Was Sie tun können, wenn Sie die Abrechnung eines Drittanbieters auf Ihrer Mobilfunkrechnung entdecken
Regelmäßig erhalten Anwälte Anfragen von Verbrauchern, die bei der Durchsicht ihrer Mobilfunkrechnung auf Abbuchungen von Drittanbietern stoßen. Hierbei handelt es sich um Leistungen die von Dritten erbracht und vom jeweiligen Mobilfunkanbieter eingezogen werden. Diese Angebote werden auch als sogenannte Abo-Dienste bezeichnet. In diesem Vorgehen liegen gleich zwei Probleme. Zum einen ist das wirksame Zustandekommen eines Vertrages zwischen dem Handynutzer und dem Drittanbieter fraglich, zum anderen ist zweifelhaft, ob der Nutzer bei Vertragsschluss mit dem Handyanbieter Kenntnis davon hatte, dass solche Drittleistungen ebenfalls über die Mobilfunkrechnung abgebucht werden.
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