„Uns wurde aufgrund einer Flugüberbuchung von Air Berlin das Boarding verweigert und konnten erst mit über 7,5 Stunden Verspätung mit einer anderen Maschine zurückfliegen“
Herr Paul S. schrieb uns:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben über DerTour eine Urlaubsreise gebucht. Uns wurde aufgrund einer Flugüberbuchung das Boarding verweigert und konnten erst mit über 7,5 Stunden Verspätung mit einer anderen Maschine zurückfliegen.
Es handelt sich anbei um den Flug AB 3397 am 20.08.2014. Dieser Fall wurde unverzüglich nach Rückkehr aus dem Urlaub (August 2014) der Fluggesellschaft Air Berlin über deren Reklamationsportal mitgeteilt. Über eine von Air Berlin generierte Bearbeitungsnummer machten wir gegenüber der Fluggesellschaft einen Entschädigungsbetrag in Höhe von 750 € (3 Personen á 250 €) geltend.
Uns wurden am Flughafen Palma in Mallorca 3 Reisegutscheine in Höhe von 250 € ausgestellt, die wir aber abgelehnt hatten und diesbezüglich den Betrag forderten. Am Service Schalter wurde uns mitgeteilt das in so einem Fall „Gutscheinausstellung“ ein Verfahren ist das von denen eingehalten werden muss und andere Wege über den Service Center in Deutschland geklärt werden müsse, wobei dies überhaupt kein Problem sei.
Aber letztendlich kam es wie befürchtet und Air Berlin in Deutschland reagiert nicht.
Seitdem wir Air Berlin klar gemacht haben das wir das Geld überwiesen haben möchten , erfolgt keinerlei Reaktion mehr seitens Air Berlin (Außer Systemeingangsbestätigungen).
Eine erste Reaktion kam dann gegen Dezember als ein Geldbetrag von 50 € auf dem Konto zu erkennen waren, die von Air Berlin überwiesen wurden, um sozusagen den Fall abzuschließen. Den Eingang der 50 € habe ich Air Berlin bestätigt mit der Bitte die mir zustehende Differenz noch zu zahlen. Rein rechtlich stehen uns auf jeden Fall 750 € zu.
Wir haben unsererseits mehrmals aufgefordert, anfangs und zuletzt unter Fristsetzung mit Androhung der Einschaltung eines Anwalts. Trotz alledem meldet sich Air Berlin schlicht nicht mehr.
Wir hoffen sehr, dass Sie uns behilflich sein können.
Mit freundlichen Grüßen
P.S
Zur Info anbei ein Auzsug aus der letzten Mail vom Dezember 2014 an Air Berlin, wobei mir Punkte 1 und 2 laut Gesetzt zustehen sollten und Punkt 3 ein Kann aber kein Muss für Air Berlin ist:
1. Ausgleichsleistung nach Art. 4, 7 EG-Verordnung Nr. —
Denied Boarding: Flug AB 3397
Herr P.S = 250 €
Frau C.S = 250 €
Kind D.S = 250 €
2. Sonstige Kosten nach Art. 4, 9 EG-Verordnung
Mahlzeiten & Erfrischungen = 20 €
Beförderungskosten = 36 €
Telefonate & Internet = 5 €
3. Sonstige Umstände
Flug AB7689 mit 1 Stündiger Verspätung,
sehr späte Ankunft mit terminliche Negativ folgen, Kofferverlust am 20.08.2014 ( Nachgeliefert am 22.08.2014 ) und allgemeine Stresssituation
Pauschale für 3 Personen = 150 €
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 02.02.2015 weiter und erhielt am 13.02.2015 von Herrn Paul S. die nachstehende Information:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
anbei möchte ich ihnen folgenden Status mitteilen.
Seitens Air Berlin wurde bis heute, 13.02.2015, kein Geld überwiesen bzw. kam keine Information an bzw. wurde kein Kontakt mit meiner Person aufgenommen. Ihre Fristsetzung vom 07.02.2015 wurde meiner Ansicht nach, seitens Air Berlin, nicht wahrgenommen oder haben die sich bei ihnen gemeldet?
Viele Grüße
Paul S.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage erneut am 14.02.2015 weiter und erhielt am 03.03.2015 die nachstehende Antwort:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
wir beziehen uns auf Ihre E-Mail.
Für die im Zusammenhang mit der verspäteten Beförderung entstandenen Unannehmlichkeiten bitten wir Familie S. nochmals um Entschuldigung.
Um Familie S. zukünftig wieder von unserer Zuverlässigkeit überzeugen zu können, bieten wir einen erhöhten Reisegutschein von 350,00 EUR pro Person (drei Personen: Paul S., Claudia S. und David S.) an. Dieser ist auf die nächste, direkt bei airberlin und NIKI getätigte Buchung anzurechnen. Wir bieten diesen Gutschein auf der Grundlage des Art. 7 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. — an und bitten um Rückmeldung sofern Familie S. mit der Erteilung dieses Gutscheins nicht einverstanden ist.
Zur Gutscheinverrechnung teile man uns bitte nach erfolgter Buchung die neue Buchungsnummer unter Angabe des Bearbeitungszeichens (—) und einer Bankverbindung (IBAN BIC und Kontoinhaber) mit. Hierzu kann man uns per E-Mail ([email protected]) oder per Fax unter 030 / 3434 1909 erreichen. Wir werden die Gutschrift sodann umgehend veranlassen.
Hier noch einige Informationen:
– Der Gutscheinbetrag ist für unter dem angegebenen Bearbeitungszeichen hinterlegt. Es wird kein gesonderter Reisegutschein versendet.
– Der Gutscheinbetrag muss nicht in einer einzelnen Buchung verrechnet werden. Unterschreitet der Wert der neu gebuchten Flüge den Gutscheinwert, steht der Restbetrag bis zum Ablauf der Frist weiter zur Verfügung. Ebenso ist ein für mehrere Personen ausgestellter Gutschein auch einzeln zu verwenden.
– Selbstverständlich ist auch die Buchung in einem Reisebüro möglich. Dies gilt ebenso bei Buchung einer Pauschalreise, sofern diese einen Flug mit airberlin beinhaltet. In einem solchen Fall lasse man uns bitte nach Absolvierung der Reise die Buchungsbestätigung, die Bordkarten sowie die vollständige Bankverbindung zukommen. Wir werden eine Verrechnung dann im Nachgang veranlassen.
– Die Einlösung ist möglich bis zum 31.03.2017 auf allen Flügen, die von airberlin und NIKI durchgeführt werden.
– Jede Form der entgeltlichen Übertragung, insbesondere Weiterveräußerung, Versteigerung u. ä. ist ausgeschlossen und begründet keinen Einlöseanspruch des Erwerbers.
Wir würden uns freuen, Familie S. zukünftig wieder an Bord der airberlin und NIKI begrüßen zu dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
Frau S.
Customer Service
Herr Paul S. schrieb daraufhin:
Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem Angebot seitens ihres Costumer Service (Mail von Frau S./siehe unten) Reisegutscheine zu erhalten sind wir nicht einverstanden. Für uns kommt, wie vom ersten Reklamationstag schon hingewiesen, nur eine monetäre Gutschrift in Frage und nehmen ihre 2. Option einer Gutscheinverrechnung in monetäre Gutschrift an.
Ihr Auszug:
Zur Gutscheinverrechnung teile man uns bitte nach erfolgter Buchung die neue Buchungsnummer unter Angabe des Bearbeitungszeichens (—) und einer Bankverbindung (IBAN BIC und Kontoinhaber) mit. Hierzu kann man uns per E-Mail ([email protected]) oder per Fax unter 030 / 3434 1909 erreichen. Wir werden die Gutschrift sodann umgehend veranlassen.
Die Summe in Höhe von 1050 € (3 Personen * 350 € ist ihr Angebot) können Sie gerne auf folgendem Konto bis spätestens 11.03.2015 überweisen.
@Verbraucherschutz: Für Sie z.K Frau Lauckenmann
Viele Grüße
Paul S.
Verbraucherschutz.de erhielt am 11.03.2015 die nachstehende Information:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
wir kommen zurück auf o.g. Vorgang.
Gerne haben wir eine ergänzende Prüfung vorgenommen und möchten Sie an dieser Stelle darüber informieren, dass wir – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht – eine Erstattung in Höhe von 250,00 € pro Person vornehmen werden. Den Gesamtbetrag von 750,00 € überweisen wir zeitnah auf die genannte Bankverbindung.
In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass aufgrund dieser Erstattungsleistung die Herrn S. zunächst in Aussicht gestellte Flugpreisermäßigung (Erteilung eines Fluggutscheines) entfällt.
Für die entstandenen Unannehmlichkeiten bitten wir an dieser Stelle nochmals um Entschuldigung.
Mit freundlichen Grüßen
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