Airfrance Flugstornierung wegen Corona nicht möglich. So gehen Sie vor:
eingereicht am: 12.03.2020 um 12:05
Frau Vanessa D. schrieb uns am 12.3.2020:
Betreff: Covid19, Einreise in die USA, Airfrance
Kunden-oder Vertragsnummer: SOIF8L
Nachrichtentext:
Wir können aufgrund des Einreisverbots in die USA unseren Hinflug am 30. März und damit verbunden den Rückflug am 14.April nicht wahrnehmen.
Die Servicenummer der Airfrance die online überall zu finden ist, ist scheinbar ‚unvollständig‘. Das Online Formular für die Umbuchung und Stornierung funktioniert nicht.
Wir wollen aufgrund der Unabsehbarkeit der Lage das Geld zurückerstattet haben. Versichert sind die Tickets leider nicht. Was gibt es für Möglichkeiten um
1) Die Airfrance zu kontaktieren
2) Das Geld rückerstattet zu bekommen
Danke für Ihre Zeit,
Mit freundlichen Grüßen,
Vanessa D.
Verbraucherschutz.de schrieb:
Sehr geehrte Frau D.
das Auswärtige Amt hat am 17.3.2020 eine weltweite Reisewarnung ausgesprochen, deshalb müssen Reisen kostenfrei storniert werden.
Unser Partneranwalt bittet Sie, zunächst ein Einschreiben an Air France zu senden mit der Bitte um Erstattung, und einer Fristsetzung zur Beantwortung von 20 Tagen.
Wenn Air France sich bis dahin nicht gemeldet hat, wenden Sie sich bitte an unseren Partneranwalt:
Rechtsanwalt Vincent Aydin
MEA Rechtsanwälte
Gneisenaustr. 51
10961 Berlin
Deutschland
Telefon: 030 / 69533096
E-Mail: [email protected]
Dieser wird sich dann zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung der rechtlichen Lage zu geben.
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