Verbraucherschutz.de rät den Firmeninhabern dringend, dieses Angebot von BIS Bürger Info Systeme nicht anzunehmen, nicht zu unterschreiben und keine Gebühr zu zahlen.
Herr Stephan K. schrieb uns am 12.11.2020:
Betreff: Abzocke durch BIS Bürger Info Systeme
Sehr geehrte Damen und Herren,
Auch wir wurden im Laufe der Woche „Opfer“ eines Abzockeversuchs, den ich Ihnen hiermit mitteilen möchte.
Am Montag, 09.11.2020, erhielt ich frühmorgens einen Anruf eines Herrn der Firma BIS Bürger Info Systeme (Name habe ich mir leider nicht gemerkt), der mich wegen einer Anzeige in einer Bürgerinformationsbroschüre anrief.
Die Broschüre würde angeblich in eine letzte Auflage gehen und wir sollten doch mal die Annonce überarbeiten, ob die darin enthaltenen Angaben noch aktuell wären.
Da wir üblicherweise keine Abo-Inserate über längeren Zeitraum schalten und mir auf meine Gegenfragen nur vage geantwortet wurde, bat ich darum, mir die Unterlagen per Mail zuzusenden.
Nicht zuletzt der starke osteuropäische Akzent des Herrn machte mich etwas stutzig.
Kurz darauf erhielt ich dann das beigefügte Mail bzw. Dateianhang und mir stieg die Zornesröte ins Gesicht.
Es handelt sich um ein Inserat, das wir Anfang 2015 in der Bürgerinformationsbroschüre Freising, aber auch in anderen Medien geschaltet hatten.
Der Zeitraum ist daher so eng einzugrenzen, da wir diese Art der Inserate immer dem Verkaufsstand anpassen und die beworbenen Wohnungen oder auch Preise abändern.
Zudem ist das beworbene Objekt längst fertig gestellt und verkauft.
Vermutlich ist eine Ausgabe der Info-Broschüre diesen Abzockern in die Hände gefallen und damit versuchen diese nun Geld zu machen.
Die Firma BIS sitzt (natürlich) im Ausland / Belgrad und wenn ich mir das Kleingedruckte so durchlese, komme ich bei 2 Anzeigenfeldern zzgl. diverser Pauschalen zzgl. MwSt und 3 Ausgaben pro Jahr auf insgesamt über 3.800 Euro Kosten.
Am Dienstag folgte dann ein weiterer Anruf von BIS, diesmal war eine Dame am Telefon, die ich mir dann aber ziemlich derbe zur Brust genommen habe und ihr unmissverständlich mitgeteilt habe, wo sie sich Ihre Mail und das Inserat hinstecken kann.
Bitte warnen Sie auch andere Verbraucher vor dieser Masche.
Die Masche ist ja nicht neu, es wird auch mit Telefon- und Branchenbüchern, mit Handelsregistereintragungen usw. usw. versucht, Geld zu schinden.
Ich denke aber, das die namentliche Nennung dieser Firma vielleicht den ein oder anderen vor einem folgenschweren Fehler bewahren kann.
Diesen Verbrechern gehört das Handwerk gelegt.
Mit freundlichen Grüßen
Karl S.
Verbraucherschutz.de rät den Firmeninhabern, sich an unseren Partneranwalt zu wenden, falls sie das Angebot unterschrieben und die Gebühr bezahlt haben.
Daniel A. Loschelder
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Franz-Joseph-Straße 35
80801 München
Fon +49 (0)89 38 666 070
Fax +49 (0)89 38 666 0711
[email protected]
www.LL-ip.com
Von: BI Media <[email protected]>
Gesendet: Montag, 9. November 2020 09:21
An: ………….
Betreff: Bürgerinfo-Programm – S. Bauunternehmen GmbH
Sehr geehrte/r Herr Karl,
vielen Dank für das nette Gespräch vom heutigen Tage.
Wunschgemäss senden wir Ihnen unser Formblatt im Anhang zu, mit der Bitte um Bearbeitung und Rücksendung.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Ihr Team von
Bürger Info Systeme
Werbeprogramm/ Werbeobjekt: Bürger-Info
4-Seitiger A4 Folder – Auflagenhöhe & Verteilungsgebiet:
Auflagenhöhe pro Auflage in Stück: 1000
Verteilung in Postleitzone: 85368
Mediadaten/Anzeigenpreis (pro Auflage) & Feldanzahl:
Kosten pro Anzeigenfeld: € 399,00
(1 Anzeigenfeld = 30 cm²)
Anzahl Anzeigenfelder: 2
zzgl. Farbpauschale: € 149,00, zzgl. Satzpauschale € 129,00
& zzgl. Versandpauschale € 29,00
Der vom Kunden zu zahlende Anzeigenpreis pro Auflage ergibt sich aus der Anzahl
der bestellten Anzeigenfelder, zzgl. Farb-, Satz- sowie Versandpauschale. Alle
Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer & dreimal pro Jahr.
Auftragsbedingungen: Der Inserent erteilt dem Auftragnehmer den Auftrag, seine Werbeanzeige gemäß der verbindlichen Textvorlage in der vereinbarten Anzeigengröße, in dem ihm bekannten Werbeobjekt „Bürger-Info-Folder“ einzudrucken. Der Auftraggeber willigt bereits im Vorhinein in die mögliche Abtretung sowie die Weitergabe der über ihn erhobenen Daten ein. Der Vertrag beginnt mit Erteilung des Auftrages, es sei denn, der Verlag verweigert die Annahme gegenüber dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bestehende Verträge/ Forderungen jederzeit ganz oder teilweise an Dritte abzutreten. Der Anzeigenvertrag läuft über 1 (ein) Jahr und beinhaltet 3 (drei) kostenpflichtige Auflagen im Werbeobjekt. Der Anzeigenpreis ist pro Auflage fällig. Sämtliche Auflagen werden vom Verlag zur Verteilung bei der Deutschen Post AG im vertraglich vereinbarten Verteilungsgebiet eingeliefert. Die Deutsche Post AG wird vom Verlag beauftragt, die Verteilung an Haushalte per Postaktuell vorzunehmen. Es wird dem Verlag gestattet, den Nachweis der ordnungsgemäßen Verteilung durch Kassenbeleg der Deutschen Post AG zu führen. Der Verlag behält sich das Recht vor, mehrere Ausgaben des Objektes in einem Gebiet zusammenzufassen. Die erste Auflage erscheint spätestens 6 Monate nach Auftragserteilung. Die folgenden Auflagen werden in einem Rhythmus von ca. 4 Monaten aufgelegt. Besondere Vereinbarungen über Laufzeit, Platzierungszusagen, Vertragsverlängerungen etc., müssen schriftlich festgehalten werden. Korrekturabzüge der Anzeige werden auf Wunsch mit der Rechnung versandt. Der Auftraggeber wird auf die Erhebung von persönlichen Daten gemäß EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hingewiesen und erteilt seine Zustimmung. Diese kann jederzeit widerrufen werden. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ende des Vertragsablaufes schriftlich gekündigt wird. Der Auftragnehmer gewährt dem Auftraggeber ein 14-tägiges Rücktrittsrecht vom Anzeigenauftrag, ab Auftragsdatum.