Gestrichene Flüge, veränderte Flugläne oder Ungeziefer und Bettwanzen im Hotelzimmer: Die Anzahl der Beschwerden rund um das Thema Urlaub werden auch 2010 wieder zunehmen.2009 wurden 57462 Beschwerden registriert, um 30 Prozent mehr als im Vorjahr.
Jeder fünfte Verbraucher bemängelt die Hotelunterbringung: Schmutzige Zimmer, Schimmel im Bad oder Ungeziefer sorgten für Aufregung.
Verlorenes Gepäck und Flugverspätungen
Grundsätzlich betreffen die meisten Verbraucheranfragen den Flugverkehr. Jeder Dritte regt sich über seinen Flug auf: Annullierungen, Verspätungen oder eine Verlegung des Abflughafens, sowie verlorenes Gepäck sind die häufigsten Ärgernisse.
Jede siebte Anfrage betrifft Stornogebühren. Ebenfalls kritisiert wurde die Missachtung der Bruttopreisauszeichnung durch einige Airlines. Die häufigsten Anfragen und Beschwerden betrafen die Länder Italien, Spanien, Türkei sowie Niederlande und England.
Wir raten, Ansprüche sofort nach der Rückkehr beim Reiseveranstalter geltend zu machen und sich keinesfalls mit Gutscheinen abspeisen zu lassen. Eine Preisminderung muss in bar gewährt werden. Eine Orientierung bietet die „Frankfurter Tabelle“ unter http://www.arbeiterkammer.at.
Orientierung für die Reisepreisminderung
Bei der Frankfurter Liste handelt es sich um Richtlinien in Sachen Reisepreisminderung. Gerechnet wird immer vom Gesamtpreis der gebuchten Reise. Nach der Frankfurter Liste orientieren sich viele Richter, verbindlich ist die Tabelle aber nicht.
Reisemangel dokumentieren
Hilfreich ist es, wenn Sie die Reisebestätigung und möglichst auch die Katalogbeschreibung dabei haben. In den Unterlagen müssen Hinweise zu Reklamationen enthalten sein. Vor allem benötigen Sie Name und Adresse des Vertreters des Reiseveranstalters vor Ort, um Reklamationen anzumelden und zu klären. Lassen Sie sich nicht abwimmeln oder vertrösten, schicken Sie notfalls ein Fax an den Reiseveranstalter.
Fristen und Reisepreisminderung
Bleibt Ihr Abhilfeverlangen erfolglos, haben Sie wegen der Beeinträchtigung Ihrer Reise Minderungs- bzw. Schadensersatzansprüche. Diese Ansprüche müssen innerhalb eines Monats nach Reiseende gegenüber dem Veranstalter geltend gemacht werden oder beim Reisebüro schriftlich per Einschreiben mit Rückschein reklamiert werden . Nach Ablauf der Monatsfrist verlieren Sie Ihre Ansprüche!!!!!
Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistung verjähren sechs Monate nach Reiseende.
Dem kann ich nur zustimmen, wir haben aktuell auch eine ständige Flugzeitenverschiebung über ab-ins-blaue.de/Schauinsland und deren eingesetzten Fluggesellschaften. Für Umbuchungen bei verschobenen und damit in unserem Fall für Kleinkinder unzumutbaren Flügen (von morgens/nachmittags auf nachts verschobene Flüge) werden Gebühren verlangt. Selbst die umgebuchten Flüge erscheinen unmittelbar beim Checken des Flugplanes nicht (in unserem Falle DUS) zu den bei den angegebenen Flugzeiten.(statt mittags 4 h später nachmittags). Auf Nachfrage, ob sich denn die Umbuchungsgebühr lohnt, werden, auch, wenn man sagt, man habe den Flug nicht zu der angegebenen Zeit im Plan gefunden, die vom Reiseveranstalter genannten Zeiten(hier mittags) bestätigt. Hier fragt man sich, ob dies vorsetzlich geschieht oder nicht. Man wird zwar daruf hingewiesen, dass sich auch der umgebuchte Fug zeitlich verschieben kann, es wird aber teilweise dennoch eine Buchung bei meiner Meinung nach bereits veränderten Flugzeiten vorgenommen. Dass sich die Zeiten ändern können, ist bekannt, jedoch dass die Zeiten zeitgleich zuerst inkorrekt gebucht werden bei bereits bekannter differierender Flugzeit it ein no-go!!Außerdem finden sich in Internetangeboten (ab-ins-blaue.de) voraussichtliche Flugzeiten, die zu einer bevorzugten Buchungsabsicht des Kunden führen. Ich frage also als Kunde nach, ob die Flugzeiten tatsächlich noch stimmen, die Antwort ist ein ja, um eine Buchung voranzutreiben und sobald, vielleicht nur 10 min.später die Bestätigung gesendet wird, ist hier schon die Flugzeit um etliche Stunden different. Das heißt, dass sie eigentlich schon während der Buchungsanfrage hätten bekannt sein müssen. Es werden hier meiner Meinung nach Täuschungen zur Erreichung einer Buchung getätigt. Es wäre schon, wenn in Zukunft noch mehr Leute gegen diese Machenschaften Beschwerde einreichen könnten und es eine Liste der Gesellschaften, die sich hier positiv abheben online gestellt würde.
Danke für den Artikel!
Viele Grüße Pebra