„Alle Benachteiligungen Ungeimpfter sind verfassungswidrig“
Sämtliche 2G- und 3G-Regeln, insbesondere 3G mit kostenpflichtigem Test, die Benachteiligung bei Quarantänepflichten sowie das Vorenthalten der Verdienstausfallentschädigung für Ungeimpfte sind mit dem Grundgesetz unvereinbar und verstoßen gegen die Grundrechte der Betroffenen. Das ist das Ergebnis eines Rechtsgutachtens des Freiburger Staatsrechtlers Professor Dr. Dietrich Murswiek, das im Auftrag der „Initiative freie Impfentscheidung e.V.“ erstellt wurde. „Alle Benachteiligungen Ungeimpfter müssen sofort aufgehoben werden – sie sind schlicht verfassungswidrig“, so Murswiek.
Die Freiheitseinschränkungen durch 2G- und 3G-Regeln lassen sich nicht mehr rechtfertigen und verletzen deshalb das Recht auf allgemeine Handlungsfreiheit sowie weitere Grundrechte. Das offizielle Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Covid-19-Erkrankungen einzudämmen, um eine Überlastung der Intensivstationen zu vermeiden. Eine solche Gefahr besteht jedoch nicht.
Wenn 2G und 3G dazu dienen sollen, schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle zu minimieren, geht es nicht um Gefahrenabwehr, sondern um eine Optimierung des Gesundheitsschutzes im Sinne einer Risikovorsorge. Dafür darf nicht die Freiheit von Menschen eingeschränkt werden, die für diese Risken nicht verantwortlich sind. Die Freiheit ist dem Einzelnen nach dem Grundgesetz kraft seiner Menschenwürde garantiert. Er erhält sie nicht erst dann von der Obrigkeit zugeteilt, wenn er beweisen kann, dass er vom Staat definierte Kriterien für seine Ungefährlichkeit erfüllt.
Der indirekte Impfzwang, der über 2G und 3G ausgeübt wird, ist unverhältnismäßig, weil er das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen bezüglich ihrer körperlichen Integrität drastisch einschränkt und ihnen potentiell schwerwiegende Lebens- und Gesundheitsrisiken auferlegt. Zu ihrem eigenen Schutz vor COVID-19 darf der Staat die Menschen nicht zwingen. Zum Schutz anderer bedarf es grundsätzlich keines Impfzwangs, weil die Geimpften ja bereits durch die Impfung geschützt sind.
Das Vorenthalten der Verdienstausfallentschädigung für quarantänepflichtige Ungeimpfte schränkt die Freiheiten noch erheblich weiter ein. Mit dieser Maßnahme definiert der Staat in besonders deutlicher und zynischer Weise die Impfung als „Tor zur Freiheit“. Sie wird zur Voraussetzung, um Freiheitsrechte wahrzunehmen, obwohl es dafür keine verfassungsrechtlich tragfähige Rechtfertigung gibt. Damit wird das Freiheitsverständnis des Grundgesetzes umgedreht: Der Einzelne ist nicht mehr kraft seiner Menschenwürde frei, sondern er ist frei, weil er sich einem staatlichen Ansinnen unterwirft – dem Ansinnen, sich impfen zu lassen.
Das Gutachten kann auf der Internetseite der Initiative freie Impfentscheidung e.V. abgerufen werden: https://impfentscheidung.online/wp-content/uploads/2021/10/Gutachten-Die-Verfassungswidrigkeit-des-indirekten-Corona-Impfzwangs.pdf. Auch eine Kurzzusammenfassung des Gutachtens und das Kapitel Zusammenfassung aus dem 100-seitigen Rechtsgutachten steht zur Verfügung.
Kontakt: [email protected] Telefon: 0821-742165
Quelle:
Rechtsgutachten “Verfassungswidrigkeit indirekter COVID-19-Impfzwang”
Es gibt Menschen, die dieGrundrechtsverletzungen erkannt haben und sich wehren.
In diesem Zusammenhang möchte ich hinweisen auf die Aufklärungsarbeit der
1. „Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie“ – http://www.mwgfd.de, – insbesondere an das Anschreiben an die Bevölkerung, Politiker etc.: „Das MWGFD-Corona-Ausstiegskonzept“
2. BKKProVita: Auswertung der Krankmeldungen hinsichtlich Corona-Impfschäden/-folgen.
3. Dr. Wodarg, Professor Baghdi, Dr. Fiala u.a.
Das kann man schon so sehen aber eindeutig ist es nicht, was zur Unsicherheit führt.
Daher wäre es doch viel besser, wenn eine allgemeine Impfpflicht gesetzlich verankert würde. Das schafft die erforderliche Rechtssicherheit, ist mit dem Grundgesetz absolut vereinbar und schützt auch aufgrund der dann eintretenden Herdenimmunität diejenigen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen dürfen. Win-Win-Situation für alle also.