Nachdem ein Flug von Air Berlin ausgefallen war, wurden dem Kunden die ihm daraus entstandenen Kosten erstattet.
Herr M.K. hatte nachstehenden Kommentar zu unserem Artikel zu Air Berlin eingestellt:
Kann ich nur bestätigen. Bei mir wurde am 1. Juli 2012 ein Flug annuliert und AirBerlin hat außer der Standard-Email bisher sämtliche Anfragen von mir ignoriert. Gleiches bei meinem Vater bzgl. einer Annulierung aus Oktober 2011. Auch hier bisher keinerlei Reaktion trotz mehrmaligen Nachhakens….
Der Flug war AB 6509 von Berlin-Tegel nach Köln-Bonn am 1.7.2012 um 19:50 Uhr. Ich habe heute ein Anwaltsschreiben an AirBerlin geschickt. Hierin fordere ich letztmalig die Erstattung von insgesamt 43 EUR Taxikosten wegen kurzfristiger Annullierung (am Check-In-Schalter wurde mutgeteilt, dass der Flug annuliert ist) und Umbuchung auf einen Flug am nächsten Morgen und dadurch entstandene Taxikosten vom Flughafen in die Stadt und zurück am nächsten Morgen zum Flughafen sowie 250 EUR Entschädigung wegen Annullierung.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage an Air Berlin weiter und erhielt die Antwort, dass Herr K. aus Kulanz 293,- Euro erstattet werden.
Herr K. schrieb uns:
Hallo Frau Lauckenmann,
vielen Dank für Ihre Mühen!!
Mit freundlichen Grüßen
M. K.
Wo wir übernachten konnten, darüber war keine Aussage zu bekommen. Ich möchte mir nicht vorstellen, wie das aussieht, wenn auf der Insel Hochsaison ist, und Flüge ausfallen. Da der Flughafen auf Sylt klein ist, wurde er direkt nach uns abgeschlossen.Die Übernachtung und Verpflegung mussten wir aus eigener Tasche zahlen. Auf emails hat airberlin nicht reagiert. Eine Entschädigung, oder auch nur Kostenübernahme, haben wir bis heute nicht erhalten.
Wie bekommen wir eine Entschädigung.
VG
Wir hatten Ihre Anfrage nach Erhalt der Buchungsnummer weiter geleitet und erhielten die nachstehende Information:
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei erhalten Sie unsere ablehnende Antwort vom 22.05.14:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir nehmen Bezug auf Ihr oben genanntes Aktenzeichen.
Wir bedauern die Unannehmlichkeiten, die Ihrer Mandantschaft durch die Verspätung entstanden sind und bitten dafür um Entschuldigung. Grund für die Verzögerung waren die Wetterbedingungen am Flughafen Düsseldorf. Daher war der Flugbetrieb nur eingeschränkt möglich.
Die Verspätungsursache stellt ein Ereignis höherer Gewalt dar, welches von airberlin weder zu verantworten, noch zu vertreten ist. Daher ist unser Haftungseintritt als Luftfrachtführer ausgeschlossen. Unter den gegebenen Umständen wurden von unserer Seite alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen, um die Verspätung gering zu halten.
Bitte gestatten Sie uns ergänzend die Anmerkung, dass die durch die Verordnungen der Europäischen Union bestehenden Vorgaben am Abflugtag unsererseits vollumfänglich erfüllt wurden.
Für die entstandenen Unannehmlichkeiten bitten wir Sie an dieser Stelle nochmals um Entschuldigung.
Wir würden uns freuen, Ihre Mandantschaft zukünftig wieder an Bord der airberlin und NIKI begrüßen zu dürfen.
Hallo Frau Lauckenmann!
Meine Schwester und ich wollten am 09.05.14 um 21.00 Uhrmit Airberlin Flug AB6891 von Westerland/Sylt zurück nach Düsseldorf (geplante Ankunftszeit 22.10 Uhr) fliegen. Der Check-in lief noch ganz normal ab.
Gegen 21 Uhr wurde uns dann mitgeteilt, das unser Flieger nicht mal in Düsseldorf gestartet war und auch keine Möglichkeit bestand, am gleichen Tag noch zurück zu kommen.
Nach Wartezeit von ca 1 Std wurde uns dann ein Bahnticket für den nächsten Tag angeboten. Wie und
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