„Auf einem von mir gebuchten Flug mit Air Berlin von Berlin nach Frankfurt ging der Koffer meiner Mutter verloren“
Frau Doreen H. schrieb uns:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich mit der Bitte um Unterstützung für eine Erstattungsanfrage an airberlin an Sie.
Auf einem von mir gebuchten Flug von Berlin nach Frankfurt (Fluggäste waren meine Eltern, am 02.04.2015) ging der Koffer meiner Mutter verloren. Die Verlustmeldung lief unter der Nummer —. Nach unzähligen und erfolglosen Versuchen, die in Berlin zuständige Gepäckermittlung zu erreichen, etlichen ebenfalls erfolglosen Telefonaten mit airberlin, habe ich dann mittels einer E-Mail an die Geschäftsleitung von Globeground Berlin (Gepäckservice) die Zustellung des Koffers am 13.04.2015, also 12 Tage zu spät, einleiten können.
Während des 5-tägigen Aufenthalts in Frankfurt tätigte meine Mutter einen Noteinkauf in Höhe von 75,25€.
Die Bitte der Erstattung haben wir erstmals mittels Onlinebeschwerdeformular bei airberlin am 06.04.2015 eingereicht. Am 23.04.2015 erhielten wir erstmals Rückmeldung per Mail, in der meinen Eltern ein Flugverrechnungsgutschein i.H.v. 50€ angeboten wurde. Am 28.04.2015 haben wir uns per Mail und Einschreiben erneut an den airberlin Kundenservice gewandt, mit der Bitte, die Kosten für den Noteinkauf i.H.v. 75,25€ bis zum 22.05.2015 auf das entsprechende Konto zu überweisen. Am 29.04.2015 teilte man uns per Mail mit, man würde das Anliegen erneut prüfen. Am 03.06.2015 erhielten wir eine Email vom airberlin Kundenservice, es tue Ihnen leid, dass Unannehmlichkeiten entstanden sind und dass man sich freue uns bald wieder an Bord begrüßen zu dürfen.
Offenbar ignoriert airberlin unsere Forderung und deswegen bitte ich Sie um Ihre Unterstützung, unser Anliegen an airberlin weiterzuleiten, mit der Hoffnung, die Erstattung dann endlich zu erhalten.
Beschwerdenummer: —
Kontakt airberlin:
Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG
Saatwinkler Damm 42-43
13627 Berlin
airberlin.com
Bitte lassen Sie mich wissen, wenn Sie weitere Informationen zu diesem Vorgang benötigen.
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Doreen H.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 11.06.2015 weiter und erhielt am 26.06.2015 die nachstehende Antwort:
Sehr geehrte Frau H.,
die Ihrer Mutter in Verbindung mit ihrem Reisegepäck entstandenen Unannehmlichkeiten bedauern wir und bitten dafür vielmals um Entschuldigung.
Gerne informieren wir Sie darüber, dass wir im vorliegenden Fall eine Erstattung in Höhe von 75,25 € veranlasst haben. Diesen Betrag überweisen wir auf die uns mitgeteilte Bankverbindung Ihrer Mutter. Wir bitten um Ihr Verständnis dafür, dass unter Berücksichtigung der angekündigten Zahlung die Ihrer Mutter zuvor in Aussicht gestellte Flugpreisermäßigung entfällt.
Bitte betrachten Sie die aufgetretene Gepäckunregelmäßigkeit als einen Einzelfall. Gern möchten wir Ihre Mutter bei nächster Gelegenheit von unserer Zuverlässigkeit überzeugen und würden uns freuen, sie bald wieder an Bord von airberlin begrüßen zu dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
Frau S.
Guest Relation Team
Frau Doreen H. schrieb uns am 03.07.2015:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass der geforderte Betrag i.H.v. 75,25€ heute auf dem Konto meiner Mutter eingegangen ist. Ich danke Ihnen von Herzen für Ihre Unterstützung, denn ohne diese wären wir wohl nicht erfolgreich gewesen.
Zugleich bin ich enttäuscht,dass man erst über diesen Weg zu seinem Recht kommt.
Vielen Dank für die tolle Unterstützung und beste Grüße
Doreen H.
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