Air Berlin reguliert den Gepäckschaden
Im März 2012 hatte Herr R.R. einen Gepäckschaden bei Air Berlin gemeldet. Nachdem Air Berlin nicht auf die Zuschriften von Herrn R. reagierte und bis heute nicht reguliert hatte, wandte sich dieser an Verbraucherschutz.de und schrieb:
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf dem Flug am 29.03.2012 hatte ich einen Schaden an meinem Gepäck auf dem Flug von Mallorca nach Bremen (Flugnummer AB95Y) verursacht durch die Fluggesellschaft Air Berlin.
Ich habe diesen Schaden von 162,15 EURO mehrfach geltend gemacht. Zum Ersten Mal 2 Tage nach Vorfall. Ich habe Fotos, Rechnungen per Mail und per Brief eingereicht. Bis heute habe ich keine Antwort erhalten.
Ich wende mich an Sie, meine Interessen gegenüber Air Berlin geltend zu machen.
Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie mich vertreten können, welche Kosten entstehen und welche Informationen ich Ihnen dies bzgl. zur Verfügung stellen kann.
Mit freundlichen Grüßen
R. R.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 2.1.2013 an Air Berlin weiter und schrieb Herrn R. :
Sehr geehrter Herr R.
wir haben Ihre Anfrage an Air Berlin weiter geleitet, es ist allerdings fraglich, ob wir eine Antwort erhalten.
Wir haben bereits einen Artikel veröffentlicht:
http://verbraucherschutz.de/airberlin-ignoriert-beschwerden/
Unsere Hilfe für die Verbraucher ist kostenlos!
Mit schützenden Grüßen
Gunda Lauckenmann
Am 12.1.2013 schrieb Herr R.:
Hallo Frau Lauckenmann,
erst einmal wünsche ich Ihnen und Ihrem Team ein gesundes neues Jahr 2013
Frau Lauckenmann ich habe Post von Air Berlin bekommen der Gepäckschaden ist anerkannt worden.
Die Erstattung von 149.85 ist auf meinem Konto eingegangen.
Herzlichen Dank für Ihre Hilfe ich bin einfach nur noch happy,wie haben Sie das nur mit Air Berlin gemacht????
Ich habe fast ein ganzes Jahr Briefe geschrieben/Mails gesendet/und auch drei Einschreiben haben keinen Erfolg gebracht.
Nochmal Danke….Danke….
Mit freundlichem Gruß
R. R.