„Wir wurden nicht von ab in den Urlaub und Berlin Direkt über eine Versicherung informiert“
Herr Niklas B. schrieb uns am 26.10.17:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
da ich bisher leider keine Erfolge im direkten Kontakt im Berlin Direkt (Kontaktformular und Servicehotline) oder die Homepage vom Verbraucherschutz erzielen konnte, möchte ich Sie nun persönlich kontaktieren.
Ich möchte Sie hiermit bitten, meine Anfrage an die Berlin Direkt Versicherung weiterzuleiten.
Meine Anfrage vom 12.07.2017 um 14:37 über www.verbraucherschutz.de:
Guten Tag, mir ergeht es leider genauso und ich bitte dringend um Hilfe von Frau Lauckenmann. Ich habe im letzten Jahr einen Urlaub über ab-in-den-Urlaub für meine Freundin und mich gebucht. Auf meinen Kontoauszügen ist dann vor zwei Wochen aufgefallen, dass die BD24 einen Betrag von 99€ abgebucht hat. Ich wurde über keine Vertragsverlängerung aufgeklärt und habe auch keine E-Mail von der BD24 erhalten. Das Kontaktformular war leider erfolglos. Versicherungspolice Nr.:……………….
Lässt sich überhaupt noch etwas dagegen tun? Die 99€ sind eine Menge Geld die meiner Frau und mir jetzt fehlen. Wir wurden nicht von ab in den Urlaub und Berlin Direkt über eine Versicherung informiert. Zudem benötigen wir diese Versicherung nicht, weil wir nicht viel in den Urlaub fahren und uns es wenn hart ersparen müssen.
Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen und über eine Rückmeldung wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Niklas B.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage an die Berlin Direkt weiter und bat um Stornierung des Vertrages. Die Berlin Direkt schrieb an Herrn B. und setzte uns in CC:
Sehr geehrter Herr B.
Frau Lauckenmann hat uns in Ihrem Auftrag kontaktiert. Selbstverständlich möchten wir gerne Stellung zu Ihrem Anliegen nehmen.
Wie Sie richtig ausführen, entschieden Sie sich im Zuge einer online getätigten Reisebuchung für unsere Reiseversicherung.
Bereits vor Abschluss der Versicherung wurden neben dem Produktinformationsblatt auch unsere Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Ansicht und zum Download zur Verfügung gestellt. Im Rahmen des Buchungsprozesses muss mit Setzen eines Häkchens aktiv bestätigt werden, dass die zur Verfügung gestellten Informationen gelesen und akzeptiert wurden. In diesen Unterlagen wird auch über die branchenübliche automatische Verlängerung der Jahresversicherung und die dazugehörigen Prämiengestaltung informiert.
Unmittelbar im Anschluss an den Versicherungsabschluss erfolgt der Versand unserer Versicherungsbestätigung. Mit dieser informieren wir erneut über die automatische Verlängerung des Vertrages. Der Versand an Sie erfolgte nachweislich per E-Mail am 09.06.2016 an die angegebene Adresse.
Ihrer Anfrage entnehmen wir, dass die Verlängerung des Versicherungsvertrages über das erste Versicherungsjahr hinaus nicht gewünscht war. Sie als Versicherungsnehmer hatten vereinbarungsgemäß eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des Versicherungsjahres. Die Kündigung hätte demnach spätestens am 08.05.2017 bei uns eingehen müssen.
Im Zuge unserer Information per E-Mail vom 02.05.2017 über die bevorstehende Abbuchung der Folgeprämie informierten wir Sie nachweislich erneut über die Kündigungsmodalitäten. Aufgrund des Versandzeitpunkts dieser Informationen wäre es Ihnen ohne Weiteres möglich gewesen, die einmonatige Kündigungsfrist einzuhalten.
Wir können Ihren Vertrag daher nur zum nächstmöglichen Zeitpunkt, dem 08.06.2018 beenden.
Ich hab jetzt plötzlich eine Rechnung über einen Versicherungsvertrag bekommen , welcher seit Jahren nicht mehr besteht ..
Die Versicherung wurde am 30.04.2014 abgeschlossen ..nachdem hier plötzlich der doppelte Betrag gefordert wurde , habe ich direkt gekündigt . jetzt 23.03.2019 fast 5 Jahre später bekomme ich eine Mail über eine angebliche Vertragsverlängerung …