„Almado ist mittels Anpassung erheblich teurer wie die Grundversorgung der Stadtwerke Weimar“
Herr Andreas S. schrieb uns:
Stromvertrag Power Pack B 1700 Kwh ohne Grundgebühr 24,74 Cent bis 1700 Kwh, ab 1700 Kwh 40 Cent, 12 Monate mit Verlängerung bei nicht-Kündigung und Bonus incl. 25 %.
Vertrag ist bereits gekündigt, Beginn war 01.02.2012.
Kündigung nach einem Jahr hat Almado nicht akzeptiert, dem neuen Stromanbieter hat man mitgeteilt, dass ich längerfristig gebunden wäre.
Guten Tag,
mit der Abschlussrechnung habe ich erfahren, dass eine Grundgebühr von 201,17 € entstanden ist.
Antwort auf mein Widerspruch: Ich hätte ein Preisinformationsschreiben am 15.11.2014 bekommen, mit der Mitteilung auf Seite 4 von 6, dass ca. 19,95 € mtl. erhöt wurden.
Ich habe das genannte Schreiben nicht erhalten und auf Seite 4 – das ist doch auch unklar, es wurde auch keine mtl. Anpassung der Rate von 38 € plus 19,95 € vorgenommen. Natürlich hätte ich einer solchen Preiserhöhung widersprochen, Almado ist mittels Anpassung erheblich teurer, wie die Grundversorgung der Stadtwerke Weimar.
Mit der Bitte um Hilfe.
Mit freundlichen Gruß
A. S.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 09.03.2015 weiter und erhielt am 12.03.2015 die nachstehende Antwort:
Vertragsnummer: …
Sehr geehrter Herr S.,
sehr geehrter Herr Rosenberger,
wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom 09.03.2015.
Wir bedauern, dass bislang noch keine einvernehmliche Lösung mit Ihrem Auftraggeber gefunden werden konnte. Sehr gerne möchten wir dies nun ohne Anerkennung einer Rechtspflicht nachholen und die offenen Fragen beantworten.
In rechtlicher Hinsicht möchten wir wie folgt ausführen:
In Bezug auf die von Ihnen monierten Preisanpassungen sind wir der Auffassung, dass diese mittels Preisinformationsschreiben vom 13.11.2013 wirksam mitgeteilt wurden.
Auf der Seite 4 des Preisinformationsschreibens wurde ihr sogar insgesamt ein Sonderkündigungsrecht, sowohl bezogen auf die Arbeitspreisanpassung als auch die Grundpreisanpassung, eingeräumt.
Es wurde expressis verbis darauf hingewiesen, dass das Sonderkündigungsrecht bis zum Wirksamwerden der Preisanpassungen ausgeübt werden kann.
Diese Information befindet sich zusätzlich in den dem Vertrag zu Grunde liegenden AGB.
Zudem handelt es sich vorliegend um ein Vertragsverhältnis im elektronischen Geschäftsverkehr.
In Ziffer 2 Absatz 10 der AGB ist vereinbart, dass der Kunde bei einem Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr eine gültige und funktionsfähige
E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen hat, durch die jederzeit gewährleistet ist, dass dem Kunden eine diesseits abgegebene Erklärung zugehen kann.
Zudem ist vereinbart, dass der Kunde sich damit einverstanden erklärt, über seine E-Mail-Adresse bzw. das eingerichtete elektronische Postfach rechtserhebliche Erklärungen zur Durchführung, Änderung oder Beendigung des Lieferverhältnisses (z.B. Preisanpassungen) zu erhalten. Explizit ist in Ziffer 2 Absatz 11 auch vereinbart, dass eine Übersendung von Unterlagen per Briefpost somit regelmäßig nicht erfolgt.
Vor Vertragsschluss muss ein Kunde zudem bestätigen, dass er die AGB gelesen und zur Kenntnis genommen hat. Anderenfalls kann der Vertrag nicht geschlossen werden.
Auch auf Grund der Tatsache, dass die Kommunikation ausschließlich auf elektronischem Wege erfolgt, ist es möglich, die günstigen Preise anzubieten, was einem Kunden bei Abschluss des Vertrages grds. auch bewusst ist. Darüber hinaus wird hierauf auch seitens der Vertriebsportale hingewiesen.
Da die E-Mail nachweislich versendet wurde, gilt sie auch als zugegangen (Zugangsfiktion). Ihren Auftraggeber trifft im Bestreitensfalle eine sekundäre Darlegungslast.
Wir sind daher der Auffassung, dass die Preisanpassungen insgesamt nicht zu beanstanden sind.
Nichtsdestotrotz besteht vorliegend ohne Anerkennung einer Rechstpflicht und aus Kulanz die Bereitschaft zu einem Entgegenkommen.
Die Abrechnung vom 03.03.2015 wird dahingehend korrigiert, dass die Grundpreiserhöhung storniert wird.
Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit erledigt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr almado-ENERGY Team
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