Anscheinend habe ich an meinem diesjährigen Geburtstag einer Gratis-Mitgliedschaft bei Web.de-Club zugestimmt. Ich habe allerdings nie Unterlagen erhalten, nur eine Mahnung.
Herr D. schrieb an Verbraucherschutz.de:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe ein Problem mit dem Unternehmen ”Web.de”.
Meine Kundennummer: […]
Anscheinend habe ich an meinem diesjährigen Geburtstag […]einer 2 monatigen Gratis-Mitgliedschaft bei Web.de-Club zugestimmt. Ich habe allerdings nie Unterlagen erhalten, nur eine Mahnung am 22.10.2013. Da ich jetzt oft im Internet gelesen habe, dass Web.de-Club überhaupt nicht mit sich reden lässt und sich auf ihre Klauseln beruft, möchte ich mich an Sie wenden mit der Bitte, mir zu helfen.
Ich weiß, dass ich dieser Club-Mitgliedschaft nicht beitreten wollte, aber ”wie es aussieht” lässt es sich ja nicht mehr rückgängig machen.
Ich habe auch keine weiteren Unterlagen oder irgendeine Bestätigung über meine Mitgliedschaft bekommen, sonst hätte ich auf jeden Fall storniert.
Gibt es etwas, was ich tun kann?
MfG, Yannick
PS: Ich hoffe auf eine sehr baldige Antwort, da ich meine Mahnung bis zum 30.10. bezahlen soll.
Verbraucherschutz.de bat Herrn D. sich als Mitglied einzutragen und die Kündigung nach dem dortigen Artikel vorzunehmen.
Herr D. antwortete daraufhin später:
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachdem ich Ihre Mustervorlage an 1&1 geschickt habe, erhielte ich folgendes Rückschreiben:
Sehr geehrter Herr D.,
vielen Dank für Ihre Anfrage zu Ihrem Vertragsabschluss. Wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde sehen. Gerne informieren wir Sie ausführlich.
Der bestellte E-Mail Tarif beinhaltet eine kostenfreie Testphase von 2 Monaten. Danach verlängert sich der Vertrag um jeweils weitere 12 Monate, wenn nicht form- und fristgemäß gekündigt wird. Der Beitrag für den 12-Monatsvertrag beträgt 60,- EUR bei einer monatlichen Zahlungsweise von 5,- EUR.
Der Vertrag wurde online am 21.07.2013 über Ihr WEB.DE Postfach […] abgeschlossen. Vor dem endgültigen Abschluss des Premiumdienstes werden dem Interessenten während des Bestellvorganges die zum Vertrag dazugehörigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) angezeigt.
Natürlich haben alle Nutzer unterhalb der Angebotsseite über den Button ”Weiter zum Postfach” die Möglichkeit, zu Ihrem ”Posteingang” zu gelangen, ohne einen Vertrag abzuschließen.
Nach erfolgreichem Vertragsabschluss wird zusätzlich eine Bestätigungs-E-Mail zugestellt, welche nochmal auf alle erweiterten Leistungen hinweist. Auch hier wird die Information über die automatische Verlängerung und die Möglichkeit des Widerrufs nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch erteilt. Ihr Widerrufsrecht von 14 Tagen hat am 21.07.2013 begonnen.
Zu jeder Zeit haben wir über die Merkmale des Produktes, die Mindestvertragslaufzeit des Vertrages und die Kosten hingewiesen. Zusätzlich war die Schaltfläche, die letztendlich zum Vertragsabschluss geführt hat, eindeutig mit dem Schriftzug ”Jetzt kaufen” versehen. Hier ist ebenfalls deutlich zu erkennen, dass es sich um einen kostenpflichtigen Vertrag handelt. Den Vorwurf der arglistigen Täuschung weisen wir somit zurück. Weitere Vertragsinformationen zu Ihrem Dienst finden Sie auf der Seite http://agb.web.de/Club/AGB.
Wir sehen daher unsere Forderung als berechtigt an und bitten Sie, den offenen Betrag zu überweisen.
Ihre Kündigung haben wir zum nächstmöglichen Endtermin, dem 20.09.2014 eingetragen. Eine sofortige Kündigung ist auf Grund der festgelegten Laufzeit von 12 Monaten nicht möglich.
Es tut uns leid, dass wir Ihnen hierzu keine andere Auskunft geben können und hoffen, dass wir Ihnen den Vorgang mit unseren Informationen transparenter machen konnten.
Mit freundlichen Grüßen
T. M.
Ihr WEB.DE Kundenservice
Ich bin sauer und enttäuscht über diese Nachricht. Was sagen Sie dazu? Wie sollte ich nun vorgehen?
Etwa drei Wochen später meldete sich Herr D. erneut bei Verbraucherschutz.de:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hatte Erfolg. 1&1 Media hat ihre Forderung zurückgezogen! Nachdem man den Musterbrief konstruktiv abgelehnt hatte, habe ich mich weiter gewehrt
und mich auf das Urteil vom OLG Koblenz von 2009 berufen.
Anscheinend hat sie das eingeschüchtert.
Mit glücklichen Grüßen
Yannick D.
Ich hätte hier bereits Anfang des Jahres nachsehen sollen. Leider ist dieses Thema immer noch aktuell. Ich habe erst vor wenigen Wochen durch hartnäckige Mails erreicht, dass ich (und meine Mutter) keine 15 Euro bezahlen müssen für einen Vertrag, den wir 1. nicht abgeschlossen und 2. bereits im Dezember gekündigt hatten.
Und heute logge ich mich ein und BÄM… die gleiche Sch**** wieder. Ich werde beide Postfächer (meines und das meiner Mutter) im Laufe der Woche löschen.
So ist es bei mir auch. Inzwischen bekomme ich Schreiben von deren Inkasso BID und bin nun von den 45,- auf bereits 140,- hoch. soll ich das aussitzen? Die Gefahr eines Gerichtsverfahrens würde ich lieber vermeiden.
Guten Morgen,
anscheinend wurde auch soeben eine Web.de-Club-Mitgliedschaft von mir abgeschlossen, indem ich leider den Button „Weiter zu Postfach“ verfehlt und auf die Werbeanzeige geklickt habe.
Jetzt möchte ich allerdings schleunigst wieder aus dem Ganzen austreten bzw. heißt das überhaupt „austreten“? Da bisher nichts weiter geschehen ist, als dass ich eine Mitteilung zur Begrüßung im Club bekommen habe und freiwillig bin ich auch nicht eingetreten…
Viele Grüße, Jafe
Hallo Liebes Verbraucherschutz-Team!
Ich habe das Selbe mit WEB.DE !
Habe mich einmal verklickt, das Club-Abo abgeschlossen und nun schreibt man mir, dass die Kündigungsfrist rum ist (14Tage)
Habe sogar Probiert telefonisch zu kündigen aber es ging bei 13x anrufen keiner dran!
Wie krieg ich WEB.DE in die Knie?
Kann mir jemand das Urteil des OLG Koblenz aus 2009 verlinken?
Lieber Verbraucher,
bitte melden Sie sich kostenlos auf unserer Seite als Mitglied an.
Wenn Sie sich dann einloggen, finden Sie die Gesetzestexte, mit denen Sie Ihren Vertrag bei Web.de kündigen können.
Sollte Web.de Ihrer Kündigung nicht zustimmen, wenden Sie sich bitte an die Verbraucherzentrale, die bereits gegen Web.de klagt.
Bitte lesen Sie auch unsere vielen Artikel zu diesem Thema und die Kommentare anderer betroffener Verbraucher.
Hallo Yannik D.,
auf deinen Tipp hin habe ich mich bei diesem Problem auch auf das Urteil OLG Koblenz 2009 berufen. WEB hat mir daraufhin angeboten den Vertrag vorzeitig aufzuheben, sodass ich aber noch die Hälfte der Kosten tragen müsste (45 Euro).
Kannst du oder sonst jemand mir vielleicht noch einen anderen Tipp geben wie ich weiter vorgehen könnte.
Danke, Johanna S.