Herr Martin S. schrieb uns:
unser Anschreiben an Air Berlin
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Sehr geehrte Frau Laschinski,
Unser Kinderwagen wurde auf dem Rückflug von Rom nach Berlin am 17.10.2012 beschädigt.
Flugnummer: AB8873
Referenznummer: TXLAB50590
Den Schaden haben wir am Flughafen bereits am 17.10.2012 gemeldet.
Trotz div. Anrufe, Emails und Faxe haben wir keine Antwort von Ihnen erhalten.
Wir sehen uns nun gezwungen gerichtliche Schritte einzuleiten.
Sie erhalten eine letztmalige Frist bis zum 25.02.2013, um unsere Kosten für den von Ihnen verursachten Schaden zu begleichen.
Unsere Rechnung über 311,47 € für die Reparatur unseres Kinderwagens haben sie bereits mehrmalig erhalten, des Weiteren fordern wir 20,00 € für uns entstandene Kosten (Telefonanrufe, Einschreiben, Faxe).
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Was können wir noch tun?
Haben sie evtl. noch einen Tip für uns?
Vielen Dank,
MfG
Martin S.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage an Air Berlin weiter, erhielt aber keine Antwort