Worauf Sie ab dem 01. Juni 2015 achten sollten.
Bestellerprinzip
Bisher musste immer der/die Wohnungssuchende/r für die Courtage an den Immobilienmakler aufkommen. Kraft Gesetzes gilt ab 1. Juni 2015 das Recht des Bestellerprinzips, was soviel heißt wie: Wer den Makler anheuert, der muss ihn auch bezahlen. Im Normalfall also der Vermieter. Das Bestellerprinzip greift jedoch nur beim Mieten von Immobilien, nicht bei einem Kauf.
Mietpreisbremse
Aufgrund der unaufhörlich steigenden Mieten hat die Bundesregierung ein Gesetz in Auftrag gegeben, welches die Mietpreise für Wohnungen regulieren soll. Demnach werden ab 01. Juli 2015 die Mietpreise in Ballungsgebieten nur noch maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Neubauten sind von dieser neuen Regelung ausgenommen. Bevor klar ist, in welchen Gebieten dieses neue Gesetz greift, müssen die Bundesländer die entsprechenden Gegenden aber zuerst noch bestimmen. Also heißt es weiterhin „Abwarten“.
Neue Kennzeichnungspflicht
Auf Haushaltsmitteln wie z.B Glasreiniger, Möbelpolitur oder WC-Reiniger müssen ab sofort Kennzeichnungen über den Inhalt abgedruckt sein. Diese Regelung gibt es zwar schon seit vier Jahren, jedoch bezieht sie sich auf Flüssigkeiten mit nur einem Inhaltsstoff. Daher nun die Neuerung des Gesetzes. Insgesamt gibt es künftig 9 Piktogramme zur Kennzeichnung der Gefahrenstoffe. Einige Beispiele haben wir im Folgenden aufgeführt.
Betriebssicherheit
Künftig schreibt der Gesetzgeber eine strengere Überwachung der Betriebssicherheit vor. Kleinen und mittelständischen Unternehmen soll dadurch die Anwendung der Arbeitsschutzregelung erleichtert werden.
Guten Abend,
Ich habe das gleiche Problem wie sanni. Mein Verlobter und ich haben uns vorgestern eine Wohnung angeguckt. Mit Maklerin,weil keine Kontaktdaten von der Vermieterin auf immobielscout24 vermerkt war. Die Maklerin meinte,das wir die Provision bezahlen müssen. Ist das rechtens? Laut Maklerin sei das neue Gesetz lückenhaft und sie kann sowohl vom Mieter, als auch vom Vermieter Provision verlangen.
Hi Juliane
das was die Maklerin sagt ist absolut falsch !!!!
Wer den Makler beauftragt muß auch den Makler bezahlen ! Basta!
Der Vermieter hat den Makler beauftragt die Wohnung zu vermieten
bzw ein Mieter zu suchen, sonst wäre die Nr vom Vermieter drin.
Logisch daß die Makler darauf hoffen einen Dummen zu finden
der auf Ihr Geschwätz rein fällt
Ich würde den Makler bei der Handwerkskammer in deiner Stadt
anzeigen !!!!
Das gibt mal ne richtig fette Geldstrafe da Er sich NICHT an das Gesetz hält.
Heppenheim/Bergstraße, 13.6.2015
habe heute per E-mail ein Wohnunhsangebot erhalten.
Immobilienfritze verlangt vom Mieter die Provission obwohl der
Vermieter dem Immobilienfritz beauftragt hat..
Was ist mit dem Bestellerprinzip ??? !!!!
Das darf nicht sein, daß trotz Gesetz weiterhin der Mieter abgezockt
wird. Absolute Frechheit, dem muß Einhalt geboten werden !!!!
Guten Tag,
habe heute beim Hit in Erding ein Eis „Häagen-Dazs“ zum Preis von 5,79 € gekauft, weil an der Gefriertruhe ein Gutscheinblock von 1,50 € Rabatt für das Eis hing. Als ich an der Kasse den Gutschein einlösen wollte, verwiesen Sie mich auf die Rückseite des Zettels worauf stand, man soll den Kassenbon fotografieren und den Betrag übers Internet „www.coupies.de/haagen-dazs“ anfordern.
Dazu kann ich nur sagen Bauernfängerei, das verboten werden sollte.