„Obwohl ich stets korrekt und rechtschaffend und nach den Regeln von Airbnb gehandelt habe, hat sich Airbnb mit abstrusen Ausreden so quer gestellt, dass ich nun die kompletten 839 € verloren habe“
Nina P. schrieb uns am 22.11.16:
Ich wollte mir meiner Schwester, einer Freundin und meinem einjährigen Sohn 14 Tage Urlaub in Barcelona machen. Bei meiner Suche nach einer Unterkunft über Airbnb habe ich explizit nach einer „ganzen Unterkunft“ gesucht. Ich habe eine Wohnung zur alleinigen Nutzung (laut Definition einer „ganzen Unterkunft“) mit Küche, Bad und zwei getrennten Zimmern mit Betten (laut Foto) gebucht. Als wir ankamen wurde uns nur ein Zimmer angeboten, in das zwei Betten rein gequetscht worden sind. Bad und Küche sollten mit anderen geteilt werden und das zweite Zimmer wurde anderweitig vermietet. Es war uns einfach nicht möglich, in dieser Unterkunft unseren Urlaub zu verbringen. Also sind wir sofort wieder ausgezogen und mussten uns eine neue Unterkunft suchen.
Der Gastgeber hat zwischen Buchung und unserer Ankunft seine Anzeige auf Airbnb angepasst, sodass ich ihm nichts mehr nachweisen kann. Obwohl ich stets korrekt und rechtschaffend und nach den Regeln von Airbnb gehandelt habe, hat sich Airbnb mit abstrusen Ausreden so quer gestellt, dass ich nun die kompletten 839 € verloren habe und wir in unserem Urlaub wirklich sehr viel Stress und Ärger hatten.
Ich hoffe sehr, dass Sie mir weiterhelfen können oder mir sagen können, an wen ich mich wenden kann.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage an Airbnb weiter, erhielt aber keine Antwort. Wir schrieben Frau P.:
Sehr geehrte Frau P.,
wir haben keine Antwort erhalten und werden den Vorgang veröffentlichen.
Wir beschäftigen leider keine Anwälte, aber ich habe unseren Partneranwalt Herrn Rechtsanwalt Aydin ins „cc“ gesetzt und dieser wird sich zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung der rechtlichen Lage zu geben.
Rechtsanwalt Vincent Aydin
MEA Rechtsanwälte
Gneisenaustr. 51
10961 Berlin
Deutschland
Telefon: 030 / 69533096
E-Mail: [email protected]
Sollte Herr Aydin sich schriftlich per Mail mit Ihnen in Verbindung setzen, möchte ich Sie bitten, Herrn Aydin zu erlauben, mich in CC zu setzen.
AirBnB ist gut, solange es keine Probleme gibt. Wir hatten ein Zimmer gebucht, leider ohne Stornierungsmöglichkeit. Vor Ort entsprach die Räumlichkeit weder der Beschreibung noch den Fotos. Wir haben dann gar nicht erst eingecheckt, sondern storniert. Die Gastgeberin weigerte sich natürlich die Mietgebühren auch nur anteilig zurückzuzahlen. Und AirBnB zieht sich darauf zurück sie seien nur Vermittler – falls AirBnB denn überhaupt mal antwortet
VOR einer Buchung über Airbnb muss man sehr viele persönliche Daten preis geben. Ansonsten geht gar nichts!
Persönliches Foto (wird als Profilbild verwendet), Ausweis, nochmals ein aktuelles Foto, das man aber nicht als Datei sondern mit einem Link oder App schicken muss (zum Vergleich Ausweis+Foto), Adresse, Geb.datum, Kreditkarten-bzw. Bankinfos,meine persönliche Beschreibung und geschäftliche E-Mail-Adresse (diese wird gleich gegen gecheckt).
Eine absolute Unverschämtheit! NIE WIEDER!
AirBnB – wieso darf AirBnB den GESAMTEN Reisepreis bei Buchung fordern, auch wenn die Reise erst in X Monaten stattfindet? Ist das nach dem deutschen Reiserecht erlaubt?
Der Vermieter erhält dagegen sein Geld erst, wenn der Gast bestätigt, dass er das Mietobjekt betreten hat.