„Durchsetzung der Schadensersatzansprüche bei Air Berlin“
Herr Rüdiger G. schrieb uns:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
bezüglich einer Flugverspätung (Belin – New York, 5 Std.), Air Berlin und laufender Korrespondenz seit 25 Wochen, würde ich gern die Unterstützung von verbraucherschutz.de in Anspruch nehmen.
Ist eine Mitgliedschaft eine Voraussetzung dafür?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen, mit bestem Dank im Voraus,
Rüdiger G.
Verbraucherschutz.de antworte darauf:
Hallo Herr G.,
nein, eine Mitgliedschaft ist nicht Voraussetzung und unsere Hilfe ist kostenlos.
Bitte schildern Sie mir den Vorgang so kurz wie möglich und lassen Sie mir bitte Ihre Bestellnummer zukommen.
Herr Rüdiger G. schrieb uns:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
im Anhang eine Word-Datei sowie eine PDF-Datei mit einer Zusammenfassung des Verlaufs zur Durchsetzung der Schadensersatzansprüche bei Air Berlin. Ich hoffe ihnen damit einen Überblick zu verschaffen, der es ihnen ermöglich in ihrem Rahmen und mit ihren Möglichkeiten uns zu helfen.
Zu Fragen und Ergänzungen stehe ich ihnen gerne zur Verfügung. Bis bald, mit bestem Gruß,
Rüdiger G.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 02.08.2014 weiter und erhielt am 08.08.2014 die nachstehende Antwort:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail vom 02.08.2014.
Gerne werden wir den Vorgang abschließend bearbeiten. Bitte teilen Sie uns hierzu ergänzend die Bankverbindung von Frau Ingeborg G. und Herrn
Rüdiger G. mit.
Sobald uns diese Angaben vorliegen werden wir uns wieder mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Frau K.
Customer Service
Verbraucherschutz.de leitete die Antwort am 11.08.2014 an Herrn Rüdiger G. weiter und erhielt am 15.08.2014 die nachstehende Information:
Sehr geehrter Herr G.,
vielen Dank für die Zusendung Ihrer Bankverbindung.
Für die im Zusammenhang mit dem verzögerten Abflug entstandenen Unannehmlichkeiten bitten wir vielmals um Entschuldigung.
Auf Grundlage unserer Recherchen werden wir, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, die geltend gemachte Forderung in Höhe von jeweils 600,00 €
auf die von Ihnen angegebenen Bankverbindungen (Ingeborg u. Rüdiger G.) überweisen.
Wir weisen darauf hin, dass aufgrund dieser Erstattungsleistung die Ihrer Mandantschaft zunächst in Aussicht gestellte Flugpreisermäßigung
(Erteilung eines Fluggutscheines) entfällt.
Die Flugverspätung von Nina Gau werden wir auch berücksichtigen. Bitte senden Sie uns hierzu ergänzend die Bankverbindung von Nina G.oder eine Geldempfangsvollmacht zu.
Sobald uns diese Angaben vorliegen, werden wir uns wieder mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Frau K.
Customer Service
Herr Rüdiger G. schrieb uns am 15.08.2014 abschließend:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
ohne ihre Hilfe, nehmen wir an, stünden wir jetzt nicht vor den 600 €- Überweisungen von Air Berlin. (wie angekündigt). Air Berlin gelang es damit nicht, uns mit einem 50 € Fluggutschein für dumm zu verkaufen.
Wir bedanken uns herzlichst bei ihnen für ihre überzeugende Hilfe und melden uns mit einem Kommentar, wenn die Überweisungen erfolgt sind.
Mit bestem Gruß, Ingeborg, Nina u. Rüdiger G.