Amtsgericht Moers verurteilt Schlüsseldienst 414 Euro an den Kläger zurück zu zahlen

Rechtsanwalt Mauritz hat im August 2016 den Prozess gegen einen Schlüsseldienst gewonnen. Das Urteil lesen Sie hier: „Der zwischen den Parteien geschlossene Werkvertrag auf Durchführung einer Türnotöffnung ist wegen Sittenwidrigkeit gemäß §138 Abs. 1 BGB nichtig. Ein Vertrag ist dann sittenwidrig, wenn ein auffälliges Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung sowie eine verwerfliche Gesinnung besteht. Ein … Amtsgericht Moers verurteilt Schlüsseldienst 414 Euro an den Kläger zurück zu zahlen weiterlesen