an meine Rechtsschutzversicherung gewendet, die mir auch eine Absicherung zugesagt hat.
Nun hat sich aber leider herausgestellt, dass mein Partner ja die Reise für uns beide gebucht hat, ich zwar namentlich als Reisender mit genannt bin, allerdings teilte mir die ARAG mit, dass dann in diesem Fall mein Partner der Vertragspartner von Thomas Cook ist. Dieser hat keine Rechtsschutzversicherung und nicht die finanziellen Möglichkeiten selbstständig ohne Rechtsschutz gegen diese Machenschaften vorzugehen 🙁
Mich persönlich ärgert es sehr, dass diese Unternehmen damit durchkommen, weil es den Leute so wie jetzt einfach an der finanziellen Möglichkeit fehlt sich zu wehren und so kann man ja nur klein bei geben 🙁
Sie haben auch keine andere Idee oder einen Rat was man sonst noch tun könnte, oder?
Ich wünsche Ihnen einen schönen Freitag und bereits vorab ein schönes Wochenende.
Noch einmal herzlichen Dank für alles
Fabienne K.
ERFOLGE & DANKSAGUNGEN
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Chala.de repariert die Schuhe und legt eine Wiedergutmachung bei
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bamur.de erstattet den ausstehenden Betrag
Reise wegen Corona abgesagt, Sunweb.de erstattet den Reisepreis
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Barmenia Versicherungen storniert den Vertrag
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Antwort von cellonic.de: „Wir müssen nicht weiter diskutieren.“
Cellonic.de: Ware angeblich geliefert, Sendungsnummer wird aber nicht geschickt
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cvfees.com: Probeabo wird zum Jahresabo wenn es nicht gekündigt wird
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