„Der ADAC hat mir per Einschreiben am 11.11.2014 meine Plusmitgliedschaft zum 20.12.2014 gekündigt und auf eine Mitgliedschaft ohne Plus-Leistungen umgestellt“
Frau Marlis L. schrieb uns:
Ich habe ein Problem mit dem ADAC, Muenchen. ADAC Mitgliedsnummer: …
Der ADAC hat mir per Einschreiben am 11.11.2014 meine Plusmitgliedschaft (4 Wochen nach Erhalt des Einschreiben) zum 20.12.2014 gekündigt und auf eine Mitgliedschaft ohne Plus-Leistungen umgestellt. Der Grund dafür ist, dass ich den ADAC im Ausland mehrmals benötigt habe.
Der ADAC sprach von ’mehreren Schäden’. Ich kann mich nur an zwei Pannenhilfen in Grßsbritannien erinnern. (Ich hatte meine Plusmitgliedschaft am 19.8.2014 erneuert).
Ich habe mich dann mit dem ADAC per E-Mail in Verbindung gesetzt und nachgefragt von welchen ’Schäden’ die Rede war. Leider gab es keine
weitere Erklärung in der Antwort vom ADAC, sondern nur um Verständnis, da ich ja noch die Basis-Mitgliedschaft haben kann.
Ich habe dann noch einmal im November einen Brief an den ADAC geschrieben und erklärt, dass mir die Basis-Mitgliedschaft,
wo der ADAC bei Pannen und Unfällen in Deutschland hilft, nichts nützt, da ich in Großbritannien wohne.
Ich habe dem ADAC mitgeteilt, dass ich die Basis-Mitgliedschaft nicht annehmen kann. Was nützt mir die Pannenhilfe in Deutschland,
wenn man im Ausland wohnt. Da der ADAC den ursprünglichen Vertrag gekündigt hat, habe ich dann um eine Rückzahlung von Euros 62.35 gebeten.
Das ist der Teilbetrag für 8 Monate und 11 Tage, für die mir die Plusmitgliedschaft gekündigt wurde.
Mir ist unverständlich, dass der ADAC die Mitglieder sozusagen ’rauswirft’ wenn man ihren Service in Anspruch nehmen musste.
Ich habe leider bisher noch keine Antwort erhalten und bitte um Ihre Hilfe.
Vielen Dank im Voraus.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 13.02.2015 weiter und erhielt von Frau Marlis L. die nachstehende Information:
Sehr geehrter Herr Rosenberger,
mit Bezug auf meine Beschwerde: ADAC Plus Mitgliedschaft Kuendigung, habe ich folgende Antwort von dem ADAC bekommen:
Sehr geehrte Frau L.,
über den Verbraucherschutz erhielten wir Ihre E-Mail vom 10.02.2015. Wir wurden gebeten, zu dem Sachverhalt Stellung zu nehmen.
Nach einem Schaden, aufgrund dessen Schutzbriefleistungen oder andere Leistungen aus der ADACPlusMitgliedschaft beansprucht werden, hat jede der Vertragsparteien das Recht – ohne Angabe von Gründen – die ADACPlusMitgliedschaft in eine ADAC Mitgliedschaft oh-ne PlusLeistungen umzustellen. Von dem in den Bedingungen für ADACPlusMitglieder, un-ter Punkt B. 2., festgelegten Recht haben wir Gebrauch gemacht und Ihre ADACPlusMitgliedschaft in eine ADAC Mitgliedschaft umgestellt; ein Widerspruchsrecht gibt es dabei nicht. Einen Monat nach Zugang unseres Umstellungsschreibens wurde die Umstellung wirksam, zum 31.12.2014.
Der ADAC e.V. ist verpflichtet, im Interesse der Solidargemeinschaft aller ADACPlusMitglieder und ADAC-Schutzbriefinhaber die eingenommenen Prämien wirtschaftlich zu verwalten. Der Prämienkalkulation für die ADACPlusMitgliedschaft wurde eine bestimmte Schadenhöhe und Anzahl von Schadenfällen zugrunde gelegt. Die Entscheidung zur Umstellung wird jedoch immer im Einzelfall getroffen.
Werden unter einem versicherten Risiko viele oder aufwändige Schäden gemeldet, kann dies der Solidargemeinschaft der ADACPlusMitglieder nicht zugemutet werden. Da wir bei erhöhtem Risiko keine Prämienerhöhung vornehmen können, bleibt nur, dieses Risiko nicht weiter zu versichern. Aufgrund Ihres Schadensverlaufes – 2 (Versicherungs-Schadensfälle in Ihrem Wohnsitzland Großbritannien im März und Juli 2014 – in Relation zur Dauer Ihrer Mitgliedschaft (seit September 2013) wurde entschieden, Ihre ADACPlusMitgliedschaft in eine Mitgliedschaft ohne PlusLeistungen umzustellen. Die Kernleistungen des Allgemeinen Deutschen Automobil-Clubs e.V.- Pannen-/Unfallhilfe in Deutschland durch unsere gelben Engel (Straßenwacht) oder das Abschleppen durch unseren Straßendienst zur nächsten geeigneten Werkstatt in Deutschland sowie die zahlreichen anderen Clubleistungen wie TourSet, Technikberatung usw. – bleiben Ihnen erhalten. Wenn Sie diese Kernleistungen des Allgemeinen Deutschen Automobil-Clubs e.V. nicht nutzen können oder möchten, so bleibt uns nur, Ihnen einen Beitritt zu einem britischen Automobilclub zu empfehlen.
Die Kündigung der Mitgliedschaft kann nur schriftlich zum Schluss der nächsten Beitragsperiode mit vierteljährlicher Frist erfolgen. Ein explizites Kündigungsschreiben liegt uns von Ihnen bisher nicht vor. Wir können jedoch nachvollziehen, dass die Mitgliedschaft ohne Plus-Leistungen für Sie mit Wohnsitz in Großbritannien keinen Sinn macht. Wir sehen daher Ihr Schreiben als Kündigung an und werden unseren Mitgliederservice bitten die Beendigung der Mitgliedschaft ebenfalls zum 31.12.2014 einzutragen. Der restliche Beitrag wird Ihnen selbstverständlich zurück erstattet. Sie erhalten diesbezüglich von unserem Mitgliederservice noch gesondert Bescheid.
Wir würden uns freuen, wenn wir Ihnen mit dieser Lösung helfen konnten. Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir werden den Verbraucherschutz darüber informieren, dass wir den Sachverhalt mit Ihnen geklärt haben.
Für die Zukunft wünschen wir Ihnen alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Petra H.
Ich muss natuerlich nun abwarten, wann der ADAC mir der Restbetrag erstattet (und wieviel) da ich diesbezueglich vom ADAC Mitgliederservice noch gesondert Bescheid bekommen soll. Ich verstehe leider immer noch nicht, wenn ich Pannenhilfe im Maerz und Juli 2014 benoetigte, dass der ADAC meine Plusmitgliedschaft im August 2014 ohne weiteres erneuert hat. Im November 2014 wurde ich auf einmal ‚ein Risiko‘. Es waere besser gewesen, wenn der ADAC meine Plusmitgliedschaft nicht erneuert haette. Es scheint, dass Ihre Vermittlung mir sehr geholfen hat oder besser gesagt helfen wird. Ich bin Ihnen dafuer sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Marlis L.
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