Trotz immenser Flugverspätung verweigert Air Berlin die Entschädigung.
Frau Jutta S. schrieb uns:
Liebes Team von Verbraucherschutz.de,
vor einem Jahr bin ich mit Air Berlin von Alicante nach München geflogen und kam über 6 Stunden nach der geplanten Ankunftszeit an. Seitdem verlange ich die übliche Entschädigungsforderung i.H.v. 400 Euro, Air Berlin verweigert mir diese jedoch.
Konkret geht es um den Flug mit der Flugnummer AB 2093, Abflugsort Alicante, Ankunftsort München, der am 03.11.2011 durchgeführt wurde. Aufgrund der Überschreitung der maximalen gesetzlichen Arbeitszeit der Air Berlin-Crew musste der oben genannte Flug einen ungeplanten Zwischenstopp in Palma de Mallorca machen, um dort auf eine Ersatzcrew zurückzugreifen, und kam statt vorgesehen um 17:20 Uhr erst um 23:30 Uhr am Ankunftsort in München an.
Mehraufwendungen für Essen, Trinken und Taxi hat Air Berlin beglichen. Die Entschädigungsforderung will die Fluggesellschaft allerdings nicht begleichen.
Sie argumentiert damit, dass der Flug aufgrund höherer Gewalt verspätet in München ankam. Das Flugzeug, das an dem Tag erst von München nach Alicante flog, hatte Verspätung, weil eine Maschine der Singapur Airlines einen Unfall auf der Münchner Start- und Landebahn hatte.
Dies rechtfertigt allerdings nicht, dass mir ein Zwischenstopp auf Mallorca zugemutet wurde, der mit weiterer Wartezeit verbunden war. Grund hierfür war, dass die Crew, die aus München kam, ihre maximale Arbeitszeit mit einem Rückflug von Alicante nach München überschritten hätte.
Daher wurden wir nach Mallorca geflogen, um eine neue Crew zu bekommen. Das ist eindeutig das Verschulden oder mangelhafte Planung von Air Berlin. Die Ersatzcrew hätte ebensogut nach Alicante kommen können, dann wäre ich früher in München angekommen.
Auf einen weiteren Brief (vom Juli 2012) mit der nachdrücklichen Bitte, meiner Forderung nachzukommen, hat Air Berlin bisher nicht geantwortet. Wenn ich beim Kundenservice anrufe, lande ich in einer Warteschleife, die mich nach ein paar Minuten auffordert, ein ander Mal anzurufen.
Im Service-Center wurde mein Anruf zwar entgegen genommen, allerdings sagte man mir, dass der Kundenservice zuständig sei. Mein Gesprächspartner versicherte mir, eine interne Nachricht mit meinem Zeichen an den Kundenservice zu schicken.
Das ist nun 2 Wochen her und ich habe nichts gehört. Was kann ich tun, um doch noch an die Entschädigungsforderung zu kommen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Beste Grüße Jutta S.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 6.12.12 an Air Berlin weiter. Nachdem sich Air Berlin unter der alten Geschäftsführung, Herr Mehdorn, nicht meldete, schrieb Verbraucherschutz.de am 8.12.12 noch einmal den neuen Vorstand an:
Sehr geehrter Herr Prock-Schauer, wir möchten Ihnen zunächst herzlich zu Ihrer neuen Position bei Air Berlin gratulieren! In der Vergangenheit hat sich der Kundendienst bei Air Berlin unter der Leitung Ihres Vorgängers in keiner Weise um die Kundenanfragen und Kundenbeschwerden, die über uns eingereicht wurden, gekümmert.
Wir hoffen sehr, dass sich dies unter Ihrer Führung ändert, denn wir sind der Meinung:
„Wenn man Kunden mit Fairness und Respekt behandelt, dann steigt der Umsatz von allein“.
Nachstehend übersende ich Ihnen die Anfrage einer Kundin, mit der Bitte, uns zu dem Vorgang eine Stellungnahme zukommen zu lassen.
Am 10.3.2013 schrieb uns Frau S.:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann, diese E-Mail erhielt ich von Air Berlin bezüglich meines Anliegens:
„Sehr geehrte Frau S., vielen Dank für Ihre Schreiben. Der Sachverhalt wurde uns vom Vorstand unseres Unternehmens zur weiteren Bearbeitung übergeben. Wir möchten nochmals unser Bedauern für die entstandenen Unannehmlichkeiten zum Ausdruck bringen.
Bitte gestatten Sie uns die Anmerkung, dass die Verordnungen der Europäischen Union im vorliegenden Fall eine Erstattung nicht vorsehen. Die Informations- und Betreuungspflichten der Fluggesellschaft wurden vollumfänglich erfüllt.
Hinsichtlich einer weitergehenden Erstattung können wir Ihnen leider keinen positiven Bescheid geben.
Mit freundlichen Grüßen Kundenservice Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG Saatwinkler Damm 42-43 13627 Berlin
airberlin group | member of oneworld® [email protected] www.airberlin.com“
Können Sie mir erklären, warum die Verordnungen der EU in meinem Fall keine Erstattungen vorsehen sollen? Vielen Dank für Ihre Bemühungen. Freundliche Grüße, Jutta S.
Verbraucherschutz.de schrieb: Sehr geehrte Frau S., wir erteilen keine Rechtsauskünfte, und beschäftigen auch keine Anwälte. Ich möchte Sie bitten, die Verbraucherzentrale oder einen Anwalt aufzusuchen.
AB antwortet inhaltlich auf keine Beschwerde – weder per Email, noch postalisch! Stattdessen erhält man immer wieder das gleiche Antwortschreiben, in dem um Verständnis gebeten wird und man sich darauf freue, einen wieder einmal an Bord begrüßen zu dürfen – wir fühlen uns verhöhnt!
Wir saßen ca. 22 Stunden am Flughafen in Palma de Mallorca fest. Ca. 5 Stunden ohne Verpflegung, nach 6 Stunden mit 2 halben Decken und ohne jegliche Information, ob und wie es weiter geht. Ein Alptraum für jedes Kind
http://verbraucherschutz.de/aerger-mit-air-berlin-wenden-sie-sich-an-diesen-anwalt/
Willkommen im Club – wenigstens haben Sie etwas von der AB gehört bzw. erstattet bekommen.
Ich warte seit Mitte Februar 2013 auf eine Antwort vom Kundenservice bzgl. einer Reklamation (überbuchter Flug) und einem daraus resultierenden Diebstahl (Sachen aus dem vom Zoll geöffneten Koffer).
Irgendwelche Vorschläge um eine Antwort oder Reaktion zu bekommen?!?