Aufgrund einer Auswanderung nach Thailand konnte Anna S. die Plus-Mitgliedschaft des ADAC nicht mehr nutzen. Der ADAC beendete den Vertrag aus Kulanz
Anna S. schrieb uns am 24.01.2015:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe in eine Situation geraten, bei der ich dringend ein Rat bzw. Hilfe als Verbraucher benötige. Es geht um die Kündigung meiner Mitgliedschaft bei ADAC. Ich bin am 11.01.2015 aus Deutschland offiziell ausgewandert. Habe mein Fahrzeug verkauft und habe das ADAC gebeten meine Mitgliedschaft zu kündigen. Darauf kam die erste Antwort, dass die Kündigung nur zum 31.03.2016 durchgeführt werden kann, da ich einen vierteljährlichen Kündigungsfrist verpasst habe ( die Kündigung sollte in Normalfall bis 01.01.2015 eingereicht werden) . Ich habe dann eine offizielle Kündigung per Email an ADAC verschickt, wobei ich angedeutet habe, dass es sich in meinem Fall um eine außerordentliche Kündigung handelt, da ich in Ausland lebe und ihre Leistungen nicht in vollem Umfang nutzen kann. Im Anhang habe ich die außerordentliche Kündigung sowie die Abmeldebestätigung aus der Bürgeramt eingereicht. Auf diese Email kam dann die zweite Antwort, in der die Tatsache der außerordentlichen Kündigung wieder gar nicht erwähnt wurde, sondern einfach ganz stur und ohne jeglichen Erklärungen berichtet wurde, dass meine Kündigung nicht akzeptiert wird, da ich den vierteljährlichen Frist verpasst habe. Die Kopie von den Emails sowie der Kündigung und der Abmeldebestätigung finden Sie im Anhang. Ich fühle mich in meinen Verbraucherrechten verletzt. Nach dem § 314 der BGB „Kündigen der Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund “ greift in meinem Fall die außerordentliche Kündigung zu. Haben Sie in solchem Fall ein Rat oder ein Verfahren wie man dem Automobilclub am besten die deutsche Gesetzgebung erklärt . Ich als Beitragszahler werde da offensichtlich nicht ernst genommen.
Ich freue mich von Ihnen zu hören und verbleibe
mit freundlichen Grüßen,
Anna S.
Verbraucherschutz.de kontaktierte den ADAC, woraufhin Anna S. nachstehende Email erhielt:
Sehr geehrte Frau S.
wir beziehen uns auf Ihre E-Mail vom23.01.2015, welche vom VBS Verbraucherschutz e. V. an den ADAC weitergeleitet wurde.
Es tut uns leid, dass Sie über die vorangegangene Kündigungsbearbeitung enttäuscht reagieren. Sie werden verstehen, dass der ADAC Mitgliederservice an ganz bestimmte Richtlinien bei der Bearbeitung gebunden ist, die nicht nach Belieben außer Kraft gesetzt werden können.
Satzungsgemäß kann die Kündigung der ADAC Mitgliedschaft nur vom Mitglied selbst in schriftlicher Form und unter Einhaltung der vorgeschriebenen dreimonatigen Austrittsfrist zum Ende der Beitragsperiode berücksichtigt werden. Ein Sonderkündigungsrecht ist nicht vorgesehen.
Da Sie sich allerdings in Thailand befinden, kommen wir Ihnen nun entgegen und beenden Ihre ADAC Plus-Mitgliedschaft zum Ende des Beitragsjahres, dem 31.03.2015.
Wir bitten Sie, die Firma VBS Verbraucherschutz e. V. hierüber zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e. V. (ADAC e. V.)
Anna S. ist froh über den positiven Ausgang. Sie schrieb uns am 26.01.2015:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Ich beziehe mich auf meine Email von 24.01.2015 mit der Bitte um Hilfe bei der Kündigung der ADAC Mitgliedschaft aufgrund der Auswanderung. Heute habe ich eine positive Antwort von ADAC erhalten, die endlich auch meine Interessen und Rechte als Verbraucher berücksichtigt. Die Kopie der Nachricht von ADAC finden Sie [oben].
Ich bedanke mich nochmals für die Unterstützung und schätze Ihre Arbeit als wichtig.
Mit freundlichen Grüßen,
Anna S.