Air Berlin: „Der Gutschein wurde mir bis heute nicht angerechnet“
Sehr geehrtes Verbraucherschutz Team,
aufgrund einer Flugverspätung hat mir Air Berlin am 27.2.2012 einen Gutschein über 150€ zugesendet. Dieser Gutschein ist innerhalb von 2 Jahren nach Ausstellung für eine direkt bei AirBerlin und NIKI getätigte Buchung gültig.
Eine solche Buchung habe ich im Oktober diesen Jahres gemacht mit der Bitte um Anrechnung des Gutscheins. Nach Anrufen wurde ich wiederholt auf den Kundenservice von AirBerlin verwiesen, der angeblich alleine eine Anrechnung tätigen kann, der aber telefonisch nicht erreichbar ist. Bis heute habe ich keine Antwort.
Ich würde mich über eine Unterstützung von Ihrer Seite sehr freuen.
Danke im voraus,
Klaus D.
Mein letztes Fax vom 15.12.2013 enthält alle wichtigen Informationen:
An:
Kundenservice Air Berlin
13627 Berlin
Fax 03034341909
Betreff: Anrechnung des Gutscheins ………
Sehr geehrte Damen und Herren,
direkt nach der Buchung mit Buchungsnummer YT83QB hatte ich in Ihrer Buchungshotline gebeten, mir meinen Gutschein …. auf die Buchung anzurechnen. Ich wurde auf den Kundenservice verwiesen, da nur dieser Gutscheine einlösen könne.
Daraufhin habe ich am 25.9.2013 und dann am 30.9.2013 eine Email an [email protected] geschickt mit der Bitte um Anrechnung. Leider habe ich auf beide Emails weder eine Eingangsbestätigung noch eine Antwort erhalten.
Am 05.10.2013 habe ich ein Fax an die Nummer 03034341909 geschickt mit der gleichen Bitte. Bei einem Anruf bei Ihrer Buchungshotline unter 03034343434 Mitte Oktober wurde mein Anliegen aufgenommen und von Seiten der Buchungshotline weitergegeben. Mit wurde versprochen, dass eine Bearbeitung spätestens innerhalb 14 Tagen erfolge.
Leider habe ich bis heute nichts von Ihnen gehört. Der Gutschein wurde mir bis heute nicht angerechnet, die Flugreise habe ich mittlerweile angetreten. Ich möchte Sie hiermit nun bitten, den Gutschein in Höhe von 150€ auf dem unten genannten Konto gutzuschreiben.
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt des Schreibens und die Bearbeitung meiner Bitte auf einem der oben genannten Kontaktwege. Vielen Dank. Wenn ich von Ihnen keine Rückmeldung erhalte, werde ich rechtliche Schritte einleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus D.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 29.12.13 an Air Berlin weiter. Am 5.1.14 schrieb uns Herr D.:
Hallo Frau Lauckenmann,
leider habe ich — wie von Air Berlin gewohnt — bisher keinerlei Antwort erhalten.
Alles Gute für das neue Jahr und viele Grüße,
Klaus D.
Verbraucherschutz.de schrieb:
Hallo Herr D.
Air Berlin antwortet auch manchmal erst nach Wochen.
Wir haben einen Artikel veröffentlicht und die Medien auf den schlechten Kundenservice von Air Berlin aufmerksam gemacht.
Wären Sie eventuell bereit, ein Interview zu geben?
Wenn ja, lassen Sie mir bitte Ihre Adresse und Ihre Telefonnummer zukommen.
Hallo,
ich habe ebenfalls ein Problem mit meinem Gutschein i.H.v. 250€. Den Gutschein überhaupt zu erhalten hat 6 Monate gedauert. Er ist bis Ende 2017 gültig. Auf der Buchungsseite von AB gibt es die Möglichkeit den Code und die Pin einzutragen. Tatsächlich verringerte sich der Betrag für die neue Buchung, aber im nächsten Schritt wurde ein Error angezeigt. Beim nächsten Versuch wurde der Gutschein nicht mehr erkannt. Die Dame vom Service konnte mir leider nicht weiterhelfen. Alles auf null?
Guten Tag, ich habe dasselbe Problem. Mir wurde eine Gutschrift im Höhe von 250,00 Euro versprochen, weil mein Flug am 7.4.2013 fast einen Tag verspätet abging. Im Oktober 2014, also noch innerhalb der Gültigkeit der Gutschrift, habe ich um die Einlösung der Gutschrift in Zusammenhang mit einer Flugbuchung gebeten. Trotz mehrfacher Kontaktaufnahme via email, Telefon und über den Postweg habe ich bis heute nicht einmal eine Antwort erhalten.
Wurde die Rückerstattung in Ihrem Fall je getätigt?
Am 4. 2. 2014 erhielt ich nach meiner Reklamation am 3. 12. 2013 eine Zusicherung einer Ermäßigung über 100,00 € für eine neue Buchung, gültig bis 28. 6. 2016. Meine Reise fand bereits statt und nun laufe ich der Verrechnung mit vielen eMails an alle airberlin-Adressen , Briefen, Telefonaten und durch Übersendung und Mitteilung aller durch airberlin angefordeten Daten und Unterlagen hinterher; eine Zusicherung gegenüber der BLZ-Ombudsfrau hatte bisher leider keinen Erfolg!