Air Berlin bearbeitet die Schadenmeldung dann doch nach drei Monaten
Herr Dieter B. schrieb uns am 9.3.13:
Gepäckschaden AirBerlin
Sehr geehrte Damen und Herren,
einem Verbraucher-Forum entnehme ich, dass Sie in ob. Angelegenheit kürzlich mit Erfolg interveniert haben. Trotz mehrerer Zuschriften per Kontaktformular sowie per mail werde ich mit der Begründung hingehalten, dass infolge Häufung gemeldeter Schäden mit längerer Bearbeitungsdauer zu rechnen ist.
Die Beschädigung meines Koffers (Gutachten wirtschaftlicher Totalschaden, liegt AB vor!) erfolgte am 28.12.2012 beim Rückflug AB 9583 von Palma de Mallorca nach Hannover. Der Schaden wurde am 29.12.12
gemeldet und unter dem Bearbeitungszeichen V983134 bestätigt.
Meine letzte schriftliche Bitte vom 1. ds. Mts., einen Bagatellschaden von € 200 nach einer Bearbeitungsfrist von nunmehr fast 2 ½ Monaten jetzt doch regulieren zu wollen, blieb bisher ohne jede Reaktion.
Ihre Intervention in der im Forum geschilderten vergleichbaren Angelegenheit des Herrn R. R .vom 2.1.2013 macht mir Mut, Sie als Verbraucherschutz.de zu bitten, dass vielleicht von Ihrer Seite, sehr geehrte Frau Gunda Lauckenmann, mit mehr Aussicht auf Erfolg an die Fluglinie herangetreten wird.
Ich gehe davon aus, dass AirBerlin nicht nur in meinem Fall eine Hinhalte-Taktik verfolgt und damit rechnet, dass ihr Fluggast irgendwann resigniert. Ich (78) weiß mir keinen Rat mehr und wäre Ihnen außerordentlich verbunden, wenn Sie sich einschalten könnten.
Ob Sie mir vielleicht ein paar Zeilen in den nächsten Tagen zukommen lassen würden? Schon einmal jetzt ganz herzlichen Dank für Ihre Bemühungen!
Mit freundlichen Grüßen
Dieter B.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 12.3.13 an Air Berlin weiter und bat um eine Stellungnahme. Als diese nicht erfolgte, mahnten wir diese am 22.3.13 nochmals an. Herr B. schrieb uns:
Ganz lieben Dank,
sehr geehrte Frau Lauckenmann,
für Ihre Bemühungen in der Angelegenheit. Sicherlich klingt es etwas antiquiert, wenn man als Mann in meinem Alter die < Gepflogenheiten eines ehrbaren Kaufmanns > so gar nicht mehr erkennen kann.
Bis heute hat auch mich ebenfalls keine Zuschrift von Air Berlin erreicht.
Haben Sie eine Vorstellung, wie die leidige Sache weitergehen soll ?
Nochmals herzl. Dank und viele Grüße aus dem Weserbergland
Dieter B.
Am 9.4. schrieb uns Herr B.:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
es geschehen noch Zeichen und Wunder – Air Berlin hat heute (9.4.) tatsächlich auf meine Schadensanzeige reagiert (als Anlage beigef.)
Am 5. 4. war ich noch einmal an Sie mit dem Vorschlag herangetreten, vielleicht Kontakt mit der Fluggesellschaft unter Hinweis auf die seitens des Dt. Bundestages beschlossene Schlichtungsstelle (Quelle Homepage Verbraucherschutz.de – Rubrik RATGEBER) aufzunehmen.
Die Mitteilungen haben sich offenbar < gekreuzt >, sicher hätten Sie mir – wie bisher – eine Abschrift Ihrer Zeilen an AirBerlin zukommen lassen, was bisher nicht der Fall war.
Die airline lehnt danach eine Erstattung ab und beruft sich auf eine Entschädigung, welche mit vielem Schreibaufwand erreicht und nach monatelangem Hinhalten seitens des Reiseveranstalters TUI (Goldcard) – nicht zuletzt nach Androhung rechtlicher Schritte – in unbefriedigender Höhe ausgekehrt worden ist (übrigens war von der erwähnten internen Abrechnung zwischen Gepäckversicherer und AirBerlin von keiner Seite die Rede, die für mich völlig neu ist !)
Nach wie vor bin ich der Ansicht, dass es sich im zur Diskussion stehenden Fall um 2 von einander völlig unabhängigen Regulierungsebenen handelt, wobei sich die Fluggesellschaft aus der Verantwortung gezogen hat, was nach Forenbeiträgen in vielfachen vergleichbaren Erfahrungen desgleichen bemängelt worden ist. Leider wird nicht jeder Flugreisende über eine Bonuskarte (kostenpflichtig!) seines Reiseunternehmens verfügen, dieses Klientel geht leer aus !
Noch einmal möchte ich mich bei Ihnen, liebe Frau Lauckenmann, für Ihre Verwendung in der Angelegenheit sehr herzlich bedanken. Vielleicht erlauben Sie mir, gelegentlich bei Bedarf wieder einmal Kontakt zu Ihnen aufzunehmen. Seien Sie versichert, dass ich in meinem nicht kleinen Bekanntenkreis Ihre Bemühungen und die des Verbraucherschutz.de dankbar zu würdigen weiß!
Mit freundlichen Grüßen
Dieter B.
Air Berlin hatte geschrieben:
Gesendet: Dienstag, 09. April 2013 um 11:28 Uhr
Von: Kundenservice <[email protected]>
An:
Betreff: Gepäckreklamation ……..
Sehr geehrter Herr B.
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 29.12.2012.
Wir bedauern, dass Sie Anlass zu einer Reklamation an Ihrem Gepäck haben und bitten für die entstandenen Unannehmlichkeiten um Entschuldigung. Wie wir unseren Unterlagen entnehmen können erfolgte bereits eine interne Abrechnung zwischen Ihrer Reisegepäckversicherung und airberlin. Wir bitte daher um Ihr Verständnis, dass wir Ihnen hinsichtlich einer zusätzlichen Erstattung leider keinen positiven Bescheid geben können.
Bitte betrachten Sie die Gepäckreklamation als einen Einzelfall. Gern möchten wir Sie bei nächster Gelegenheit von unserer Zuverlässigkeit überzeugen und würden uns freuen, Sie bald wieder an Bord von airberlin und NIKI begrüßen zu dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
Verbraucherschutz.de schrieb:
Sehr geehrter Herr B.
ich freue mich, dass die Angelegenheit nun zu Ihrer Zufriedenheit erledigt wurde.
In der Mail von Air Berlin steht, dass eine Abrechnung erfolgt ist, und dass Air Berlin hinsichtlich einer zusätzlichen Erstattung keinen positiven Bescheid geben kann.
Wie wurde der Gepäckschaden denn nun zu Ihrer Zufriedenheit reguliert?
Herr B. schrieb:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
danke für postwendende Remail.
Offenbar bin ich missverstanden worden – im Gegenteil bin ich ganz und gar nicht zufrieden.
Zum einen, weil eine Leistung, für die ich schließlich jahrelang Kosten einer Bonuscard entrichtet habe, wochenlang verschleppt und erst nach Androhung von Rechtsmitteln geflossen ist.
Zum anderen unzufrieden mit einer Fluggesellschaft, die – von meinen Einlassungen einmal ganz abgesehen – auf Bemühungen des Verbraucherschutz.de selbst bei führenden Vertretern der airline lediglich mit Sprachlosigkeit reagierte und plötzlich, nach mehr als 3 Monaten, sich auf eine “ bereits erfolgte interne Abwicklung mit einem Gepäckversicherer zurückzieht.
Wie bereits erwähnt, sehe ich nach wie vor in meinem Fall zwei Entschädigungsverpflichtete. Ohne zufällige Existenz einer Bonuscard des Reiseveranstalters aber wäre die airline mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit weiterhin < stumm > geblieben.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter B.
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