Die irische Fluggesellschaft Ryanair gibt in ihren Allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABB) an, dass Verfahren über Entschädigungszahlungen bei Flugverspätungen und -ausfällen ausschließlich vor irischen Gerichten zu führen sind. Zudem sollen Passagiere die Durchsetzung nicht an Dritte abtreten können. Diese Klauseln hat das Bezirksgericht Salzburg nun im Rahmen einer Klage von Europas größtem Legal-Tech-Unternehmen, AirHelp, für ungültig erklärt.
AirHelp schrieb uns: Nachfolgend finden Sie die aktuelle Meldung Zum Thema.
Berlin, 31. Januar 2020. Die irische Fluggesellschaft Ryanair gibt in ihren Allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABB) an, dass Verfahren über Entschädigungszahlungen bei Flugverspätungen und -ausfällen ausschließlich vor irischen Gerichten zu führen sind. Zudem sollen Passagiere die Durchsetzung nicht an Dritte abtreten können. Diese Klauseln hat das Bezirksgericht Salzburg nun im Rahmen einer Klage von Europas größtem Legal-Tech-Unternehmen, AirHelp, für ungültig erklärt.
Im verhandelten Fall erreichten drei Ryanair-Passagiere ihr Ziel auf der Strecke von Salzburg nach Dublin mit mehr als drei Stunden Verspätung. Da die Fluggesellschaft dafür verantwortlich war, hatten die Reisenden Anspruch auf eine Ausgleichszahlung in Höhe von 250 Euro pro Person, doch Ryanair verweigerte die Auszahlung der rechtmäßigen Entschädigung mit Verweis auf ihre ABB.
Die Europäische Fluggastrechteverordnung regelt jedoch klar, dass Passagiere ihre Ansprüche im Start- oder Zielland des Fluges sowie im Land des Unternehmenssitzes der Airline einfordern können. AirHelp verklagte Ryanair daher vor dem Bezirksgericht Salzburg, welches die Klauseln am 28. November 2019 für unwirksam erklärte und zugunsten der Passagiere entschied. Das Urteil ist seit dem 15. Januar 2020 rechtskräftig.
Dass Billigfluggesellschaften ihren Passagieren immer wieder ihre rechtmäßige Entschädigungszahlung zu Unrecht verwehren, zeigt eine kürzlich von AirHelp veröffentlichte Analyse: Demnach werden die zulässigen Forderungen in bis zu 99 Prozent der Fälle zu Unrecht abgelehnt.
Christian Leininger, Rechtsanwalt bei AirHelp, kommentiert:
“Mit offensichtlich unzulässigen Klauseln versucht Ryanair seine Passagiere davon abzuhalten, Entschädigungszahlungen einzufordern, und das ist für uns von AirHelp nicht hinnehmbar. Daher gehen wir dagegen gerichtlich vor und setzen die Entschädigungszahlungen für betroffene Passagiere durch.
Kein Normalverbraucher wird in einem anderen Land gegen einen Konzern vor Gericht ziehen. Vor allem dann nicht, wenn die Fluggesellschaft dem Verbraucher fälschlicherweise professionelle Unterstützung verbietet. Dabei wird die Auszahlung einer Entschädigung nur dann fällig, wenn die Fluggesellschaft selbst für den Ausfall oder lange Verspätung verantwortlich ist. Ryanair will es seinen Passagieren also bewusst mit den eigenen Klauseln erschweren, an ihr Recht zu kommen. Dem hat das Bezirksgericht Salzburg nun einen Riegel vorgeschoben.”
Flugprobleme: Diese Rechte haben Passagiere
Flugausfälle und -verspätungen können zu Entschädigungszahlungen in Höhe von bis zu 600 Euro pro Fluggast berechtigen. Die Höhe der Entschädigungszahlung berechnet sich aus der Länge der Flugstrecke. Der rechtmäßige Entschädigungsanspruch ist abhängig von der tatsächlichen Verspätungsdauer am Ankunftsort sowie dem Grund für den ausgefallenen oder verspäteten Flug.
Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch rückwirkend durchsetzen, bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin. Auf www.airhelp.com/de können Passagiere kostenfrei prüfen, ob sie Anspruch auf eine Entschädigung haben und diesen Anspruch auch durchsetzen lassen.
Außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder medizinische Notfälle können bewirken, dass die ausführende Airline von der Kompensationspflicht befreit wird.
Über AirHelp
AirHelp ist die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte. Seit der Gründung 2013 hilft das Unternehmen Reisenden dabei, Entschädigungen für verspätete oder ausgefallene Flüge sowie im Falle einer Nichtbeförderung durchzusetzen. Zudem ergreift AirHelp juristische und politische Maßnahmen, um die Rechte von Fluggästen weltweit weiter zu stärken. Das Unternehmen hat bereits mehr als 16 Millionen Menschen geholfen, ist in 35 Ländern aktiv und beschäftigt über 750 Mitarbeiter. Seit 2019 kooperiert AirHelp mit Verbraucherschutz Deutschland (www.verbraucherschutz.de/airhelp) und hilft bei der Durchsetzung der Fluggastrechte von Verbrauchern, die sich an den Verbraucherschutz Deutschland gewandt haben. Mehr Informationen über AirHelp finden Sie unter: www.airhelp.com/de/
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