Air Berlin: „unakzeptable Ausgleichszahlung nach Schaden“
Herr Norbert D. schrieb uns:
Air Berlin hat heute einen für uns vollkommen inakzeptablen Vorschlag gesendet.
Sehr geehrter Herr D.,
vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrem Schreiben vom 19/08/2013 an uns gewandt haben.
Ich möchte mich im Namen der airberlin group für die entstandenen Unannehmlichkeiten bezüglich der Beförderung Ihres Gepäcks entschuldigen und bedauere sehr, dass wir unseren Servicestandard auf Ihrem Flug nicht erfüllen konnten.
Als Entschädigung möchten wir Ihnen in Form dieses Schreibens einen Fluggutschein in Höhe von insgesamt 200,00 € für Ihren nächsten airberlin & NIKI Flug überreichen.
Bitte teilen Sie uns nach erfolgter Buchung die neue Buchungsnummer unter Angabe des Bearbeitungszeichens und Ihrer Bankverbindung (Kontonummer, Bankleitzahl und Kontoinhaber) mit. Hierzu können Sie uns per E-Mail ([email protected]) oder per Fax unter 030 / 3434 1909 erreichen. Wir werden die Gutschrift anschließend umgehend veranlassen.
Selbstverständlich ist auch die Buchung in einem Reisebüro möglich. Dies gilt ebenso bei Buchung einer Pauschalreise eines Reiseveranstalters, sofern diese einen Flug mit airberlin beinhaltet. In einem solchen Fall senden Sie uns bitte nach Absolvierung der Reise Ihre Buchungsbestätigung sowie die Bordkarten und geben Sie dabei Ihre vollständige Bankverbindung an. Wir werden eine Verrechnung dann im Nachgang für Sie veranlassen.
Die Einlösung ist möglich bis zum 31.12.2015 auf allen Flügen, die von airberlin und NIKI durchgeführt werden.
Für die von Ihnen geschilderten Unannehmlichkeiten und den damit verbundenen Zeitaufwand bitte ich Sie an dieser Stelle nochmals um Entschuldigung. Ich versichere Ihnen, dass wir alle Anstrengungen unternehmen werden, Sie zukünftig wieder in der von Ihnen gewohnten und erwarteten Qualität zu betreuen und würde mich freuen, wenn Sie sich auch weiterhin für airberlin entscheiden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Kundenservice
Air Berlin PLC & CO. Luftverkehrs KG
Ich bitte Sie um Vermittlung. Wir hatten Auslagen in Höhe von 581,73 € und warten nun schon mehr als 4 monate auf Begleichung der Kosten.
Mit freundlichem Gruß
Norbert Doll
Verbraucherschutz.de schrieb am 20.12.13 an Air Berlin:
Sehr geehrter Herr Prock-Schauer,
die angebotene Ausgleichzahlung für den Schaden nach Gepäckverspätung für Herrn D. ist unakzeptabel.
Wir möchten Sie um erneute Prüfung des Vorgangs und Stellungnahme bis zum 06.01.2014 um 15:00 Uhr bitten.
Wir erhielten keine Antwort. Herr D. schrieb uns am 22.3.14:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
inzwischen sind 7 Monate vergangen und die Air Berlin hat den Schadensfall noch nicht reguliert. Können Sie uns einen Anwalt in Sachen Flugrecht empfehlen?
Mit freundlichem Gruß
Norbert D.
Verbraucherschutz.de schrieb:
Hallo Herr D.,
leider nicht.
Wir werden den Vorgang jetzt veröffentlichen.