Kundin wurde monatelang durch einen Abrechnungsfehler über den falschen Tarif abgerechnet und bekommt jetzt eine Gutschrift.
Frau N. schrieb an Verbraucherschutz.de:
Ich bin seit über einem halben Jahr Klarmobil-Kundin und nutze von Anfang an den Community-Tarif um mit meinem Freund unter der Nummer 0151-56xxxxxx zu telefonieren. Meine erste Abrechnung habe ich am 16.05.2012 erhalten. In dem entsprechenden Einzelverbindungsnachweis wurden keine Verbindungen zu meinem Freund abgerechnet. Insgesamt habe ich sieben Abrechnungen bis einschließlich November 2012 erhalten, in denen dies der Fall war.
Ich hatte daher im Dezember jeden Grund zu der Annahme, dass Community-Tarif mir kostenlose Telefonate zu meinem Freund ermöglicht. Dieser ist schließlich ebenfalls Klarmobil-Kunde. Dass der Tarif nur für Klarmobilkunden innerhalb des Telekom-Netzes gilt, war für mich nicht erkennbar. Dass mein Freund von Ihnen in einem anderen Netz geführt wird und daher seine Rufnummer nicht abgedeckt war, war für mich ebenfalls nicht erkennbar.
Aufgrund der Tatsache, dass der Community-Tarif laut meinen Abrechnungen stets so funktionierte wie ich annahm, hatte ich auch keinen Anlass, daran zu zweifeln.
Wenn dieser Eindruck nur aufgrund eines Abrechnungsfehlers entstanden ist, so ist dies natürlich ärgerlich. Ich sehe hierbei allerdings einen durch Klarmobil verschuldeten Irrtum meinerseits. Nach sieben Abrechnungen ohne Verbindungskosten zu meinem Freund hätte ich bei einer plötzlichen Änderung der Abrechnungsbedingungen zumindest eine Informationsemail erwartet. In diesem Fall hätte ich sicherlich deutlich weniger „netzextern“ telefoniert.
Mein Freund T. M. ist bereits seit längerem Klarmobil-Kunde und war immer sehr zufrieden mit Ihrem Angebot. Aus diesem Grund hatte er mich als Kundin für Sie geworben. Auch ich war bislang sehr zufrieden mit Ihrem Netz. Aufgrund des oben beschriebenen Irrtums, der meines Erachtens nach durch Klarmobil verschuldet wurde, sehe ich es allerdings nicht ein, rückwirkend alle unwissentlich im Dezember mit meinem Freund geführten Telefonate zu bezahlen.
Mein Freund informiert sich derzeit, wie er in das Telekom-Klarmobilnetz kommen kann. Wir würden sehr gern bei Ihnen Kunden bleiben.
Ich möchte sie jedoch bitten, Ihre Entscheidung bezüglich einer Gutschrift für den Monat Dezember noch einmal zu überdenken. Sollten Sie darauf bestehen, dass ich diese Rechnung zahlen muss, werden Herr M. und ich definitiv den Telefonanbieter wechseln. Ich möchte Sie daher bitten, diese Entscheidung noch einmal zu überdenken.
Mit freundlichen Grüßen
Eine von Klarmobil im Augenblick ziemlich enttäuschte
Fr. N.
Klarmobil hat einer Gutschrift nicht entsprochen und mein Freund und ich haben bereits gekündigt. Mein Geld hätte ich trotzdem gerne wieder. Ich will allerdings nicht in irgendeine Falle tappen, indem ich die Lastschrift einfach zurückbuche.
Mit freundlichem Gruß
Fr.N.
Verbraucherschutz.de leietet die Anfrage an Karmobil weiter und erhielt folgende Antwort:
Sehr geehrte Frau Ortmann,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Der Anschluss 0151 …….. von Frau N. bestand seit dem 26.04.2012 im Community-Tarif. Zusätzliche buchte Frau N. die Zusatzoption Flat Communty für monatlich 3,95 EUR.
Mit der Flat Community Option werden für nur EUR 3,95 Zuzahlung monatlich sämtliche Gespräche zu anderen klarmobil.de Teilnehmer mit Community-Tarif (ausgenommen Prepaidanschlüsse) kostenlos abgerechnet.
Die Verbindungen, welche Frau N. moniert, wurden jedoch zu einem Anschluss im Handy-Spar-Tarif geführt.
Durch einen Abrechnungsfehler wurden diese Verbindungen jedoch bis zum 19.11.2012 mit der Community-Flat abgedeckt. Ab dem 19.11.2012 erfolgte die korrekte Berechnung gemäß des Community-Tarifes mit 2 Cent pro Minute.
Leider wurden ab dem 26.11.2012 die Verbindungen mit 12 Cent die Minute als Netzexterne Verbindungen abgerechnet. Diese hätten korrekterweise mit 2 Cent berechnet bzw. gutgeschrieben werden müssen.
Wir haben für Frau N. eine pauschale Gutschrift in Höhe von 200,00 EUR veranlasst und diese zur Auszahlung auf die uns bekannte Bankverbindung angewiesen.
Wir hoffen, wir konnten die Angelegenheit zur Zufriedenheit von Frau N. klären.
Mit freundlichen Grüßen
klarmobil.de Kundenbetreuung
Herr M. P.