Alte Kfz-Kennzeichen sind wieder möglich!
Ab 1.11.2012 können die geliebten alten Kürzel wiederkehren, die nach der Gebietsreform abgeschafft wurden.
Eine neue Verordnung gestattet nun “mehr als ein Unterscheidungszeichen” für einen Verwaltungsbezirk. Länder, die hier interessiert sind, müssen die Kürzel beim Bundesverkehrsministerium beantragen.
Ausgenommen hiervon sind die Kürzel aus DDR-Zeiten, ebenso diejenigen, die gegen gute “alte Sitten” verstoßen und Zeichen aus der Zeit des Nationalsozialismus.
Jeder Autofahrer kann selbst entscheiden, muss aber wissen, dass für einen Wechsel die üblichen Gebühren bei der Zulassungsstelle zu entrichten sind.