Anscheinend habe ich an meinem diesjährigen Geburtstag einer Gratis-Mitgliedschaft bei Web.de-Club zugestimmt. Ich habe allerdings nie Unterlagen erhalten, nur eine Mahnung.
Herr D. schrieb an Verbraucherschutz.de:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe ein Problem mit dem Unternehmen ”Web.de”.
Meine Kundennummer: […]
Anscheinend habe ich an meinem diesjährigen Geburtstag […]einer 2 monatigen Gratis-Mitgliedschaft bei Web.de-Club zugestimmt. Ich habe allerdings nie Unterlagen erhalten, nur eine Mahnung am 22.10.2013. Da ich jetzt oft im Internet gelesen habe, dass Web.de-Club überhaupt nicht mit sich reden lässt und sich auf ihre Klauseln beruft, möchte ich mich an Sie wenden mit der Bitte, mir zu helfen.
Ich weiß, dass ich dieser Club-Mitgliedschaft nicht beitreten wollte, aber ”wie es aussieht” lässt es sich ja nicht mehr rückgängig machen.
Ich habe auch keine weiteren Unterlagen oder irgendeine Bestätigung über meine Mitgliedschaft bekommen, sonst hätte ich auf jeden Fall storniert.
Gibt es etwas, was ich tun kann?
MfG, Yannick
PS: Ich hoffe auf eine sehr baldige Antwort, da ich meine Mahnung bis zum 30.10. bezahlen soll.
Verbraucherschutz.de bat Herrn D. sich als Mitglied einzutragen und die Kündigung nach dem dortigen Artikel vorzunehmen.
Herr D. antwortete daraufhin später:
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachdem ich Ihre Mustervorlage an 1&1 geschickt habe, erhielte ich folgendes Rückschreiben:
Sehr geehrter Herr D.,
vielen Dank für Ihre Anfrage zu Ihrem Vertragsabschluss. Wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde sehen. Gerne informieren wir Sie ausführlich.
Der bestellte E-Mail Tarif beinhaltet eine kostenfreie Testphase von 2 Monaten. Danach verlängert sich der Vertrag um jeweils weitere 12 Monate, wenn nicht form- und fristgemäß gekündigt wird. Der Beitrag für den 12-Monatsvertrag beträgt 60,- EUR bei einer monatlichen Zahlungsweise von 5,- EUR.
Der Vertrag wurde online am 21.07.2013 über Ihr WEB.DE Postfach […] abgeschlossen. Vor dem endgültigen Abschluss des Premiumdienstes werden dem Interessenten während des Bestellvorganges die zum Vertrag dazugehörigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) angezeigt.
Natürlich haben alle Nutzer unterhalb der Angebotsseite über den Button ”Weiter zum Postfach” die Möglichkeit, zu Ihrem ”Posteingang” zu gelangen, ohne einen Vertrag abzuschließen.
Nach erfolgreichem Vertragsabschluss wird zusätzlich eine Bestätigungs-E-Mail zugestellt, welche nochmal auf alle erweiterten Leistungen hinweist. Auch hier wird die Information über die automatische Verlängerung und die Möglichkeit des Widerrufs nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch erteilt. Ihr Widerrufsrecht von 14 Tagen hat am 21.07.2013 begonnen.
Zu jeder Zeit haben wir über die Merkmale des Produktes, die Mindestvertragslaufzeit des Vertrages und die Kosten hingewiesen. Zusätzlich war die Schaltfläche, die letztendlich zum Vertragsabschluss geführt hat, eindeutig mit dem Schriftzug ”Jetzt kaufen” versehen. Hier ist ebenfalls deutlich zu erkennen, dass es sich um einen kostenpflichtigen Vertrag handelt. Den Vorwurf der arglistigen Täuschung weisen wir somit zurück. Weitere Vertragsinformationen zu Ihrem Dienst finden Sie auf der Seite http://agb.web.de/Club/AGB.
Wir sehen daher unsere Forderung als berechtigt an und bitten Sie, den offenen Betrag zu überweisen.
Ihre Kündigung haben wir zum nächstmöglichen Endtermin, dem 20.09.2014 eingetragen. Eine sofortige Kündigung ist auf Grund der festgelegten Laufzeit von 12 Monaten nicht möglich.
Es tut uns leid, dass wir Ihnen hierzu keine andere Auskunft geben können und hoffen, dass wir Ihnen den Vorgang mit unseren Informationen transparenter machen konnten.
Mit freundlichen Grüßen
T. M.
Ihr WEB.DE Kundenservice
Ich bin sauer und enttäuscht über diese Nachricht. Was sagen Sie dazu? Wie sollte ich nun vorgehen?
Etwa drei Wochen später meldete sich Herr D. erneut bei Verbraucherschutz.de:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hatte Erfolg. 1&1 Media hat ihre Forderung zurückgezogen! Nachdem man den Musterbrief konstruktiv abgelehnt hatte, habe ich mich weiter gewehrt
und mich auf das Urteil vom OLG Koblenz von 2009 berufen.
Anscheinend hat sie das eingeschüchtert.
Mit glücklichen Grüßen
Yannick D.